Nein, die Kosten werden nicht erstattet.
Auch der Anbieter hat das Recht, fristgerecht zu kündigen.
Du wirst keinen Unlimited Vertrag bekommen. DSL oder Kabel (hier gibt's keine öffentliche IPv4) oder ein Mobilfunktarif mit begrenztem Datenvolumen sind möglich.
Wenn du einen neuen Mobilfunkvertrag abschließt, wird für diesen eine Freischaltung einer IPv4 erneut kostenpflichtig.
Formal hat Bollermann sicherlich Recht. Solltest Du die Rufnummer auf einen Neuvertrag umziehen, dann besteht aus Kulanz eine kleine Chance, denn die Public IPv4 ist an die Rufnummer gebunden. Vielleicht klappt es auch ohne Portierung. Wäre dann aber immer Kulanz wegen anderem Vertrag.
@Bollermann Bei DSL gibt es wegen Dual-Stack immer eine öffentliche IPv4 & IPv6. Bei Kabel nur eine öffentliche IPv6!!!
@Klaus_VoIP
Deswegen schrieb ich den Hinweis hinter Kabel.
"... Kabel (hier gibt's keine öffentliche IPv4)..."
um diese geht es ja hier.
Ja, ok, nur kann “ DSL oder Kabel (hier gibt's keine öffentliche IPv4) “ auch auf DSL bezogen werden.
Ja, ok, ich bin übergenau …
Hallo @Stephanmark ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community
Ich kann verstehen, dass dich das ärgert.
Wenn du einen neuen Vertrag abschließen solltest, melde dich bitte erneut hier.
Dann werden wir sicher eine Lösung finden.
Gruß, Solveig