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§439 Nacherfüllung / Kein Tablet (Galaxy Tab 3 7" WiFi) erhalten

  • September 20, 2014
  • 7 Antworten
  • 134 Aufrufe

02--Guru
Besucher:in
Hallo liebe Freunde,

ich wollte mir Anfang/Mitte Juli gern ein Tablet zulegen, ein WiFi Tab würde für meine Bedürfnisse schon ausreichen..

Ich ging also wie so oft in den o2 Shop. Dort wurde mir ein Angebot gemacht.

Galaxy Tab 3 WiFi
+
Galaxy S5
+
All in M Tarif
=
Angebot

Okay, das habe ich dann auch angenommen. Also das Angebot kam von o2, ich habe es angenommen(Antrag & Annahme). Ich habe also gesagt was ich haben möchte, bekommen habe ich etwas ganz anderes. Ich habe lediglich das Handy und den Tarif bekommen. Ich habe mich natürlich wie es gefordert wurde sofort auf der Samsung Seite bei Marken Mehrwert registriert, und habe auch eine Bestätigungsmail erhalten, also habe ich alles richtig gemacht. Auf das Tablet warte ich jetzt seit über 2 Monaten. Laut Aussage von o2 wird das Tablet binnen 30 Tagen geliefert, so stand es doch auch im o2 Newsletter. Zwar sollte das Tablet von Samsung dann direkt kommen, aber ich bin ja in einen o2 Shop gegangen, was einen großen Unterschied ausmacht.

Ein kleines Beispiel: Ihr wollt ein Haus kaufen, geht los, euch wird gesagt:" jaa, wir bauen euch euer Haus, ihr bekommt sogar noch einen Pool gratis dazu" Sooo, paar Monate später steht da dann der Pool, vom Haus ist allerdings nichts zu sehen, der Typ der euch das Haus verkauft hat euer Geld aber dankend genommen und sagt nun:" Ich habe lediglich den Pool geliefert, das Haus liefert wer anderes, da hab ich nichts mehr mit zutun"  ---> Genau dies ist hier passiert.

Ich hoffe ihr versteht die Situation. Ich habe ein Angebot von o2 erhalten, bin darauf eingegangen, folglich ist hier durch "Antrag(§145BGB) und Annahme(§147BGB)" ein Vertrag zustande gekommen.

Dieser Vertrag wurde nun von o2 nicht erfüllt, dabei ist es ganz gleich ob ich das Tablet von "wem anderes erhalte"

Gemäß §434 haben wir hier einen Sachmangel. Ich wollte ein Tablet haben, bekommen habe ich lediglich ein Handy und einen Tarif, somit hat der Artikel den ich erhalten habe NICHT die vereinbarte Beschaffenheit und ist nicht für die vorrausgesetzte Verwendung geeignet.

Meiner Meinung nach habe ich hier also einen Sachmangel, evtl, ist hier auch ein Vertoß gegen unlauteren Wettbewerb am Gange, es ist Betrug, es sind nicht eingehaltene Werbeaussagen.

Ein weiteres Vorgehen wird in §437 erläutert.
DEMNACH VERLANGE ICH GANZ KLAR NACHERFÜLLUNG NACH §439!!!!!!!!!!!!!!

Lösung von llurme

Wie Du aus einem Lieferverzug einen Sachmangel herleitest, ist mir schleierhaft. Wenn, dann kommt hier §286 zur Geltung. Davon abgesehen ist der Lieferverzug nur dann gegeben, wenn der Verkäufer (also hier o2)  den Lieferverzug zu verschulden hat, was sich nach §276 richtet, also der VK vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Dies wäre z.b. dann der Fall, wenn der VK den LT bewußt ignoriert. 

 

Schriftlich o2 eine Frist zur Lieferung setzen. Hast Du (vermutlich) nicht gemacht, wenn ich das richtig heraus lese, du warst lediglich in einem o2-Shop.

 

Was aber eher sein könnte: Du bist nicht der Einzige der sowas bestellt hat und es eben Lieferschwierigkeiten gibt.

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7 Antworten

llurme
Besucher:in
  • Besucher:in
  • Lösung
  • September 20, 2014
Wie Du aus einem Lieferverzug einen Sachmangel herleitest, ist mir schleierhaft. Wenn, dann kommt hier §286 zur Geltung. Davon abgesehen ist der Lieferverzug nur dann gegeben, wenn der Verkäufer (also hier o2)  den Lieferverzug zu verschulden hat, was sich nach §276 richtet, also der VK vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Dies wäre z.b. dann der Fall, wenn der VK den LT bewußt ignoriert. 

 

Schriftlich o2 eine Frist zur Lieferung setzen. Hast Du (vermutlich) nicht gemacht, wenn ich das richtig heraus lese, du warst lediglich in einem o2-Shop.

 

Was aber eher sein könnte: Du bist nicht der Einzige der sowas bestellt hat und es eben Lieferschwierigkeiten gibt.


02--Guru
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 27, 2014
So, das Tablet ist nun endlich angekommen.

👍


llurme
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 27, 2014
Na also, geht doch... bevor man mit § um sich schmeisst, lösen sich manche Probleme von allein 😀

 

Dann viel Spass damit 


Vienna
Besucher:in
  • Besucher:in
  • October 10, 2014
Hallo zusammen,

 

ich habe Ende August ebenfalls den Tarif mit Tablet bestellt und bis heute kein Tablet erhalten. Mittlerweile habe ich 4 Emails an die Kundenhotline geschrieben und nach zwei Monaten noch immer keine Antwort auf irgendeine Email erhalten. Von wem hast du nun das Tablet erhalten?

Ich werde nun ein Schreiben per Einschreiben verschicken und nach Ablauf der Frist die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

 

Viele Grüße!

 

 


bielo
Legende
  • October 10, 2014
Die Frage ist, ob du Dokumente hast, die dir belegen, dass du ein Tablet bekommen solltest.Eine Art Leiferschein oder eine Auftragsbestätigung.

 

Selbst wenn du heute ein Handy mit Tablet bestellst und o2 dir nur das Handy liefert, hast du keinen Anspruch auf das Tabelt, wenn es nict zugesagt wurde. Du könntest nur den Handyvertrag widerrufen.


Vienna
Besucher:in
  • Besucher:in
  • October 10, 2014
Ich habe einen Chatverlauf:

 

M. Dxxxx: Das Handy inklusive Tablet haben wir in weiss nicht mehr vorrätig. Darf es auch eine andere Farbe sein?

Schreiber: dann schwarz bitte

 

Mehrfach habe ich O2 um Stellungnahme zum Versand des Tablets gebeten (3 Mails), hier wäre ich noch in der Widerrufsfrist gewesen. Ich habe auf keine Email eine Antwort bekommen. Kundenservice sieht meiner Meinung nach anders aus. Ich warte nun seit 1,5 Monaten auf eine Rückmeldung.

 

Nachdem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe und das Tablet nicht augeführt wurde (zuvor habe ich schon die SIM-Karte und das Handy erhalten), habe ich mich wieder schriftlich an O2 gewandt und bis heute keine Antwort erhalten.

 


bielo
Legende
  • October 10, 2014

 

Nachdem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe und das Tablet nicht augeführt wurde

 

Da liegt das Problem. Da hättest du widerrufen sollen.