Hallo liebe Samsungfreunde, folgendes Problem: Seit September 2012 besitz ich bin mein Samsung S3 und bis vor einigen Monaten hat es super funktioniert.Doch dann hab ich festgestellt das mein Handy seehhr langsam lädt .Ich bin ersteinmal von einen defekten Kabel ausgegangen und hab ein neues benutzt.Das funktionierte dann ca. eine Woche bis aufeinmal gar keine Ladeaktivitäten mehr zu sehen waren und ich gezwungen war das Ladegerät in einer bestimmten Weise anzutapen.Als mir das irgedwann zu dumm wurde,bin ich zu o2 ,die mein defektes Gerät zu Arvato schickten,um die Ladebuchse zu richten. Die sagen nun das natürlich die Garantie bei mir nicht mehr greift und ich 200 euro zahlen soll für die nötige Reparatur.
Ich seh das nicht ein,da ich das Handy noch fast ein Jahr abbezahlen muss und das einzige Problem darin besteht es nicht Laden zu können .
Steht mir noch eine Reparatur zu....Oder Austausch auf Kulanz etc. Oder hab ich Pech gehabt???
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Wenn der defekt an der Ladebuchse durch unsachgemäße Behandlung zustande kam, dann hast du keinen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur. Das wird dir ARVATO hier vermutlich unterstellen.
Auch wenn es nicht durch unsachgemäße Behandlung entstand, würde o2 im Rahmen der Gewährlesitung von dir verlangen, dass du durch ein Gutachten nachweist, dass der Fehler schon bei Übergabe des Gerätes bestand. Das halte ich auch für rechtswidrig, würde dagegen aber zunächst nicht vorgehen.
Was würde ich tun. Ich würde ARVATO auffordern, mir das Gerät kostenlos zurückzusenden, da mir nicht bewusst war, dass der Mangel nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist. Zur Begründung, dass die 30 EUR in diesem Fall rechtswirdrig sein dürfte, würde ich folgende Pressemitteilung zu einem Urteil des BGH zitieren:
Auszug aus der PM zu einem Urteil des BGH (Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06) Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen, nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an.
Daraus folgt, wenn das Mangelbeseitigungsverlangen unberechtigt war, kann Schadensersatz (hier die 30 EUR für die Rücklieferung) durch den Verkäufer verlangt werden. Vorliegend würde ich aufgrund der dargelegten Begründungen im Urteil sagen, dass dein Mangelbeseitigungsverlangen nicht unberechtigt war. Dann würde ich über die Homepage vom Samsung oder wenn es bei dir einen Servicepoint von Samsung gibt, direkt mit dem Hersteller in Verbindung treten. Meiner Erfahrung nach, hast du dort größere Chancen, dein Gerät kostenlos repariert zu bekommen. Falls das auch nichts bringt, wende dich an einen Elektronikmarkt (zB Expert). Diese reparieren auch günstig. Viel Erfolg und berichte bitte unbedingt weiter.
Auch wenn es nicht durch unsachgemäße Behandlung entstand, würde o2 im Rahmen der Gewährlesitung von dir verlangen, dass du durch ein Gutachten nachweist, dass der Fehler schon bei Übergabe des Gerätes bestand. Das halte ich auch für rechtswidrig, würde dagegen aber zunächst nicht vorgehen.
Was würde ich tun. Ich würde ARVATO auffordern, mir das Gerät kostenlos zurückzusenden, da mir nicht bewusst war, dass der Mangel nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist. Zur Begründung, dass die 30 EUR in diesem Fall rechtswirdrig sein dürfte, würde ich folgende Pressemitteilung zu einem Urteil des BGH zitieren:
Auszug aus der PM zu einem Urteil des BGH (Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06) Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen, nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an.
Daraus folgt, wenn das Mangelbeseitigungsverlangen unberechtigt war, kann Schadensersatz (hier die 30 EUR für die Rücklieferung) durch den Verkäufer verlangt werden. Vorliegend würde ich aufgrund der dargelegten Begründungen im Urteil sagen, dass dein Mangelbeseitigungsverlangen nicht unberechtigt war. Dann würde ich über die Homepage vom Samsung oder wenn es bei dir einen Servicepoint von Samsung gibt, direkt mit dem Hersteller in Verbindung treten. Meiner Erfahrung nach, hast du dort größere Chancen, dein Gerät kostenlos repariert zu bekommen. Falls das auch nichts bringt, wende dich an einen Elektronikmarkt (zB Expert). Diese reparieren auch günstig. Viel Erfolg und berichte bitte unbedingt weiter.
