Mein IPhone 7 ist defekt, erst war es das Akku das sich rasend schnell entladen hatte selbst bei nicht Benutzung. Das Aufladen dauerte dafür umso länger und es wurde nicht mehr alle Ladegeräte selbst das originale Appleladekal nicht mehr erkannt. Ich habe die Batterie wechseln lassen jedoch trat keine Besserung ein.
Es entlud sich immer noch genauso schnell.
Nun funktioniert es gar nicht mehr. Lädt mit keinen meiner Kabel mehr, reagiert nicht am PC oder an der Powerbank.
Da ich immer noch für das Handy zahle und es auch gerne weiterhin nutzen möchte die Frage.
Kann ich es einschicken zur Reparatur?
Apple gibt nur ein Jahr Garantie das ist mir bekannt. Aber gibt es bei O2 eventuell aus Kulanz eine Reparatur?
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Sicherlich nicht.
Infos findest Du hier: https://www.o2online.de/service/smartphones-tablets-router/handy-defekt/
Dort steht unter anderem (siehe unter Wann gilt der Gewährleistungsausschluss?):
"Sonderfall Apple:
- Apple gewährt nur 12 Monate Herstellergarantie.
- Gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) gilt nur für Mängel, die bereits bei Kauf vorhanden oder angelegt waren (= Anfänglichkeit) Es besteht kein Gewährleistungsanspruch nach Ablauf von 12 Monaten, wenn kein rechtsgültiger Nachweis für die Anfänglichkeit des Mangels vorgelegt wird."
Hallo,
es gab/gibt bei Apple eine Aktion, bei der Akkus zum Geschenkpreis (bis 30 €?) bzw. kostenlos getauscht wurden. Offenbar gab es da Mängel.
Wenden Sie sich mal an einen Apple Store oder an ein Apple Forum um zu klären, ob das IPhone dazu gehört.
Eine Instandsetzung auf Gewährleistung ist nur dann möglich, wenn Sie ein anerkanntes Gutachten zum Schaden vorlegen. Das Gutachten muss belegen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Gerätes vorhanden war. Bei einem defekten Akku könnte dies zutreffen, muss aber nicht.
Gruß
Hafe
es gab/gibt bei Apple eine Aktion, bei der Akkus zum Geschenkpreis (bis 30 €?) bzw. kostenlos getauscht wurden. Offenbar gab es da Mängel.
Wenden Sie sich mal an einen Apple Store oder an ein Apple Forum um zu klären, ob das IPhone dazu gehört.
Eine Instandsetzung auf Gewährleistung ist nur dann möglich, wenn Sie ein anerkanntes Gutachten zum Schaden vorlegen. Das Gutachten muss belegen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Gerätes vorhanden war. Bei einem defekten Akku könnte dies zutreffen, muss aber nicht.
Gruß
Hafe
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