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Kostenbremse trotz EU-Roaming – kein Kontakt möglich & massive Einschränkung im Urlaub

  • August 5, 2025
  • 26 Antworten
  • 540 Aufrufe

Hallo lO2-Team,

Ich nutze seit Jahren den O2 L-Tarif mit  – bisher immer zufrieden, auch bei EU-Reisen.

 

Aktuell befinden wir uns auf Urlaubsreise in Schweden/Norwegen. Plötzlich wurde ohne Vorwarnung eine Kostenbremse von knapp 60 € aktiviert, obwohl wir uns innerhalb der EU-Zone befinden.

Wir haben keine konkrete Fair-Use-Warnung erhalten – lediglich die übliche Willkommens-SMS beim Grenzübertritt.

 

Nach über 2 Stunden Telefonat mit dem Support wurde uns erklärt, dass die EU-Roaming-Flat nicht mehr gilt, weil wir im Ausland mehr mobile Daten verbrauchen als zu Hause (wo wir WLAN nutzen).

Ein Vertragswechsel wurde uns dringend empfohlen – was wir abgelehnt haben.

 

Nach Durchsicht der offiziellen Fair-Use-Policy auf o2online.de ist klar ersichtlich:

 

Ein Aufschlag darf nur erfolgen, wenn über mindestens 4 Monate hinweg die Auslandsnutzung die Inlandsnutzung überwiegt.

 

Diese Bedingung trifft bei uns nicht zu – wir sind ganz normal in Deutschland wohnhaft, nutzen zu Hause WLAN und waren dieses Jahr nur für kurze Urlaubszeiten im Ausland. Wir haben schulpflichtige Kinder und können nur ganz normal in den Ferien Urlaub machen 

 

❗Wir bitten dringend um:

1. Schriftliche Stellungnahme, warum uns das Datenvolumen trotz aktiver EU-Flat gesperrt wurde.

2. Konkreten Nachweis, welcher Zeitraum angeblich problematisch war.

3. Die Wiederherstellung der vollen Datenverbindung.

4. Bestätigung, dass unser bestehender Vertrag (ohne Vertragswechsel) weiterhin wie gebucht gilt.

 

Wir sind auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen – der aktuelle Zustand erschwert unseren Urlaub massiv.

Da uns kein schriftlicher Kontaktweg mehr zur Verfügung steht, bitten wir hier dringend um Hilfe durch ein O2-Teammitglied. - wir möchten nach unserer letzten Erfahrung nichts mehr über die Hotline machen 

 

Vielen Dank!

Edit o2_Antje: Verschoben von Tarife zu Packs & Optionen 

26 Antworten

Bumer
Legende
  • August 5, 2025

Ich nutze seit Jahren den O2 L-Tarif.

o2 Free L Boost? Dann schaue mal, o2 hat jetzt die FUP in den ersten Volumentarifen eingeführt.

https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/berechnung-fair-use-policy/

 


poales
Legende
  • Legende
  • August 5, 2025

Da uns kein schriftlicher Kontaktweg mehr zur Verfügung steht, bitten wir hier dringend um Hilfe durch ein O2-Teammitglied.

 

Schriftlich ist O2 per Kontaktformular zu erreichen

für einige Anliegen ist auch der Chat sinnvoll

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

https://www.o2online.de/chat-auswahl/

 

leider hält es niemand von O2 nötig, die strengere/ genauere Umsetzung  der FUP

rechtzeitig anzukündigen.

Wenn kein Warnung vor der Berechnung erfolgte,

reklamiere die Rechnung.

beachte das der Kostenschutz nur für den jeweiligen  Abrechnungszeitraum gilt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2025

@Bumer 

Danke für den Hinweis. Ich habe die verlinkte Fair-Use-Berechnung gelesen – dort steht eindeutig, dass eine Kostenbremse bzw. Aufschläge **nur dann zulässig sind**, wenn die Auslandsnutzung über **mindestens 4 Monate** hinweg die Inlandsnutzung überwiegt.

Das trifft bei mir definitiv nicht zu. Ich befinde mich lediglich auf Urlaubsreise, nutze zu Hause ganz normal WLAN und war dieses Jahr nur punktuell im Ausland. Ich hätte deshalb gern eine **klare Aussage zu meinem konkreten Vertrag** (O2 L, Bestandskunde seit Jahren):

1. Warum wurde die Kostenbremse bei mir aktiviert, obwohl kein Regelverstoß vorliegt?
2. Gilt die 4-Monats-Regel für meinen Tarif weiterhin oder nicht?
3. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vertrag wie gebucht weiterhin in der EU genutzt werden kann?

Bitte um Weiterleitung an ein O2-Teammitglied oder Moderator mit Zugriff auf meine Vertragsdaten. Vielen Dank!


