Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Roaming Gebühren Europa

  • 23 September 2020
  • 3 Antworten
  • 168 Aufrufe

Hallo,

nachdem der Europäische Gerichtshof ja nun das Urteil erlassen hat, dass O2 nach 2017 automatisch die Roaming Gebühren in Europa erlassen hätte müssen, frage ich mich, was mit den erhobenen Gebühren passiert. Ich war zb 2017 Oktober vier Wochen im Ausland und dachte, dass die Roaming Gebühren nicht mehr anfallen. Dementsprechend war ich überrascht als ich ca. 100 Euro extra zahlen musste. Ist O2 durch das Urteil jetzt verpflichtet diese Gebühren zurückzuzahlen? Weiß da jemand was? Leider kann mir die Hotline nichts dazu sagen, da die anscheinend nicht vom Urteil gehört haben. 

Ich beziehe mich hierauf https://www.focus.de/digital/handy/eugh-urteil-schlappe-fuer-o2-mobilfunkanbieter-mussten-roaming-gebuehren-automatisch-streichen_id_12390760.html

 

icon

Lösung von o2_Michi 26 September 2020, 18:43

Zur Antwort springen

3 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Das war nicht explizit Teil des Urteils, wäre aber eine logische Schlussfolgerung, und die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass Erstattungen vorgenommen werden. Am besten schriftlich eine Erstattung beantragen und dann abwarten wie o2 reagiert.

Hallo @Kaneda242 :relaxed:

 

zu dem besagten Urteil kann ich dir aus eigenen Worten at hoc keine klare, allgemeingültige oder auf deinen Tarif bezogene Antworten geben. Hier wäre der Weg, den @bs0 vorgeschlagen hat erstmal der sinnvollste, wenn es dir um die Roaming-Kosten deines Tarifs geht.

Zu der Thematik an sich kann ich dir gerne folgende Informationen geben, auch wenn es erstmal vielleicht nicht die Antwort ist die Klarheit schafft.

 

Wir werden die Entscheidung des EuGH genau analysieren. Bei der Einführung des neuen EU-Roaming Tarifs haben wir unseren Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif selbst überlassen, da ein solcher Wechsel nicht für jeden Kunden vorteilhaft gewesen wäre. Diese Auffassung stützte u. a. auch die Bundesregierung, die eine automatische Umstellung in den neuen EU-Roamingtarif ausdrücklich als nicht verbraucherfreundlich bewertet hatte (zur Bewertung der Bundesregierung 2017).

Die Entscheidung des EuGH ist erst ein Zwischenschritt und noch nicht die endgültige Klärung des noch laufenden Verfahrens. Wann mit einer Entscheidung des Landgerichts München zu rechnen ist, ist noch offen. Erst diese Entscheidung wird dann Orientierung in dem Sachverhalt geben. Unabhängig von dem Verfahren haben unsere Kunden natürlich jederzeit die Möglichkeit, innerhalb eines Tages kostenfrei in den regulierten EU-Roaming Tarif zu wechseln. Über 90 % unserer Kunden wurden seinerzeit ohnehin automatisch auf den EU-Tarif umgestellt, da sie keinen Roaming-

Sondertarif nutzten.

 

Lass und da gerne hier dranbleiben, im Moment ist dies erstmal alles, was ich dir dazu liefern kann.

 

Viele Grüße,

Michi

Sofern noch nichts geklärt:

https://www.o2online.de/service/roaming-pruefung/ 

 

Deine Antwort