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Mangel des Kaufgegenstandes, §§ 434 ff. BGB

  • July 21, 2013
  • 6 Antworten
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m_huebner
Besucher:in
 

 

 

Guten Morgen,

vor 7 Monaten habe ich ein, zu der Zeit, brandneues Sony Xperia T in einem O2 Shop erstanden.
Nach 5 Monaten machten sich erste Fehler beim Empfang bemerkbar. Vor 1,5 Monaten ging das Gerät dann einfach aus und lies sich auf keine Art und Weise mehr einschalten.

Ich schickte es über den Shop ein und bekam nach über 6 Wochen (eigentlich laut Shop 2 Wochen) ein komplett neues Gerät, da mein das Erste nicht zu reparieren war.
Bis dahin war ich, trotz der langen Wartezeit und nicht vorhandenen kommunikationsbereitschaft des Shops, zufrieden.
Ich nahm das Handy wie in der Anleitung beschrieben in Betrieb und siehe da, kein Netz.
Ich versuchte es auf jede Art und Weise, ich beschuldigte sogar meine Sim Karte!
Dies konnte ich allerdings ausschließen, da Diese in anderen Geräten funktioniert.
Zu Testzwecken gab mir meine Verlobte Ihre Sim Karte und wie soll es anders sein, kein Netz.

Ich bin weiß Gott kein Paragraphenreiter, aber da ich das Gerät auch beruflich brauche, würde ich den Kaufvertrag gerne Rückgängig machen und mir im Anschluss ein neues Smartphone aussuchen.

Somit erfüllt dieser Fall laut § 440 BGB alle Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt des Kaufvertrags:

Meine Frage ist nun, wie ich das Ganze am besten angehen kann, damit es so schnell wie möglich beendet wird.

Für Eure antworten bin ich euch sehr dankbar.

 

GrüßeM. Hübner

 

 

 

 

 

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6 Antworten

bs0
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  • July 21, 2013
Bevor du wirksam vom Vertrag zurückterten kannst musst du o2 einen zweiten Nachbesserungsversuch gewähren. Erst dann hättest du das Recht, gem. § 440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Du könntest höchtens schriftlich die verspätete Nacherfüllung (6 Wochen) geltend machen, aber wie o2 darauf reagiert weiss ich nicht.


m_huebner
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  • July 21, 2013
Soll ich mich dazu direkt an O2 wenden oder kann ich auch in den Shop meines Vertrauens gehen?


bs0
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  • July 21, 2013
Schwer zu sagen. Ich denke, der Shop kann das Gerät nur noch mal einschicken (2. Versuch), aber wenn du einen "guten" Shop mit hilfsbereiten Mitarbeitern in der Nähe hast, kannst du natürlich dort fragen, welche Möglichkeiten sie dir anbieten können. Danach kannst du dich immer noch schriftlich an o2 wenden.


Mayamee
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  • July 21, 2013
Hm, ich seh das Problem darin, dass die Wahrscheinlichkeit recht gering ist, dass das dritte Gerät auch noch kaputt ist oder ist das n bekannter Fehler in der Serie? Würde ne Frist setzen und wenn die die nicht einhalten, dann zurücktreten. Einfach hoffen, dass das neue auch kaputt ist, wird wohl schiefgehen, wenn du nicht viel Glück hast.

 

Zusätzlich muss du aber bedenken, dass es der selbe Fehler sein muss. Hast du es eingeschickt, weil es nicht mehr anging oder hast du auch bemängelt, dass du kein Netz hattest?


m_huebner
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  • July 23, 2013
Ich habe beides bemängelt.
Das ist aber ein Irrglaube, dass es immer der selbe Fehler sein muss.

Wenn das Gerät dann endlich funktioniert, bin ich mehr als zufrieden, aber auch nur WENN!


bielo
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  • July 23, 2013
Wenn ich mich nicht irre, sieht das der BGH in einem Urteil ein wenig anders:

 

"VIII ZR 202/10 Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann ein Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises nach § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, §§ 437, 440 BGB nicht bejaht werden....Der Umstand, dass die Beklagte bereits wegen verschiedener anderer Mängel Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat, führt entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht dazu, dass den Klägerinnen wegen der weiteren noch im Streit befindlichen Mängel eine Nachbesserung durch die Beklagte nicht mehr zumutbar wäre, denn der Käufer hat dem Verkäufer grundsätzlich wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung zu gebe."  

 

Ich stelle dabei immer auf das Symtom ab. Wenn das Symptom trotz Nachbesserung wieder auftritt, ist die Reparatur fehlgeschlagen, auch wenn die Ursache eine andere ist.