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Sonderkuendigung - DSL Umzug technisch nicht moeglich - Extra Gebuehren

  • April 23, 2019
  • 1 Antwort
  • 103 Aufrufe

Hallo liebe O2 Community,

Ich bin am 01.03.2019 umgezogen, und als ich mein o2 DSL portieren wollte, gab es zunaechst technische Probleme bei den online- Umzugsfunktionen. Nach mehrere Versuchen bei der Telefon-Hotline konnte ich erst Anfang Maerz mit jemand sprechen. Mir wurde gesagt, dass in meiner neuen Wohnung die Portierung nicht moeglich ist und dass ich ein Recht auf Sonderkuendigung habe. Ich habe dann prompt ein Sonderkuendigungsantrag am 06.03.2019 per Post (inkl. Meldebestaetigung und Mietvertrag) geschickt, und nach etwas Bearbeitungszeit wurde mein Vertrag am 26.03 aufgeloest.

Ich bekam dann eine Rechnung im April 2019, wo mir extra Gebuehren in Hoehe von 50eur + MwSt. berechnet wurden, obwohl der Kundenberater mir gesagt hat, dass die 3 monatige Kuendigungsfrist in meinem Fall erlischen sollte und ich nur bis zur Kuendigungsbestaetigung zahlen muss. Dass ich die monatlichen Gebuehren in Maerz (obwohl ich kein DSL nutzen konnte) noch berechnet wurden kann ich durchaus verstehen. Ich muss aber sagen, wegen den schlechten online-Tools und Hotline-Leitungen konnte ich die Nicht-Portierbarkeit nicht vorher wissen - das waren 2 Wochen wegen schlechten Service/Platform + 2 Wochen Bearbeitungszeit. Dass wegen schlechten Service am Ende der Kunde zahlen muss, war mir ja nicht neu. Aber noch diese Extra-Gebuehren haben mich dann irritiert, in der Rechnung steht ueberhaupt keine Erklaerung/Argumentation woher die genau kommen.

Ich hoffe, ich finde in dieser Platform eine Erklaerung der Extra-Gebuehren. Bis sich das klaert habe ich die Lastschrift wiederruft.

Cheers

Lösung von o2_Lars

Hallo @bedier,
ich hab mal geschaut, Hintergrund ist hier folgender...: Bei einen Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet, sei es innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, kann vom Anbieter, in diesem Fall also von uns,wenn es sich um einen Laufzeitvertrag handelt, eine Belastung in Höhe von drei Grundgebühren erfolgen.. Genau daraus ergibt sich in diesem Fall der Rechnungsbetrag, dies ist auch vom Gesetzgeber so vorgesehen.
Den noch offenen Betrag bitte ich zeitnah unter Angabe der Kundennummer als Verwendungszweck zu überweisen.
Gruß,
Lars

1 Antwort

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • April 25, 2019
Hallo @bedier,
ich hab mal geschaut, Hintergrund ist hier folgender...: Bei einen Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet, sei es innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, kann vom Anbieter, in diesem Fall also von uns,wenn es sich um einen Laufzeitvertrag handelt, eine Belastung in Höhe von drei Grundgebühren erfolgen.. Genau daraus ergibt sich in diesem Fall der Rechnungsbetrag, dies ist auch vom Gesetzgeber so vorgesehen.
Den noch offenen Betrag bitte ich zeitnah unter Angabe der Kundennummer als Verwendungszweck zu überweisen.
Gruß,
Lars