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Handy-Versicherung - fälschlicher Weise mit abgeschlossen

  • January 3, 2015
  • 15 Antworten
  • 839 Aufrufe

susi179
Besucher:in
Hallo liebe o2-Mitarbeiter,

 

ich habe Ende Dezember meinen Vertrag bei euch verlängert und dazu auch einen neuen My-Handy-Vertrag abgeschlossen.

Nun habe ich mir heute nochmal die ganzen Verträge angeschaut und festgestellt, dass eine Handy-Versicherung mit abgeschlossen wurde. :frowning

Dem netten Herren im Shop habe mehrmals gesagt, dass ich keine Versicherung möchte...und doch hat er anscheinend eine mit abgeschlossen und ich habe es zu spät auf meinem Vertrag gesehen...

Nun habe ich direkt heute den Widerruf fertig gemacht und abgeschickt. Das Handy habe ich am 20.12.14 erhalten und rein theoretisch endet heute die Widerrufsfrist...oder verlängert sich diese durch die Feiertage?

 

Geht das nun seinen Weg? Oder muss ich andere Schritte einleiten?

 

Viele Grüße

Lösung von susi179

Hallo Leute,

 

im Live-Chat von o2 habe ich heute eine Nummer von dem Service der Versicherung erhalten.

Ich habe da angerufen und der Mitarbeiterin an der Hotline von meinem Problem erzählt.

Sie meinte draufhin, dass sie mir jetzt daraus keinen Strick drehen möchte und ich per Mail nochmal alles schreiben soll, so wie ich ihr mein Dilemma beschrieben hatte und sie würde dann damit zu einem Vorgesetzten gehen und dann würde das funktionieren.

Das habe ich natürlich gleich gemacht.

Und jetzt heißt es erstmal abwarten und Tee trinken und hoffentlich geht das so seinen Gang! Ich bin eigentlich sehr zuversichtlich, da die Mitarbeiterin am Telefon sehr nett war. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

 

Viele Grüße,
Susi

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15 Antworten

  • January 3, 2015
Hallo,

auf welchem Weg hast Du widerrufen?

Gruß,

Fuchs

susi179
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  • January 3, 2015
Heute mit der Post abgeschickt und eben noch einem Mitarbeiter im Chat mitgeteilt.

 

Liebe Grüße


  • January 3, 2015
Kann man denn einen Handyversicheungsvertrag, den man im Shop abgeschlossen hat, widerrufen?

llurme
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  • January 3, 2015
Fuchs schrieb:
Kann man denn einen Handyversicheungsvertrag, den man im Shop abgeschlossen hat, widerrufen?
Ich meine nein, da es ja kein Widerrufsrecht dazu gibt 


susi179
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  • January 3, 2015
Wenn man falsch beraten wurde auch nicht?
Mein Mann und ein Freund waren glücklicher Weise mit dabei und können bestätigen, dass ich die Versicherung mehrmals verneint habe. :frowning


llurme
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  • January 3, 2015
susi179 schrieb:
Wenn man falsch beraten wurde auch nicht?
Mein Mann und ein Freund waren glücklicher Weise mit dabei und können bestätigen, dass ich die Versicherung mehrmals verneint habe. :frowning

Du könntest den Kaufvertrag anfechten. Widerrufen kannst Du nicht.

 

Alternativ einfach mal in den Shop gehen und fragen, ob die das raus nehmen können? Also technisch gesehen kann es der Shop raus nehmen. 

 

Versuch das mal als erstes.

 

BTW: Was steht in den Versicherungsbedingungen drin? Evtl. hättest Du ein Widerrufsrecht für die Versicherung


bs0
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  • January 3, 2015
Ein Widerufsrecht hast du leider nicht, weil der Vertrag im Shop abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das was unterschrieben wurde. Aufgrund der falschen Beratung könntest du aber eine Händlerbeschwerde aufnehmen lassen. Eventuell lässt sich daraufhin die Versicherung rausnehmen.


  • January 3, 2015
EDIT: ./.

susi179
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  • January 3, 2015
Hallo Leute,

 

danke erstmal für die Antworten.

In den Bedingungen für die Versicherung steht natürlich nichts zu einem Widerrufsrecht... 😕 Allerdings steht drin, dass der Versicherungsschutz erst mit Bezahlung der Erstprämie beginnt (die ich noch nicht bezahlt habe).

