Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

HTC Geschenk- Defekt

  • February 11, 2014
  • 3 Antworten
  • 44 Aufrufe

Ayotec38
Besucher:in
Hallo habe eine brennende Frage,

 

habe vor ca einem Jahr ein HTC geschenkt bekommen mit Originalrechnung und Garantie/Gewährleistung, nun war es 2 mal kaputt

und nach 2 maliger Reperatur schon wieder Defekt.

 

Nun sehe ich es nicht ein, nochmal reparieren zu lassen, weil ich soviele Probleme mit dem Handy hatte.

 

Ist es möglich als nicht Erstkäufer ein neues Gerät zu bekommen? Oder Sogar Geld zurück?

Ich war nie Kunde bei O2

nur der Freund meiens Vaters der es mir damals zum Geb. geschenkt hat, den ich aber leider nicht mehr sehe und auch keinen Kontakt mehr habe, weil ich weiter weg gezogen bin...

 

Wie kann man das am besten klären?

Oder habe ich nach einem Jahr pech und kann das Handy wegtun?

 

 

Vielen danks chonmal für die ANtworten

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

3 Antworten

  • February 11, 2014
Deine Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer/Verschenker des Handys, so er diese nicht ausgeschlossen hat.

 

Die Garantieansprüche hast du ggü. dem Hersteller. Im Rahmen der Garantie ist ein Wandel nicht möglich.


Ayotec38
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • February 11, 2014
Er hat mir ja die Rechnung gegeben und hat die Garantie mir abgetreten. Es ist klar dass er gesagt hat, ich gewährleiste dir Nix, aber durch die Rechnung O2 oder Htc

 

Also habe ich keine möglichkeit ein neues Smartphone oder das Geld zu bekommen.

 

Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht darum daraus Geld zu machen.

Das Handy ist gut, wenn es vernünftig funktionieren würde


  • February 11, 2014
Ayotec38 schrieb:
Er hat mir ja die Rechnung gegeben und hat die Garantie mir abgetreten.

Sag ja, dass du Garantie hast. Da kannst du beim Hersteller reparieren lassen.

 

Im Rahmen der Gewährleistung kann man u.U. den Vertrag rückabwickeln. Gewährleistung gibt der Verkäufer. Ist der Verkäufer Privatperson, darf er diese ausschließen. In deinem Fall ist aber o2 nicht dein Verkäufer.