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Diebstahl beim Ersatzempfänger und O2 Reaktion


 

Am 16.10.14 verlängerte ich meinen Vertrag auf der O2 Homepage.

Die angezeigten Gesamtkosten für Tarif und Handy: Samsung Galaxy S5  waren mit 24,98 € angegeben. Die Bestätigungsemail gab den monatlichen Gesamtpreis von 11,99 € an.

Da die nächste Bestätigungsemail am 17.10.14 einen anderen monatlichen Preis angab, fragte ich telefonisch nach und  kündigte  am 17.10.14 Tarif und Handy, da der Preis plötzlich bei ca 35€ lag. Dennoch wurde das Handy verschickt.

 

Daraufhin telefonierte ich am 23.10,14 erneut mit O2 und erklärte dem Mitarbeiter dass ich meinen Tarif zu anderen Konditionen verlängern würde. Dieser bot mir einen günstigen Tarif mit Samsung Galaxy S5 und Wifi Tablett an und erklärte mir dass ich das bereits erhaltene Telefon zurückschicken müsste, da der Vorgang sonst nicht bearbeitet werden kann.

Ich schloss den Tarif ab und  schickte ich das am 17.10.14 erhaltene Telefon zurück.

 

Nun sind folgende Schwierigkeiten aufgetreten:

 

Der abgeschlossene Tarif war keine Vertragsverlängerung, sondern ein neuer Vertrag, zusätzlich zu meinem vorhandenen.

 

Das neu versandte O2 Paket wurde von der DHL am 25.10.14 bei der Nachbarin abgegeben.

Diese verließ kurz darauf ihre Wohnung.

In dieser Zeit wurde eingebrochen und das Paket mit dem Samsung Galaxy S5 und Wifi Tablett wurde entwendet.

Ich klopfte Sonntag, den 26.10.14 und erfuhr von dem Diebstahl.

Der Diebstahl wurde von mir und der Nachbarin bei der Polizei angezeigt.

Daraufhin telefonierte ich drei Mal mit O2, um den Vorgang zu besprechen. 

Erst bei dem dritten Telefonat wurde der Vorgang aufgenommen. Die zuständige Mitarbeiterin sicherte mir zu, dass die Fachabteilung diesmal wirklich zurückrufen würde. Das versprochene Telefonat fand bis dato nicht statt.  Stattdessen erhielt ich eine E-Mail, dass ich mich an den Ersatzempfänger wenden müsste. Auf meinen Vermerk, dass dies wegen Diebstahl nicht möglich ist, erhielt ich den Hinweis dass O2 für die Schadensregulierung nicht zu ständig ist und abermals dass ich mich an den Ersatzempfänger  wenden müsste. 

Das ist schlicht und einfach nicht richtig. Der Kaufvertrag ist erst mir Empfang des Eigentums erfüllt. Dies ist nicht geschehen, da ich niemanden beauftragt habe, das Paket an Nachbarn abzugeben.

Das Risiko für die Abgabe beim Nachbarn trägt das Lieferunternehmen.

 Wenn die von einem Privatverkäufer erworbene Ware beim Nachbarn verschwindet, weil der Paketbote sie dort abgegeben hat, muss das Lieferunternehmen dennoch für den Verlust geradestehen. "Beruft sich der Paketdienstleister auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach er berechtigt ist, Pakete auch bei Nachbarn abzugeben, so ist diese nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahre 2011 unwirksam (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az: 6 U 165/10).

 

Ich habe den Vertrag widerrufen und den Vorgang nochmals in einen Brief erläutert.

Meine Frage an die O2 Moderatoren:

Muss ich nun einen Anwalt zu Hilfe ziehen, oder wird der Vorgang nun angemessen bearbeitet?

Ich habe das Gefühl dass O2 versucht sich hier aus der Affäre zu ziehen.

Dazu dass nach jedem Telefonat etwas anderes passiert, als besprochen wurde, sage ich schon gar nichts mehr.

