Seit dem 01.12.22 ist die Rufnummernweitergabe bei Anrufen aus dem (EU)-Ausland nicht mehr möglich, wenn es sich um aufgesetzte Sondernummern handelt s. Bundesnetzagentur.
Lt. Bundesnetzagentur gelten : diese Pflichten allerdings nicht für Mobilfunknummern, da in diesem Bereich eine temporäre Nutzung im Ausland üblich und gewollt ist (Zitat).
Ein Telefonat ist bei einigen meiner Kontakte nicht mehr möglich, statt dessen informiert eine Ansage darüber, dass die Rufnummernweitergabe nicht aktiviert sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, sie ist sowohl beim Provider als auch definitiv im Endgerät aktiviert.
Im Notfall kann eine Situation recht kritisch werden.
Was muss passieren, dass die Weitergabe der Rufnummer wieder von o2 freigeschaltet wird. Und eine Begründung wie: das ist eine neue EU-Regelung, lasse ich hier nicht gelten, da es bei anderen Anbietern keine Probleme gibt. Es ist also durchaus technisch möglich. Notfalls muss man über einen Anbieterwechsel, der die entsprechende Kompetenz bereitstellt, nachdenken, wenn o2 sich nicht in der Lage sieht, die ursprüngliche Dienstleistung der Rufnummernübermittlung zur Verfügung zu stellen.
MfG