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Kündigung - mal ja, mal nein

  • June 26, 2019
  • 5 Antworten
  • 316 Aufrufe

Kündigung scheint ja hier ein häufiges Thema zu sein, offenbar geht das bei O2 nicht gerade reibungslos...

Ich habe selbst mit Hinweis aus das besondere Kündigungsrecht gekündigt, da ich meine Wohnung aufgegeben habe. Dies wurde mir bestätigt, mit der Bitte, eine Wohnungsgeberbestätigung der neuen Adresse zu übersenden. Hierzu teilte mir man eine E-Mail-Adresse mit - welche nicht (mehr) funktioniert!

Plötzlich will O2 nichts mehr von einer Kündigung wissen, ich können ja an der neuen Adresse den alten Vertrag nutzen. Munter werden weiter Beträge abgebucht. Telefonisch kann die "Service-Holine" nur Auskunft geben, man sei nicht zuständig und müsse sich an die entsprechende Abteilung wenden - welche keine Telefonnummer hat!!!
Ich habe um baldigen Rückruf gebeten - passiert ist natürlich nichts.
Es ist eine Frechheit, wie man hier mit Kunden umgeht - die bald keine Kunden mehr sein werden - auch in Zukunft nicht mehr. Die Lastschrift werde ich jedenfalls zeitig widerrufen - vielleicht tut sich dann was.

Lösung von Sächsin

"Hier habe ich schlicht die AGB von O2 herangezogen, in welchen dies vermerkt ist."

In den AGB steht der Satz
"Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.".

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im von @blablup verlinkten Paragraphen des TKG genannt.

5 Antworten

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  • Legende
  • June 26, 2019
Zunächst: o2 lässt einem die Wahl: Man kann jeden o2 DSL Tarif wahlweise mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bestellen (ohne Mindestvertragslaufzeit) oder eben als Laufzeitvertrag mit 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit (danach jeweils Verlängerung um 12 Monate). Wer Flexibilität will, kann sie also problemlos bei o2 bekommen.

Für Laufzeitverträge gibt es kein generelles gesetzliches Kündigungsrecht im Fall einer Wohnungsaufgabe. Der DSL-Vertrag ist grundsätzlich ortsfest an die Anschlussadresse gebunden. Die Tatsache, dass der Kunde ihn dort nicht mehr nutzen möchte, liegt nicht im Einflussbereich von o2 und ist eine private Entscheidung des Kunden, deren Konsequenzen er zu tragen hat. Es gilt gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Abschnitt 8 Satz 3 lediglich:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


Ob diese Bedingung erfüllt ist, wird seitens o2 typischerweise im Rahmen eines Umzugsauftrags geprüft, da dann erst versucht wird, eine Leitung beim örtlichen Vorleister zu bestellen. Erst wenn keine geeignete Leitung dort verfügbar ist, besteht die Kündigungsmöglichkeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten nach dem Auszug zum Ende eines Kalendermonats. D.h. auch nach dem Auszug müssen noch mindestens 3 Monate gezahlt werden.
Lediglich bei Verzug ins Ausland ist kein Umzugsauftrag möglich, dort müssen dann stattdessen entsprechende Nachweise erbracht werden. An den Fristen ändert das natürlich nichts.

Die Rückbuchung von berechtigten Forderungen führt planmäßig zum Mahnverfahren. Dadurch erhöhen sich nur die Kosten für dich.

Denner
Legende
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  • Legende
  • June 26, 2019

Ich habe selbst mit Hinweis aus das besondere Kündigungsrecht gekündigt, da ich meine Wohnung aufgegeben habe




Gibt es Änderungen zum 01.06 im Gesetz das wir hier noch nicht kennen? Hast Du eine Quelle?

  • Autor
  • Besucher:in
  • June 30, 2019

Ich habe selbst mit Hinweis aus das besondere Kündigungsrecht gekündigt, da ich meine Wohnung aufgegeben habe

Gibt es Änderungen zum 01.06 im Gesetz das wir hier noch nicht kennen? Hast Du eine Quelle?

Hier habe ich schlicht die AGB von O2 herangezogen, in welchen dies vermerkt ist.

@blablup , der offenbar von 02 ist: selbst wenn deine Ausführungen rechtlich stimmen, ist dies keine Entschuldigung für O2 im Umgang mit Kunden: da werden inaktive E-Mail-Adressen genannt, die Kündigungsabteilung ist telefonisch nicht zu erreichen, auf Rückruf wartet man vergebens. Service: mangelhaft!

Sächsin
Legende
  • Lösung
  • June 30, 2019
"Hier habe ich schlicht die AGB von O2 herangezogen, in welchen dies vermerkt ist."

In den AGB steht der Satz
"Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.".

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im von @blablup verlinkten Paragraphen des TKG genannt.

Klaus_VoIP
Legende
.. ich können ja an der neuen Adresse den alten Vertrag nutzen.
Genau da haben wir den Grund warum eine Kündigung nicht so ohne weiteres durchgeführt wird. Verträge sind einzuhalten!
In letzter Zeit wird auch viel rumgejammert, aber es wird meist nicht geschrieben über welche Zeiträume man redet. Sind jetzt 10 Tage oder 10 Wochen vergangen nach Versand der "Kündigung"? Wenn Du nach 3 Monaten keine nachvollziehbare Antwort bekommst wäre Dein Kommentar "Es ist eine Frechheit, wie man hier mit Kunden umgeht ..:" eher verständlich. Nach der TKG-Regelung für Umzugskündigung zahlst Du ohnehin für 3 Monate ohne Leistung.