Nicht lange rum machen und das Handy jemandem geben der löten kann. UsB Buchse kostet ca 5 EUR und 2 Schachteln Kippen für den Elektroniker....
Hab ich auch so gemacht
Hab ich auch so gemacht
Hatte das gleiche Problem mit arvato.
Das mit dem gesetztes Auszug ist arvato relativ egal und verweisen dich an O2 bei O2 das selbe Spiel nur änderst rum. Schreib hier mal ein Moderator an schildere ihm deine Sachlage der schreibt dir Vlt die 30€ gut zumindest War es bei mir so. Wenn du technisch begabt bist zerlege das Handy und kauf dir die komplette Lageplatine in ebay kostet so 10€. Ist nur mit 2 kabeln an der Platine verbunden. Und Video Anleitungen gibt es genug im web.
Das mit dem gesetztes Auszug ist arvato relativ egal und verweisen dich an O2 bei O2 das selbe Spiel nur änderst rum. Schreib hier mal ein Moderator an schildere ihm deine Sachlage der schreibt dir Vlt die 30€ gut zumindest War es bei mir so. Wenn du technisch begabt bist zerlege das Handy und kauf dir die komplette Lageplatine in ebay kostet so 10€. Ist nur mit 2 kabeln an der Platine verbunden. Und Video Anleitungen gibt es genug im web.
Das mit dem Löten sollte schon jemand machen, der wirklich Erfahrung hat und nicht irgendein Hobbyelektroniker. Die Lötanschlüße sind hauch dünn und wenn man keine Erfahrung bzw. nicht das nötige Werkzeug hat, kann es schnell zu einem Kurzen kommen.
verkaufe dein handy und lege 40-60€ dazu und hole dir ein andere Handy.
Ich habe es jetzt auch so gemacht..Die haben gemeint ,dass die es nicht einsehen zu bezahlen..es wäre meine Schuld gewesen.Ich habe gedacht gut und jetzt..
jetzt habe ich es verkauft und ein neues Handy geholt..ohne kopfschmerzen außer das ich paar € mehr zahlen musste...
Ich habe es jetzt auch so gemacht..Die haben gemeint ,dass die es nicht einsehen zu bezahlen..es wäre meine Schuld gewesen.Ich habe gedacht gut und jetzt..
jetzt habe ich es verkauft und ein neues Handy geholt..ohne kopfschmerzen außer das ich paar € mehr zahlen musste...
Die Platine mit der Micro Usb buchse ist steckbar also nichts löten.
MFG
MFG
Happ,,
Öhm nö, nix da steckbar. War doch live dabei als meine Buchse getauscht wurde. Da ist nix mit stecken. Wir reden doch vom S3, oder?
Öhm nö, nix da steckbar. War doch live dabei als meine Buchse getauscht wurde. Da ist nix mit stecken. Wir reden doch vom S3, oder?
Hallo,
Habe leider noch kein s3 zerlegt kann nur vom s2 und note erzählen und bin mal davon ausgegangen das sie das vortsetzen aber scheinbar nicht.
Habe leider noch kein s3 zerlegt kann nur vom s2 und note erzählen und bin mal davon ausgegangen das sie das vortsetzen aber scheinbar nicht.
Ne leider nicht. Die Buchse ist festgelötet beim S3. Wie es beim S2 war weiß ich nicht
Hallo liebe leute mir wurde von o2 gesagt das dies unter garantie fällt
(Ladet nicht mehr usb defekt bei vielen galaxy s3 geräten dieses problem haben und auch angesprochenen das dies auch im forum steht das arvato nicht kostenlos repariert da meint er wie sie es mir schildern können sie ja nichts dafür und das es unter garantie fällt
Handy hab ich seit 8 2013 bestellt auf raten und am 31.072014 service antrag gestellt auf Reparatur
Auf jeden fall werde ich nicht irgentwas bezahlen .
(Ladet nicht mehr usb defekt bei vielen galaxy s3 geräten dieses problem haben und auch angesprochenen das dies auch im forum steht das arvato nicht kostenlos repariert da meint er wie sie es mir schildern können sie ja nichts dafür und das es unter garantie fällt
Handy hab ich seit 8 2013 bestellt auf raten und am 31.072014 service antrag gestellt auf Reparatur
Auf jeden fall werde ich nicht irgentwas bezahlen .
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