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Warum O2
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Hallo,

ich habe vor 2 Jahren direkt zum Start das iPhone X 256GB über o2 erworben.

Nun bin ich auf das 11 umgestiegen und wollte das Gerät meiner Freundin geben. 
Das iPhone ist nun plötzlich, ohne jegliches fremd einwirken, vollkommen unbrauchbar geworden.

Das Gerat ist eines morgens einfach in den Wartungszustand gegangen. Bei Apple konnte es gestartet werden, Ergebnis: Der Display hat plötzlich einen Riesen großen grünen Streifen, Touch reagiert kaum und eine wlan Verbindung ist auch nicht mehr möglich. 

Das iPhone ist in einem komplett makellosen Zustand, nicht ein einziger Kratzer, keine Delle, kein Wasserschaden. 
Das iPhone wurde sogar von Apple geöffnet, da sie 100% auf einen Wasserschaden getippt haben und sich sonst den Defekt nicht erklären konnten, aber es wurde keiner gefunden. 

Ich habe das Gerät innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung nun letzte Woche zu o2 geschickt. Heute kam der Befund: keine Abdeckung.

ich darf 600€ bezahlen um das Gerät, welches mich 1450€ gekostet hat, ersetzen zu lassen.

Das Gerät könnte ich als neuwertig verkaufen.

Ich bin innerhalb der 2 Jahre und ein fremd einwirken ist 100% auszuschließen. Wieso erkennt o2 den Fall nicht an? 
mich fühle mich heftigst verarscht. Mein aktuelles 11er habe ich auch von O2.

Die Gewährleistung ist schließlich keine Garantie. Kannst du nachweisen, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war? Wenn nicht bräuchtest du ein Gutachten. Ob sich das lohnt?


Ich muss nur beweisen dass ich den Schaden nicht verursacht habe. Das kann man mit einem Blick auf das Gerät sehen. Ein solcher Defekt ist nur über zwei Möglichkeiten zu erreichen:

Sturz- /Wasserschaden oder Systemdefekt. 
Der Zustand meines Gerätes spricht aber für sich, wie oben beschrieben. O2 muss hier den Fall anerkennen. 
 


Nein, du musst nach sechs Monaten beweisen, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war, denn nur solche Fehler werden von der Gewährleistung abgedeckt.


Du warst bei Apple, die haben das Gerät geöffnet und festgestellt das es ohne Fremdeinwirkung defekt ist. 

Darüber wird es ja sicherlich einen Nachweis geben den du mit eingereicht hast. Ansonsten könnte bei Begutachtung seitens o2 davon ausgegangen werden dass du das Gerät geöffnet hast.

Aus meiner Sicht wäre doch der Nachweis damit erbracht.

Da ist wohl durchboxen angesagt wenn dem so ist. 

 

LG

 

 

 

 


Nein, damit wäre nur der Nachweis erbracht, dass es keine Fremdeinwirkung gibt, nicht aber, dass der Fehler von Anfang an da war.


Da kann man aber auch bis zum Sanktnimmerleinstag drüber sinnieren.

Letz- und Schlussendlich wird das nur eine gute Rechtschutz klären, sofern man eine hat.  

 


Man braucht dafür keine Rechtschutzversichrung. Die Gewährlesitung ist gesetzlich geregelt. Wenn sich der Händler nach sechs Monaten weigert, die Reparatur kostenlos durchzuführen (Beweislastumkehr), dann hat der Kunde die Möglichkeit den Nachweis mithilfe eines Gutachtens zu erbringen. Stellt sich heraus, dass der Kunde Recht hatte, hat der Händler die Kosten des Gutachtens zu tragen.


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