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Warum O2
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie, nachdem eine Klärung mit Ihrer Hotline nicht möglich ist, letztmalig darauf hinweisen, das ich Ihre einseitige Stornierung des geschlossenen Kaufvertrages nicht anerkenne.

 

Ich weise Sie auf die Erfüllung des am 30.10.2019 geschlossenen und von Ihnen bestätigten Bestellvorgang / Kaufvertrages hin und erwarte diese gemäß § 433 BGB Ihrerseits.

 

Dir wurde das Handy nicht genehmigt?

 

Eine Bestellbestätigung ist kein Kaufvertrag.


Nein, der Kauf wurde storniert, mit der Begründung dass das Angebot nicht mehr verfügbar ist.

Eine Bestellbestätigung ist m.M.n. einer Auftragsbestätigung gleichzusetzten und ist bindend.

https://www.juraforum.de/lexikon/auftragsbestaetigung

Der Auftragnehmer nimmt das Angebot des Auftraggebers an und geht einen Vertrag ein. 


Eine Bestellbestätigung ist auch keine Auftragsbestätigung. Sie bestätigt nur, dass die Bestellung eingegangen ist. Steht ja auch so in der Email.


Neutrale Meinung: Ich meine mal gehört zu haben, dass in einem Webshop bereits der “Bestellen”-Knopf zum Erfüllen eines Kaufvertrags ausreicht. Das heißt: wenn ich beispielsweise bei Amazon einen Apfel bestelle und die Bestellung in Auftrag gegeben wurde, dann wurde somit bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Jedoch weiß ich nicht, was es bringt, wenn man beispielsweise ein Handy kauft zum normalen Onlinepreis und man sich so dahinter klemmt, dass dieser Auftrag ausgeführt wird.


Da hat bielo recht.

Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung und damit keine Annahme des Kaufangebotes.


 

"Neutrale Meinung: Ich meine mal gehört zu haben, dass in einem Webshop bereits der “Bestellen”-Knopf zum Erfüllen eines Kaufvertrags ausreicht."

 

Das kann nicht richtig sein. So würde o2 keine Gelegenheit zur Prüfung der Bonität haben. 

 

Ich würde das als invitatio ad offerendum betrachten.


Neutrale Meinung: Ich meine mal gehört zu haben, dass in einem Webshop bereits der “Bestellen”-Knopf zum Erfüllen eines Kaufvertrags ausreicht. Das heißt: wenn ich beispielsweise bei Amazon einen Apfel bestelle und die Bestellung in Auftrag gegeben wurde, dann wurde somit bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Jedoch weiß ich nicht, was es bringt, wenn man beispielsweise ein Handy kauft zum normalen Onlinepreis und man sich so dahinter klemmt, dass dieser Auftrag ausgeführt wird.


Nein das ist nur bei Ebay so.


@schluej Wieso denn nur bei eBay?

 

Wenn es danach geht, dann könnte ich hunderte Onlineshops öffnen, die Leute würden kaufen, ich ziehe Geld via Bankeinzug ein und es gäbe keine rechtliche Grundlage.

Wie gesagt: ich habe es nur so gehört. Keine Garantie. Ich halte ich jetzt wieder raus. :D

 

Ohnehin können wir hier im Forum nichts machen… 


"Ein Antrag ist gem. § 145 BGB grundsätzlich bindend, es sei denn, dass der Erklärende die Gebundenheit an den Antrag vorher ausgeschlossen hat. Demgegenüber steht die invitatio ad offerendum, mit der sich der Erklärende nicht binden möchte, weil er z. B. nur ein begrenztes Warenangebot hat und/oder nicht mit jedem Interessenten einen Vertrag schließen möchte.

Würde es sich um einen Antrag handeln, müsste der Anbieter mit jedem, der etwas bestellt, kontrahieren d. h. an ihn eine Sache liefern, selbst wenn er sie nicht mehr vorrätig hat. Dies würde zu einer unüberschaubaren Masse an Schadensersatzansprüchen gegen den Verkäufer führen.

Typischerweise handelt es sich bei Warenangeboten im Internet nicht (!) um bindende Anträge, sondern um invitatio ad offerendum. Vergleichbar ist dies z. B. mit einer Schaufensterauslage; auch diese stellt nur eine invitatio ad offerendum dar, da der Verkäufer die ausgestellten Waren nicht für eine unbegrenzte Anzahl von Personen vorrätig hat.

Bestelle ich also etwas im Internet, gebe ich in aller Regel selbst erst einen verbindlichen Antrag nach § 145 BGB ab, den der Anbieter dann entweder ausdrücklich per E-Mail oder konkludent durch Lieferung der Ware annimmt – oder eben auch nicht."

https://www.lecturio.de/magazin/e-commerce-recht/


@FanolParadise Ebay ist kein Shop.

In einer Bestellbestätigung steht in der Regel nur was Du bestellt hast und zu welchen Kosten.

Danach kommt dann in der Regel die AB die Dir sagt wo auch die Kohle in soll.

Und das es geliefert wird.

Das muss natürlich nicht zwingend so sein. Wenn Du gleich bei PayPal auf der Seite landest und bezahlst ist etwas anderes.

Aber O2 versendet erst die Bestellbestätigung...


