Hallo,
Ich habe vor kurzem versucht mein 23 Monate altes iPhone 4s bei O2 zur kostenlosen Reparatur zu bringen, nach dem ich ein Hardwareproblem, welches in keinster Weise durch mich ausgelöst wurde.
Die Probleme sind volgende: Kopfhöreranschluss defekt, Ausschaltknopf defekt, Akku defekt. Ich möchte hierbei bemerken, dass das Handy, weder runtergefallen ist, noch mit Wasser in Kontakt getreten ist, noch irgendetwas anderes. Es wurde immer respektvoll und gemäß den Empfehlungen von Apple behandelt.
Als ich dann zum O2 Shop ging, um es eben reparieren zu lassen, sagte mir zuerst der Verkäufer, es geht nicht kostenlos, da es nur ein Jahr Garantie gibt. Als ich ihn dann auf die gesetzlich verpflichtete Verkäufergewährleistung anwies, sagte mir dieser sie sei auch nur von einem Jahr, da es in China gebaut wird, und nicht in Europa. Nach langem diskutieren – denn ich weiß es hat nur damit was zu tun, wo es verkauft wird – sagte mir der Verkäufer, es wird nicht zur Reparatur geschickt, solange ich nicht ein geprüftes Gutachten habe, welches versichert, dass es nicht mein Verschulden war. Gut. Also schaue ich nach: ein solches Gutachten kostet um die 1600€! Und diese Kosten muss ich zuerst allein tragen. Zum ersten stehen diese Kosten nicht in relation mit dem Wert der Ware – was O2 auch weißt und somit die meisten verschreckt – zum zweiten kann sich kein Student solche unsummen leisten! Nach dem ich recherchiert habe, habe ich entdeckt, dass es schon andere Fälle wie meines gibt. Dort wurde auch versucht, mit einem Gutachten vor zu gehen, worauf sich die Firma nur auf eine Klage vor Gericht einließ.
Ich bin schockiert über die diletantischen Vorgehensweisen solcher großen Konzernen, die schamlos ihre treuen Kunden ausbeuten! Nur die wenigsten können sich die nötigen Schritte leisten, um zu ihrem Recht zu kommen. Doch das Gesetz besagt, dass jeder Verkäufer eine 2 jährige Gewährleistung für jedes seiner Artikel geben muss. Das heißt, ob Garantie oder nicht, muss er die defekte Ware auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, wenn es offensichtlich ist, dass diese nicht auf ein Verschulden des Käufers ist.
Seite 2 / 2
Schaut euch diese Seite mal an: Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze
Da steht 2 Jahre ab Kaufdatum auf alle Apple-Geräte, AUCH iPhones!
Mit freundlichen Grüßen
Borussia565
Da steht 2 Jahre ab Kaufdatum auf alle Apple-Geräte, AUCH iPhones!
Mit freundlichen Grüßen
Borussia565
Was steht da genau?Verstehe nicht worauf du hinaus willst
Es ist doch nicht so schwer zu verstehen, zumal es Dir hier mehr als Einmal erklärt wurde.
1. Garantie ist freiwillig
2. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (2 Jahre).
1. In der Garantie wird ohne wenn und aber getauscht, repariert oder gewandelt, ausser es ist ein Schaden, der durch den Käufer herbeigeführt wurde (Sturz, Wasser, bearbeiten mit Kettensäge)
2. Liegt ein Defekt außerhalb der Garantiezeit vor, muss ein Sachmangel vorliegen, der ab Beginn da gewesen sein muss (Keimtheorie). Du musst dem Verkäufer einen Sachmangel beweisen, außer in den ersten 6 Monaten.
Das ist doch einfach und ganz leicht zu verstehen und daran gibt es auch nichts zu rütteln und nichts anderes steht in den Apple Beschreibungen.
Schau halt mal bei Wikipedia rein, da ist es gut erklärt.
1. Garantie ist freiwillig
2. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (2 Jahre).
1. In der Garantie wird ohne wenn und aber getauscht, repariert oder gewandelt, ausser es ist ein Schaden, der durch den Käufer herbeigeführt wurde (Sturz, Wasser, bearbeiten mit Kettensäge)
2. Liegt ein Defekt außerhalb der Garantiezeit vor, muss ein Sachmangel vorliegen, der ab Beginn da gewesen sein muss (Keimtheorie). Du musst dem Verkäufer einen Sachmangel beweisen, außer in den ersten 6 Monaten.
Das ist doch einfach und ganz leicht zu verstehen und daran gibt es auch nichts zu rütteln und nichts anderes steht in den Apple Beschreibungen.
Schau halt mal bei Wikipedia rein, da ist es gut erklärt.
ICH weiß das...nur der Borusse wirbelt irgendwas durcheinander.
Hallo zusammen,
um das vielleicht nochmal etwas deutlicher zu machen:
Bei den iPhones ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt. Im Falle eines Defektes nach einem Jahr hat der Käufer natürlich noch den Gewährleistungsanspruch. Um diesen in Anspruch zu nehmen, muss allerdings ein Gutachten über die Anfänglichkeit des Fehlers erbracht werden.
Bei allen anderen Geräten muss nach Ablauf eines Jahres kein Gutachten erbracht werden, da alle anderen Hersteller zwei Jahre Garantie geben. Auch wenn das Gerät über uns eingesendet wird, so wird das dennoch über den Garantieanspruch abgewickelt und dafür ist kein Gutachten notwendig.
Gruß,
Carina
um das vielleicht nochmal etwas deutlicher zu machen:
Bei den iPhones ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt. Im Falle eines Defektes nach einem Jahr hat der Käufer natürlich noch den Gewährleistungsanspruch. Um diesen in Anspruch zu nehmen, muss allerdings ein Gutachten über die Anfänglichkeit des Fehlers erbracht werden.
Bei allen anderen Geräten muss nach Ablauf eines Jahres kein Gutachten erbracht werden, da alle anderen Hersteller zwei Jahre Garantie geben. Auch wenn das Gerät über uns eingesendet wird, so wird das dennoch über den Garantieanspruch abgewickelt und dafür ist kein Gutachten notwendig.
Gruß,
Carina
Das heißt also, wenn noch Garantie besteht, wird auch von Euch auf Garantie abgewickelt und nicht auf Gewährleistung.
Find' ich gut.
Find' ich gut.
Da kann doch o2 nix dafür, wenn Sony 2 Jahre Garantie gibt.
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.