Bumer
Legende
  • August 5, 2025

dort steht eindeutig, dass eine Kostenbremse bzw. Aufschläge **nur dann zulässig sind**, wenn die Auslandsnutzung über **mindestens 4 Monate** hinweg die Inlandsnutzung überwiegt.

nein.

https://www.o2online.de/service/auslandsoptionen/eu-verordnung/


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2025

@Bumer 

Danke für deine Antwort, aber ich hätte jetzt gerne eine Rückmeldung **eines offiziellen O₂-Mitarbeiters oder Moderators** mit Zugriff auf meine Vertragsdaten.

Ich bin kein Neukunde mit neuem Volumentarif, sondern **langjähriger O₂-Kunde mit O₂ L (kein Free Boost o. Ä.)** – und möchte wissen, warum genau bei mir die Datenverbindung gesperrt wurde, **obwohl die Nutzung eindeutig im Rahmen der Fair-Use-Richtlinie liegt**.

Es geht hier nicht um theoretische PDFs, sondern um **eine massive Einschränkung während einer Urlaubsreise**. Bitte um Weiterleitung an ein offizielles O₂-Teammitglied zur Klärung – danke!


Bumer
Legende
  • August 5, 2025

Dann nenne doch mal deinen richtigen Tarif.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2025

@Bumer  

Es geht hier um eine gesperrte Datenverbindung während eines Aufenthalts innerhalb der EU, ohne vorherige Fair-Use-Warnung, entgegen der O₂-eigenen Richtlinien.

 

Ich bitte dich daher um Verständnis, dass ich nicht weiter mit Community-Mitgliedern ohne Zugriff auf Vertragsdaten diskutieren möchte – sondern auf eine Rückmeldung eines offiziellen Moderators oder O₂-Mitarbeiters warte.

 

Ich wünsche dir dennoch einen schönen Abend und danke für deinen Einsatz.

 

Ich habe bereits alle offiziellen Verlinkungen gelesen – worum es hier geht, ist die konkrete fehlerhafte Umsetzung in meinem Fall, nicht die Theorie.


poales
Legende
  • Legende
  • August 5, 2025

@Kennyxp 

Ich bitte dich daher um Verständnis, dass ich nicht weiter mit Community-Mitgliedern ohne Zugriff auf Vertragsdaten diskutieren möchte

Bitte um Weiterleitung an ein offizielles O₂-Teammitglied zur Klärung – danke!

 

du bist hier in einem öffentlichenKunden-helfen-Kunden Forum in dem auch 

ein O2 Moderator in den nächsten Tagen auch mit reinschaut.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2025

Ich weiß, da ich schriftlich nicht weiterkomme und die Hotline mit nur einen neuen Vertrag abdrehen will ist das jetzt auf Reisen wo ich eine schnelle lôsung brauche, mein  schnellster Kanal 


poales
Legende
  • Legende
  • August 5, 2025

@Kennyxp 

besorge dir vor Ort eine prepaid SIM-Karte,

bis das geklärt ist, ist dein Urlaub rum,

und schreibe mal die genaue Tarifbezeichnung,

vielleicht kann man noch Tipps geben.


Bumer
Legende
  • August 5, 2025

@Kennyxp 

deine Auslandsoption ist nicht EU reguliert, da EU Roaming Flat?


Klaus_VoIP
Legende
  • August 5, 2025

Die meisten Reklamationen scheitern, da nicht die notwendigen Fakten vorgetragen werden.  Die ganze Sache ist für mich unverständlich, wenn
a) keine Angabe zur Volumenmitteilung bei Grenzübertritt vorliegt  und
b) wieviel GB Du tatsächlich verbraucht hast 

Dann kann man einschätzen ob hier ein technisches Problem vorlag oder ein kaufmännisches Problem (falsche Berechnung). Oder ob hier tatsächlich 80-100GB verbraten wurden. 
Das würde auch einem Moderator helfen die Problematik zu erkennen!


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2025

Danke für eure Rückmeldungen. Um es jetzt final und nachvollziehbar zu klären:

 Tarif: o2 Mobile L Boost Online seit 2017 noch nie Herausforderungen gehabt, bei gleich vorhanden Urlaubstagen im Jahr. 

 Kein Neukunde, sondern langjähriger Bestandskunde

 Keine Sonderoption gebucht

Wohnsitz in Deutschland, zuhause logischerweise  WLAN-Nutzung (Glasfaseranschluss) 

 

 Fakten zur Fair-Use-Regelung

Laut O₂ und EU-Richtlinie dürfen Roaming-Aufschläge nur dann erhoben werden, wenn über mindestens 4 Monate hinweg die Auslandsnutzung nachweislich die Inlandsnutzung übersteigt.