Um zusammenfassend zurück zum Eingangsbeitrag des TE zu kommen: Es wurde hier kein Kaufvertrag geschlossen auf dessen Erfüllung bestanden werden kann. Mit der Abgabe der Bestellung hast du ein Angebot abgegeben und o2 hat dieses nicht angenommen. Aus der (automatisch verschickten) Bestellbestätigung (die eben nicht einer Auftragsbestätigung gleichzusetzen ist) kannst du keine Annahme des Angebots ableiten. § 433 BGB ist daher nicht relevant.


Neutrale Meinung: Ich meine mal gehört zu haben, 

Ich will Dir nicht zu nahe treten und sei mir bitte nicht allzu böse, aber solche Formulierungen sind in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum alles Andere als hilfreich.

Abgesehen davon: eine Meinung sollte man sich nun wirklich nicht aufgrund  “ich meine mal gehört zu haben” bilden.


@FanolParadise Leider kann man per Handy keine Filme einbetten. Ok geht automatisch 😃

 


Neutrale Meinung: Ich meine mal gehört zu haben, 

Ich will Dir nicht zu nahe treten und sei mir bitte nicht allzu böse, aber solche Formulierungen sind in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum alles Andere als hilfreich.

Abgesehen davon: eine Meinung sollte man sich nun wirklich nicht aufgrund  “ich meine mal gehört zu haben” bilden.

Alles gut.


Vielen Dank für Eure zahlreichen Rückmeldung.

Ich erkenne eine Tendenz für mich im Nachteil und ich werde dies akzeptieren.

Ich finde es schade, das O2 so mit seinen langjährigen Kunden (bin seit Viag Interkom dabei) umgeht.

Auch wenn ich mit meinen vier Verträgen nur eine kleine Nummer bin und O2 es nicht jucken wird, werde ich mich nach all den Jahren von diesem Verein verabschieden.

 


Onlinehändler werden davor gewarnt, Auftragsbestätigungen automatisch sofort nach Bestelleingang zu versenden, da der Käufer sonst Ansprüche daraus ableiten kann. Das kann u.U. böse Folgen für den Händler haben. Manchmal steht sinngemäß in der Bestellbestätigung, dass die Annahme des Angebots und Zustandekommen des Vertrags erst mit Versand der Ware erfolgt.


Kündigung, weil ein Angebot nicht mehr verfügbar ist?

 

Na ist deine Sache 


 

Ich finde es schade, das O2 so mit seinen langjährigen Kunden (bin seit Viag Interkom dabei) umgeht.

 

Sowas passiert jeden Tag bei allen möglichen Händlern. Ich verstehe, dass du unzufrieden bist, aber wie soll man sonst mit Kunden umgehen wenn die Ware nicht verfügbar ist?

Dass du deswegen kündigen willst ist deine Entscheidung aber meines Erachtens eine seltsame Reaktion den Umständen entsprechend.


 

Ich finde es schade, das O2 so mit seinen langjährigen Kunden (bin seit Viag Interkom dabei) umgeht.

 

Sowas passiert jeden Tag bei allen möglichen Händlern. Ich verstehe, dass du unzufrieden bist, aber wie soll man sonst mit Kunden umgehen wenn die Ware nicht verfügbar ist?

Dass du deswegen kündigen willst ist deine Entscheidung aber meines Erachtens eine seltsame Reaktion den Umständen entsprechend.


Die Sache ist, wenn ich ein Angebot verkaufe, es online verfügbar ist, also bestellbar, dann sollte es auch verfügbar sein.

In der heutigen Zeit kann mir doch keiner erzählen das keiner wusste wie hoch der Lagerbestand ist und versehentlich mehr verkauft wurde als vorhanden war.

Ich hätte mich auch nicht geärgert, wenn im Onlineshop der Artikel (ganz neben bei es ging um die Apple Watch 3 für 169€) nicht mehr verfügbar gewesen wäre, aber nein, der Artikel wurde als verfügbar angezeigt und ließ sich bestellen und erst am nächsten Tag wurde storniert.

Ich vermute mal, das dieses Angebot versehentlich mit einem zu niedrigen Preis angeboten wurde, denn ich bin nicht der Einzige dessen Auftrag storniert wurde.


Vielleicht, aber das ändert nichts daran, dass o2 zu dem Zeitpunkt dein Kaufangebot noch nicht angenommen hatte.

Ja,  man sollte sich auf die Verfügbarkeitdanzeige verlassen können, es kommt aber mal vor, dass weniger Produkte vom Hersteller geliefert werden als vom Verkäufer bestellt bzw. erwartet. Oder, dass aufgrund der unterschiedlichen Bestellkanäle der Lagerbestand nicht schnell genug aktualisiert wird.


Ich hätte mich auch nicht geärgert, wenn im Onlineshop der Artikel (ganz neben bei es ging um die Apple Watch 3 für 169€) nicht mehr verfügbar gewesen wäre, aber nein, der Artikel wurde als verfügbar angezeigt und ließ sich bestellen und erst am nächsten Tag wurde storniert.

 

Genau aus diesem Grund ist es eben kein Angebot auf Website. So könnte eine falsche Auszeichnung des Preises so manche Firma in den Ruin treiben. So hat man auch im Einkaufszentrum keinen Anspruch auf den Preis, der am Regal steht.

 

Nun gut, alles Gute beim neuen Anbieter.

 

Sind noch Fragen offen?


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