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Rabatt als "deaktivierte Option"?

  • July 30, 2019
  • 6 Antworten
  • 226 Aufrufe

In meiner Auftragsbestätigung für einen Tarif-Wechsel zum 30.07.2019 (= heute) finde ich:

Deaktivierte Option
100% Rabatt auf DSL Anschlusspreis -49,99
Deaktivierungsdatum 30.07.2019

Meine Frage:
Was bedeutet "deaktivierte Option" in diesem Zusammenhang, etwa "deaktivierter Rabatt"?
Muß ich also den Anschlußpreis zahlen oder nicht?

Und ("ganz nebenbei"): Muß sich ein Riesen-Unternehmen wie o2 ständig so undeutlich ausdrücken, mit entsprechendem Zeitaufwand für die Klärung?

Lösung von o2_Antje

Dein Feedback gebe ich gerne weiter.
Bei einem Tarifwechsel wird kein Anschlusspreis in Rechnung gestellt.
Möglich ist allerdings das eine Tarifwechselgebühr erhoben wird, das würde aber auch in der Auftragsbestätigung stehen.

Viele Grüße
Antje

6 Antworten

Taptap
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 31, 2019
Hallo
steht bei mir auch so im anstehenden Produktwechsel.
Die Antwort auf die Frage würde mich auch interessieren.

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 31, 2019
Wobei als weiterer verwirrender Umstand hinzu kommt, daß die "monatlichen Kosten" in der Auftragsbestätigung als POSITIVER Betrag aufgeführt sind. Das sollte eigentlich dafür sprechen, daß der (NEGATIVE) Rabatt-Betrag wirklich ein Rabatt ist. Aber da der Rabatt eine "deaktivierte Option" ist, weiß es wohl nur o2 selbst. Als Kunde, der oft viele Jahre seinen Tarif nicht wechselt, muß man sich überraschen lassen.
Nicht gerade vertrauenserweckend, zumal die 14-tägige Widerspruchsfrist abzulaufen droht.

o2_Antje
  • Moderatorin
  • August 1, 2019
Hallo zusammen,

dieser Rabatt wird nur bei der Erstschaltung verwendet, wenn der Vertrag z.B. durch eine Aktion vom Anschlusspreis befreit ist.
Bei einem Tarifwechsel wird diese Option nicht mehr benötigt und deshalb abgeschaltet.

Viele Grüße
Antje

  • Autor
  • Besucher:in
  • August 1, 2019
Also ist bei einem Tarifwechsel diese Angabe in der Auftragsbestätigung für den Kunden letztlich bedeutungslos? Oder sagen wir es positiver: Bedeutet sie, daß bei einem Tarifwechsel keine Anschlußgebühr erhoben (und demzufolge auch kein Rabatt in gleicher Höhe gewährt) wird?

Dann wäre sie ein "gutes" Beispiel dafür, wie verwirrend man einen einfachen Sachverhalt verklausulieren kann. Meine Empfehlung an o2 wäre dann: Ersatzlos streichen!

o2_Antje
  • Moderatorin
  • Lösung
  • August 1, 2019
Dein Feedback gebe ich gerne weiter.
Bei einem Tarifwechsel wird kein Anschlusspreis in Rechnung gestellt.
Möglich ist allerdings das eine Tarifwechselgebühr erhoben wird, das würde aber auch in der Auftragsbestätigung stehen.

Viele Grüße
Antje

  • Autor
  • Besucher:in
  • August 1, 2019
Danke für die Klarstellung. Da du als o2-Mitarbeiterin ausgewiesen bist, verlasse ich mich darauf.