 

Ich bin aktuell im Urlaub (zeitlich begrenzt) – und nutze zu Hause mein Mobilfunkdatenvolumen kaum, da ich dort im WLAN bin. In der aktuellen Urlaubsphase (z. B. mit Kindern und Streaming) liegt der mobile Datenverbrauch natürlich über dem Inlandsschnitt – was laut Verordnung völlig legitim ist, solange der Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen (was der Fall ist).


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2025

 Und nochmal zum rechtlichen Hintergrund:

Die EU-Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/920) schützt Verbraucher eigentlich ganz klar davor, im Urlaub plötzlich von Drosselungen oder Sperren betroffen zu sein, sofern keine missbräuchliche Dauernutzung im Ausland vorliegt.

 

👉 Dass wir viel Datenvolumen im Urlaub verbrauchen ist kein Kriterium für Fair Use Missbrauch, wenn wir zu Hause WLAN nutzen und deinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, das wäre ja noch schöner - zumal wir erst eine Woche im Urlaub sind ‼️


Klaus_VoIP
Legende
  • August 5, 2025

Die EU-Richtlinie lässt grundsätzlich Begrenzungen zu und werden so umgesetzt:
https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/berechnung-fair-use-policy/ 

Jedenfalls scheinbar bei Tarifen mit niedrigem GB-Preis (nicht nur Unlimited). 

Das die rechtlichen Möglichkeiten früher nicht genutzt wurden war bestimmt nur eine Umsetzungsschwäche der IT. 
Die EU-Richtlinie ist auch Bestandteil der AGB anderer Anbieter. 

Pragmatisch betrachtet:
Wenn man Dir 60GB als Volumen in der SMS zugestanden und ab 30GB berechnet hat, dann ist was falsch gelaufen.

Hast Du aber die SMS ignoriert und hast mehr verbraucht, dann Pech gehabt. 


Bumer
Legende
  • August 6, 2025

 Tarif: o2 Mobile L Boost Online seit 2017 noch nie Herausforderungen gehabt.

kurios, den Tarif gibt es erst seit 2023. 🤔

und es ist einer der drei Tarife, die o2 Anfang Juli auf FUP umgestellt hat.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 6, 2025

@Klaus_VoIP @Bumer @o2-Team

Danke für eure Beiträge, aber um Missverständnissen vorzubeugen:

Ich bin mit dem Tarif o2 Mobile L Boost Online Bestandskunde seit mehreren Jahren – nicht Neukundin mit einem neuen Volumentarif.

Bei Vertragsabschluss war keine zusätzliche „EU Roaming Flat“-Option notwendig – mein Tarif unterliegt direkt der EU-Roaming-Verordnung.

Natürlich konsumiere ich im Urlaub deutlich mehr mobile Daten – wegen Zoom, Streaming, Social Media – als zu Hause. Zu Hause nutze ich WLAN über Glasfaser und belastete mein Mobilfunkvolumen kaum.  


Genau dieses Szenario ist laut EU-Richtlinie und o2‑Fair‑Use-Regeln für Verbraucher *vorgesehen und geschützt.*

Viele wissen offenbar nicht, dass o2 Anfang Juli 2024 interne Anderungen zur EU-Fair-Use-Richtlinie vorgenommen hat - auch für Bestandskunden.

Das war nicht öffentlich breit kommuniziert.

Ich falle klar unter die EU-Roaming-Fair-Use-Regelung - nicht unter die Ausnahmeregel viele  hängen hier wohl noch in alten Infos und werfen dann mit Begriffen wie "FUP seit 2017" um sich.

Laut EU-Verordnung 2016/2286 gilt:

 Kostenaufschläge oder Sperrungen sind nur zulässig, wenn die Nutzung über mehr als 4 Monate überwiegend im EU-Ausland stattfindet.

Entscheidend ist nicht das verbrauchte Datenvolumen, sondern das Verhältnis von Inlands- zu Auslandsnutzung.

Ich bin die Hauptzeit Zeit im Inland und nutze dort WLAN. Mein Auslandskonsum (trotz hoher Nutzung) in den Ferien ist zeitlich klar begrenzt - also absolut zulässig.

Ein hoher Verbrauch im Ausland - egal ob 20 GBoder 100GB - ist kein Verstoß, solange ich nicht dauerhaft im Ausland bist.

Und dass ich zuhause im WLAN bin und dort O2 kaum belaste ist ein absolut valider Punkt. Kein Anbieter kann verlangen, dass ich auch daheim mobil surfe um das Verhältnis zu „beweisen".

Selbst laut o2-Website bin ich geschützt

Hier der exakte Wortlaut auf der offiziellen o2-Info-seite:

https://www.o2online.de/service/ auslandsoptionen/eu-verordnung

„Nur wenn die Auslandsnutzung über mindestens 4 Monate hinweg die Inlandsnutzung überwiegt, dürfen Kostenaufschläge oder Einschränkungen vorgenommen werden."

