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Gelöst

LG G5 ohne Kamera Modul geliefert bekommen

  • April 21, 2016
  • 42 Antworten
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42 Antworten

bielo
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  • April 30, 2016
Das war nur für bs0.


Sandroschubert
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Ah ja sorry bielo ich dachte es war der TE. Recht hat er ja, aber leider kein Rdcht darauf das so zu bekommen.

Grüsse und sorry


bielo
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  • April 30, 2016
Alles gut. 😜

In der Tat, einen Anspruch hat er nicht. Es ist eben kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung, ein Angebot zu machen. Wie bs0 schreibt, kann er widerrufen.


bs0
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  • Legende
  • April 30, 2016


Das war nur für bs0.



Danke. Ich weiss nicht wirlich was du genau mit "es steht da" meintest, aber nach genauerem Hinschauen revidiere ich, bzw. konkretisiere meine Aussage: Es steht (noch) auf der Produktseite in der Beschreibung unter "weitere Infos", wird aber trotzdem nicht auf der Homepage als Bundle beworben wie vom TE geschrieben, 😉 Ist aber egal, er kann aufgrund des Fehlers widerrufen und gut ist. Weitere Ansprüche entstehen nicht.


owczarek1987
Besucher:in
Ich bin auch von diesem (Fehler) Zusatz betroffen und ich denke aber das Fehler passieren können aber nicht dürfen .

Diesbezüglich hätte ich mir schon mehr Kulanz von o2 erhofft , übrigens schon mal was von unlauteren Wettbewerb gehört?


bielo
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  • May 2, 2016
Wenn es ein Fehler ist, dann ist es kein unlauterer Wettbewerb. Dir steht es frei, das überprüfen zu lassen.

Wie du nun weiter verfahren kannst, steht hier im Thread. Wenn das Modul der ausschlaggebender fakt war, dann steht es dir frei, den Vertrag zu widerrufen.


bs0
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  • May 2, 2016
Fehler = unlauterer Wettbewerb?

In welcher Form hättest du Kulanz erwartet? Es steht dir frei, dich diesbezüglich an die Kundenbetreuung zu wenden.


owczarek1987
Besucher:in
Aber es ist ist doch egal ob es ein Fehler ist oder nicht ! Für mich als ottonormal Verbraucher ist das Beschiss ! Pass auf , ich mache Werbung für einen Fernseher der 1 € kostet, verlange aber 1000€ , für wieviel muss ich dem Kunden das verkaufen ????


bielo
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  • May 2, 2016
Aber es ist ist doch egal ob es ein Fehler ist oder nicht !



Nein, das ist nicht egal.

Für mich als ottonormal Verbraucher ist das Beschiss !



Nein, das ist es nicht.

ich mache Werbung für einen Fernseher der 1 € kostet, verlange aber 1000€ , für wieviel muss ich dem Kunden das verkaufen ?



1000 EUR, oder der Kunde zieht sein Angebot zurück. Ist ganz einfach. Die rechtlichen Ausführungen stehen hier im Thread.


o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • May 2, 2016
Hallo allerseits,

die fehlerhafte Beschreibung unter "Weitere Infos" wurde mittlerweile behoben.

Sofern dieser Kameragriff für euch ausschlaggebend für den Kauf war, habt ihr natürlich (bei Kauf via Telefon oder INternet) die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurück zu treten.

Gruß,

Lars


bs0
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  • May 2, 2016
Oder andersrum wenn du aufgrund eines Fehlers auf deiner Website den Fernseher für 1 Euro statt 1000 Euro anbietest musst du das Angebot des Kunden nicht annehmen.


kues
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 3, 2016
Umgekehrt wäre es eigentlich korrekt: o2/Telefonica könnte den Kauf wegen Irrtums anfechten (weil o2 irrtümlicherweise eine falsche Beschreibung eingestellt hat) und dadurch dann in der Regel vom Kauf zurücktreten. Wenn o2 das nicht macht, dann hat o2 auch die beschriebene bzw. bestellte Ware zu liefern...


bielo
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  • May 3, 2016
Leider ist das rechtlich nicht korrekt. Beachte, wer hier das Angebot gemacht hat und wer die Annahme (oder in diesem Fall ein Gegenangebot).


kues
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 3, 2016
Wenn du die Lieferung von o2 als Gegenangebot (mit anderem Lieferumfang) verstehst, dann muss aber auch nicht vom Kauf zurückgetreten/widerrufen werden...


bielo
Legende
  • May 3, 2016
Doch, weil du dir Ware angenommen hast.


owczarek1987
Besucher:in
Ich finds das trotzdem eine Unverschämtheit von o2 die könnten wenigstens ne Gutschrift oder ähnliches geben als Entschuldigung.


bs0
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  • Legende
  • May 3, 2016
Dann teile deine Bitte o2 mit. Fragen kostet nichts, aber natürlich solltest du deinen Wunsch  anders formulieren als hier.