 

Ich soll mich nächste Woche nochmal bei den o2-MA melden, meinte der Herr vom Chat, da die Kollegen von dem Gebiet wohl heute über den Chat nicht erreichbar sind.

 

Angenommen es funktioniert trotzdem nicht, wie macht man das dann mit der Händlerbeschwerde?

 

Viele Grüße


llurme
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  • January 3, 2015
Hi

 

nur im Shop kannst Du was erreichen. Geh da hin und versuche es zu klären.

BTW: Vielleicht ist es ja ein Omen... dass evtl. dein Handy runter fällt und Du durch die Versicherung die Reparatur bezahlt bekommst 😀 😀


  • January 3, 2015
susi179 schrieb:
 

In den Bedingungen für die Versicherung steht natürlich nichts zu einem Widerrufsrecht... =/

Kann ja auch nicht, weil es in diesem Falle nicht gilt.

 

susi179 schrieb:

Allerdings steht drin, dass der Versicherungsschutz erst mit Bezahlung der Erstprämie beginnt (die ich noch nicht bezahlt habe).

Nicht, dass Du da etwas verwechselst: Der Versicherungsschutz beginnt natürlich erst mit der ersten Prämie. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Vertrag damit beendet wäre. Deine Verpflichtungen aus dem Vertrag, nämlich die Versicherungsprämie(n) zu zahlen, bleiben bestehen. 😉

 

susi179 schrieb:
 

Ich soll mich nächste Woche nochmal bei den o2-MA melden, meinte der Herr vom Chat, da die Kollegen von dem Gebiet wohl heute über den Chat nicht erreichbar sind.

Sei doch bitte so gut und halte uns auf dem Laufenden, wir sind hier wirklich sehr neugierig.

 

Alternativ oder zusätzlich, falls man Dir in der Fachabteilung nicht entgegenkommen kann, würde ich trotzdem nochmal in den Shop marschieren.

 

susi179 schrieb:
 

Angenommen es funktioniert trotzdem nicht, wie macht man das dann mit der Händlerbeschwerde?

Ich würde einen Brief schreiben an:

 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

 

 

Gruß,

 

Fuchs


  • January 3, 2015
llurme schrieb:

BTW: Vielleicht ist es ja ein Omen... dass evtl. dein Handy runter fällt und Du durch die Versicherung die Reparatur bezahlt bekommst 😀 😀

😀

 

Das klappt natürlich nur, wenn die Prämie(n) bezahlt werden.


bs0
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  • Legende
  • January 4, 2015
Fuchs schrieb:
llurme schrieb:

BTW: Vielleicht ist es ja ein Omen... dass evtl. dein Handy runter fällt und Du durch die Versicherung die Reparatur bezahlt bekommst 😀 😀

😀

 

Das klappt natürlich nur, wenn die Prämie(n) bezahlt werden.

Richtig, aber dazu reicht die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Versicherungsschutz besteht trotzdem ab Vertragsbeginn.


  • January 4, 2015
bs0 schrieb:
Fuchs schrieb:
llurme schrieb:

BTW: Vielleicht ist es ja ein Omen... dass evtl. dein Handy runter fällt und Du durch die Versicherung die Reparatur bezahlt bekommst 😀 😀

😀

 

Das klappt natürlich nur, wenn die Prämie(n) bezahlt werden.

Richtig, aber dazu reicht die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Versicherungsschutz besteht trotzdem ab Vertragsbeginn.

Ah ja. Dankeschön für die Klarstellung! ☺️


susi179
Besucher:in
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  • Lösung
  • January 6, 2015
Hallo Leute,

 

im Live-Chat von o2 habe ich heute eine Nummer von dem Service der Versicherung erhalten.

Ich habe da angerufen und der Mitarbeiterin an der Hotline von meinem Problem erzählt.

Sie meinte draufhin, dass sie mir jetzt daraus keinen Strick drehen möchte und ich per Mail nochmal alles schreiben soll, so wie ich ihr mein Dilemma beschrieben hatte und sie würde dann damit zu einem Vorgesetzten gehen und dann würde das funktionieren.

Das habe ich natürlich gleich gemacht.

Und jetzt heißt es erstmal abwarten und Tee trinken und hoffentlich geht das so seinen Gang! Ich bin eigentlich sehr zuversichtlich, da die Mitarbeiterin am Telefon sehr nett war. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

 

Viele Grüße,
Susi