 

Freundliche Grüße 

Th---a 

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Lösung von bs0 5 November 2014, 22:30

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9 Antworten

Benutzerebene 7
Hi t0185,

 

vorab herzlich Willkommen im Forum ☺️

 

Dies natürlich ein extrem ärgerlicher Umstand und ich kann komplett nachvollziehen wie verärgert man in so einer Situation sein muss :frowning

 

Ich kann leider aber auch nur wiederholen, dass unser Logistikpartner das Gerät erfolgreich zugestellt hat und wir in so einem Falle keine Kosten übernehmen können. Sollte dies bei Diebstahl nicht die Versicherung deiner Nachbarin tun? Es ja in dem Falle ähnlich als wenn bei dir eingebrochen wäre, für den Diebstahl haften ja dann auch nicht wir als der Mobilfunkanbieter.

 

Gruß,

Marc

 

 

Dann bleibt dem TE nur zu widerrufen. Dann hat sich o2 mit dem Logistikpartner und dieser mit dem Empfänger auseinanderzusetzen.

 

Ich bin hier komplett anderer Meinung und würde auf keinen Fall mir den schwarzen Peter, für etwas was ich nicht in der Hand bzw. beauftragt hatte, zuschieben lassen.

 

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sandroschubert schrieb:
Dann bleibt dem TE nur zu widerrufen. Dann hat sich o2 mit dem Logistikpartner und dieser mit dem Empfänger auseinanderzusetzen.

 

Genauso sieht es aus. Das Risko trägt in diesem Fall o2. Eventuell übernimmt die Versicherung des Nachbarn die Kosten, aber davon sollte man nicht ausgehen und das ist unerheblich. o2 dürfte hier erstmal keinen Anspruch gegenüber dem Kunden haben, da dieser keine Lieferung bekommen hat. o2 hätte die Ersatzlieferung verhindern können (müssen): Entweder das Paket als eigenhändig verschicken oder einen entsprechenden Vermerk auf das Paket aufbringen.

 

Auf jeden Fall muss sich o2 jetzt mit DHL auseinandersetzen. Wenn DHL die Haftung ausschliesst bleibt o2 auf dem Schaden sitzen.

 

Sandroschubert schrieb:
 

Ich bin hier komplett anderer Meinung und würde auf keinen Fall mit den schwarzen Peter, für etwas was ich nicht in def Hand bzw. beauftragt hatte.

 

Ich gehe davon aus, dass es bei Marcs Aussage um die (meiner Meinung nach wieder einmal absurde) Rechtsauffassung von o2 handelt, die er hier so weitergeben musste.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
o2_Marc schrieb: Es ja in dem Falle ähnlich als wenn bei dir eingebrochen wäre, für den Diebstahl haften ja dann auch nicht wir als der Mobilfunkanbieter. 

Nein, das ist eben nicht ähnlich. In dem Fall wäre das Gerät schon mal im Besitz des Kunden gewesen. Es kann sein, dass die Versicherung des Nachbarn den Schaden ersetzt, aber was ist wenn dieser keine Hausratversicherung hat? Oder wenn der Nachbar seine Versicherung nicht einschalten möchte, weil er höhere Prämien befürchtet? Oder wenn die Versicherung den Schaden nicht ersetzt, weil Dritte für diesen aufkommen müssen (Eigene Versicherung vor Fremdversicherung)?

 

 

@bs0und @Sandroschubert , wie sieht es aus, wenn mit der Post eine Vereinbarung, ähnlich eines Ablagevertrages, geschlossen wurde, dass bei Abwesenheit die Pakete beim Nachbarn abgegeben wurden? 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dann sieht es natürlich anders aus, denn in dem Fall hat der Empfänger dem Zusteller explizit erlaubt, die Ersatzlieferung vorzunehmen.
@bieloDas habe ich mal ausgeschlossen da im Eingangspost steht das niemand beauftragt worden ist bei Nachbarn das Paket abzugeben bzw. anzunehmen.

 

Gruß


War nur eine Grundsatzfrage zum Thema. 

Hallo zusammen,

 

Vielen Dank für eure Beiträge.

 

Mit Hilfe eines Anwalts konnte alles geklärt und der Vertrag storniert werden. Ich muss nicht für die Kosten des gestohlenen Handys aufkommen.

 

Natürlich ist es schade, dass O2 nur durch Eingreifen des Anwalts eingelenkt hatte, obwohl die Lage juristisch eindeutig war. Dazu kommen die widersprüchlichen Aussagen der Mitarbeiter und eine mieser Service, der mich einiges an Nerven gekostet hat.

 

Meinen bestehenden Vertrag habe ich nun natürlich gekündigt. 

 

Beste Grüße