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DSL Vertragsauflösung nach Umzug ins Ausland

  • April 23, 2019
  • 7 Antworten
  • 125 Aufrufe

Ich habe zum 19.03.2019 meinen Internet DSL Vertrag fristgerecht per Sonderkündigungsrecht gekündigt, da ich nach Südafrika umgezogen bin.
O2 berechnet nun weiter die Gebühren bis Ende März, plus 50 Euro Gebühr für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Laut meines Wissens über das Sonderkündigungsrecht obliegt es dem Anbieter die Weiterversorgung zu garantieren oder den Vertrag ohne Unkosten für den Kunden aufzulösen, sofern die Weiterversorgung nicht gewährleistet werden kann. Wie kommt es dann, dass o2 weder das Sonderkündigungsdatum respektiert, noch kostenneutral gemäß geltender Gesetze den Betrag auflöst?

Lösung von blablup

Gern noch dazu das geltende Gesetz im Wortlaut:

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

7 Antworten

o2_Lars
  • Moderator
  • April 26, 2019
Hallo @rubnermatthias,
die Deaktivierung des Anschlusses wurde umgehend beauftragt, als alle dafür erforderlichen Unterlagen vorlagen. Bei einem Umzug in ein nicht versorgtes Gebietkann ab Zeitpunkt des Umzugs eine Gebühr in Höhe von drei Grundgebühren erhoben werden, was bei Dir der Fall ist.
Gruß,
Lars

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  • Legende
  • Lösung
  • April 26, 2019
Gern noch dazu das geltende Gesetz im Wortlaut:

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Hallo Lars,
Vielen Dank für deine Antwort.
Jedoch muss ich jetzt etwas schmunzeln:
O2 verlangt 3 Monate in voraus zu kündigen; habe ich erledigt. Um rechtsgültig zu kündigen bat o2 zusätzlich um die Abmeldebescheinigung am Tag der Ausreise, was ich auch erledigt hab, und berechnet dann noch einen halben Monat nach der Ausreise plus 3 Monate Grundgebühr? Das ist Blödsinn. Wie hätte ich denn die Abmeldebescheinigung 3 Monate im voraus einreichen können, um dieser Strafgebühr zu entgehen?
Bis hierhin habe ich mit o2 sehr gute Erfahrungen gemacht und hätte gern den Vertrag in einem Jahr wieder erneuert
Aber solche völlig unsinnigen Strafgebühren von 3 Monaten ohne Gegenleistung sorgt dafür, dass man Kunden abschreckt. Sehr bedauerlich.
Freundliche Grüße
Matthias

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  • Legende
  • April 26, 2019
Du kannst dieser "Strafgebühr" nicht entgehen. Die 3 Monate gelten ab beim Zeitpunkt des Umzugs. Nach derzeitiger Rechtsauslegung sollen die 3 Monate eine Art Kompensation für die vorzeitige Auflösung eines Laufzeitvertrags sein.
Ein DSL-Anschluss ist grundsätzlich ortsgebunden. Die Entscheidung, den funktionierenden Anschluss nicht mehr nutzen zu wollen liegt allein im Einflussbereich des Kunden und nicht von o2. Soweit mir bekannt, wird dies auch von den anderen großen Providern identisch gehandhabt.

Für Kunden die flexibel kündigen wollen, bietet o2 als einer von ganz wenigen Anbietern auch Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit und nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende an.

Sie haben sogar 3,5 Monate berechnet. Und eine Gebühr in der Höhe ist mir von Telekom oder Vodafone nicht bekannt. Wo ist meine Kompensation dafür, dass ich in Südafrika nun keine Leistung erhalte und dafür 80 Euro zahlen soll?!
Es bleibt wohl dabei, dass o2 keine gute Wahl war.
Sehr bedauerlich. Ein Kunde mehr, der zukünftig aufgrund mangelnder Kulanzbereitschaft einen weiten Bogen um Telefonica machen wird 👍

  • April 26, 2019
So ein Quatsch. Die anderen Anbieter verfahren genauso.

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  • Legende
  • April 26, 2019
Im TKG steht ja auch 3 Monate zum Monatsende. 3 Monate wären zum 19. Juni, Monatsende heißt dann also noch der volle Juni.

Du hattest dich doch extra für einen Vertrag mit einer definierten Laufzeit entschieden. Du kannst die Leistung seitens o2 auch weiterhin erhalten, du willst sie lediglich nicht mehr in Anspruch nehmen. Und das ist nun mal deine Entscheidung und nicht die von O2.