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Gewährleistung


Hallo zusammen,

ich habe am 10.07.2026 einen Samsung TV (GU65CU7079FUXZG) bei O2 gekauft. Seit dem 25.08.26 versuche ich einen schweren Paneldefekt (Pixelfehler/Cluster am Rand – keine äußere Beschädigung!) als Gewährleistungsfall zu melden. Leider werde ich an der Hotline und im Chat nur hin und her geschickt. Da der Kauf erst wenige Monate her ist, gilt die Beweislastumkehr nach § 477 BGB. Kann sich das bitte ein Moderator anschauen?

4 Antworten

Frau Bollermann
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Moin ​@Basti08B 

Kontaktiere Samsung zwecks Garantie , hier findest du Tipps. 

 


bs0
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  • Legende
  • October 21, 2026

Die Beweislastumkehr greift erst nach 12 Monaten. Da das Gerät allerdings erst vor wenigen Monaten gekauft wird und auch noch Garantie von Samsung  hat, wäre es wie von Frau Bollermann vorgeschlagen wahrscheinlich am einfachsten diese in Anspruch zu nehmen, auch wenn aufgrund der noch geltenden  Beweislastvermutung Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung ebenfalls möglich wären.

@Moderation Bitte in einen passenden Bereich verschieben


jsc
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  • Legende
  • October 21, 2026

  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2026

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Über Samsung bin ich, nachdem ich seit Wochen bei O2 nicht weitergekommen bin gegangen. Bei Samsung wurde die Garantie abgelehnt, da angeblich eine selbstverschuldete Beschädigung vorliegt und nicht ausgeschlossen werden kann. Eine mechanische Beschädigung ist von der Garantie ausgeschlossen.  Nun stehe ich da und weiß nicht weiter. Ich habe den TV ohne Beschädigung aufgebaut. Er ist auch weder beim putzen durch zu hohen Druck oder auch nichts dagegen gefallen, dass er nach 5 Wochen kaputt gegangen ist.