Hallo @TmGTdsn,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 
Wenn du einen Anbieterwechsel beauftragt hast, muss dich der alte Anbieter bis zur Aktivierung beim neuen Anbieter weiterversorgen, das ist sogar gesetzlich geregelt: Weiterversorgung
Du hast in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Gebühren, ggf. müsstest du das bei deinem alten Anbieter einfordern.
Lass uns gerne wissen, wenn du dazu weitere Fragen hast.
Viele Grüße
Giulia
Jeder Anbieter hat so kleine Problemchen mit seinem “System” … auch o2. 
Bei V… ist es bekannt, das zuerst der volle Monat abgerechnet wird und hinterher i.d.R. korrekt erstattet wird. Das geht eigentlich automatisch. Nur die Reklamationsfrist von 8 Wochen beachten!
Also nur nochmal zum Verständnis: Wenn Vodafone erstmal den ganzen Juli abrechnet und hinterher wieder die Hälfte erstattet ist alles rechtmäßig?
Ich kann nicht die Hälfte der ungewollten Weiterversorgung, also die Hälfte der halben Monatsrechnung, erstattet bekommen?
Danke im Voraus!
T.
@TmGTdsn
Im Gegenzug sparst du dir die Gebühren für o2 vom 1.7- 13.7., da die Abrechnung bei o2 erst ab 14.07.2023 beginnt
Wenn Vodafone eine Leistung erbringt, dann steht V. auch die Vergütung zu!
Andernfalls wäre eine wochenlange Versorgungsunterbrechung die Folge gewesen. Man kann auch den Weg wählen ohne lückenlose Anschlussübernahme. Dies ist hier aber wohl nicht geschehen und 90% der Kunden sind dankbar für lückenlose Internetversorgung.
Hey @TmGTdsn,
konntest du dein Anliegen soweit klären?
Hat die o2 Community dir weitergeholfen?
Viele Grüße,
Flo