Folgende Situation, ganz sachlich: Handy iphone gekauft bei O2 in 05/2020, keine Garantieverlängerung über Apple, allerdings läuft die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre, also noch bis 05/2022
iphone läßt sich nicht mehr Einschalten, die Beweislastumkehr ab 6. Monat der Gewährleistung greift, ein von mir privat beauftragtes Gutachten bestätigt, dass der Mangel latent bei Übergabe des Gerätes vorhanden war; soweit so gut und eigentlich klar
O2 gibt ganz offenbar weder über die Kundenhotline noch über die Reparaturseite die Möglichkeit, einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen; die Seite https://www.o2online.de/service/repair/ zeigt bei apple-Geräten, die älter als 12 Monate sind, stets den Hinweis, dass die Gewährleistung abgelaufen sei, was definitiv falsch ist, und erlaubt nur, eine kostenpflichtige Reparatur zu beauftragen;
der tel. Kundensupport war bislang (3 verschiedene Mitarbeiter) völlig überfordert und sendet trotz meines deutlichen Hinweises auf das Problem stets den gleichen unpassenden Link (siehe oben)
Daher kann mein Fazit nur lauten, O2 verweigert durch diese Verfahrensweise ganz offenbar die Durchsetzung elementarer und hinlänglich bekannter Verbraucherrechte. Ich würde mich gerne vom Gegenteil überzeugen lassen, fürchte allerdings, das wird ohne anwaltlichen oder “sozialmedialen” Druck nix. Mal schauen.