Ich bin nur im Urlaub unterwegs, also max. einige Wochen iim Jahr  im Ausland. Daher kein Verstoß - Punkt.

Deswegen habe ich nicht gegen Vertragsbedingungen
verstoßen und wenn ja möchte ich diese belegt haben 

ich habe die EU-Vorgaben eingehaltenhast sogar mehrere Wege zur Klärung
genutzt

Ich fordere einen einfachen schriftlichen Kommunikationsweg und Prüfung durch befugte Personen

Das ist mehr als angemessen bevor ich den Schritt zur Bundesnetzagentur gehen muss 

 

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 6, 2025

 

Die EU-Richtlinie schützt explizit die vorübergehende Nutzung im Ausland.

 

Zitat aus der EU-Verordnung (2016/2286, Erwägungsgrund 19):

„Die vorübergehende Nutzung mobiler Dienste in einem anderen Mitgliedstaat (z. B. während einer Geschäftsreise oder eines Urlaubs) stellt keine missbräuchliche Nutzung dar.“

Selbst mehrere Wochen am Stück gelten nicht als Verstoß, solange man nicht über einen Zeitraum von 4 Monaten überwiegend im Ausland ist. 

Der Datenverbrauch spielt dabei KEINE Rolle.

Die Richtlinie zielt ausschließlich auf Aufenthaltsdauer, nicht auf Volumen.

Ich könnte in einer Urlaubswoche 100 GB verbrauchen – das wäre immer noch völlig legitim, wenn ich 

nicht dauerhaft im Ausland bin und sonst überwiegend in Deutschland lebe ( was ich nachweislich tue) 

O₂s Verhalten widerspricht dem Geist der EU-Verordnung.

Die Richtlinie wurde zum Schutz der Verbraucher eingeführt – nicht, damit Anbieter mit Tricks (wie „30 GB Limit, sonst Sperre“) Leute während ihres Urlaubs gängeln dürfen.

 hier wurde sich bisher auf interne Auslegungen PDF-Links gestützt, ohne die gesetzliche Grundlage korrekt wiederzugeben und das ist leider nicht Verbrauchfreundlich


poales
Legende
  • Legende
  • August 6, 2025

@Kennyxp 

Ich fordere einen einfachen schriftlichen Kommunikationsweg

der wurde dir bereits genannt, alternativ auch per Briefpost

 

Schriftlich ist O2 per Kontaktformular zu erreichen

für einige Anliegen ist auch der Chat sinnvoll

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

https://www.o2online.de/chat-auswahl/

 

 


Klaus_VoIP
Legende
  • August 6, 2025

Lies doch mal aufmerksam den Artikel
https://www.finanztip.de/handyvertrag/roaming/daten-roaming/ 

und dort besonders bei “Tarifen mit viel Datenvolumen”.

Finanztip ist ein Anhängsel der Stiftung Warentest und sicher nicht pro Unternehmen!

Nach Deiner Argumentation hast Du die SMS mit dem Datenlimit nicht beachtet  und bist auf die aktuelle Umsetzung reingefallen. Das ist aber genau der Punkt der schwachen Argumentation mit irrelevantem WLAN. Gerne helfen wir Mit-Kunden bei besserer Argumentation, aber hier sehe ich keinen Ansatz. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 6, 2025

Wie kommst du darauf, dass der Datenverbrauch keine Rolle spielt? Die EU-Verordnung erlaubt explizit die Begrenzung nach der entsprechenden Formel. Ob Anbieter diese Möglichkeit nutzen bleibt Ihnen überlassen. o2 hatte sie bisher eben nicht genutzt.

Bei der Reklamation wird es dir nicht viel bringen, stur mit der 4-Monate-Regelung zu argumentieren. Verweisen sollte man lieber auf Formfehler wie z.B. auf fehlende Hinweise in der SMS. Da du diese nur nicht beachtet hast, ist auch dieses Argument hinfällig.

Die Informationspolitik diesbezüglich kann man natürlich kritisieren, rein rechtlich ist die Anwendung jedoch von der EU-Verordnung abgedeckt.

Berichte gerne wie o2 auf deinen schriftlichen Widerspruch reagiert.


o2_Antje
  • Moderatorin
  • August 13, 2025

Hallo ​@Kennyxp,

herzlich willkommen in der o2 Community.
Hier hat ja bereits ein reger Austausch stattgefunden und du hast hier viele hilfreiche Informationen erhalten.
Die Bestimmungen der EU Fair Use Policy beim EU-Roaming sind fester Bestandteil unserer Tarife, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.
Im Tarif o2 Mobile L Boost findet die Fair Use Policy Anwendung und somit steht ein begrenztes Volumen zur Verfügung.
Das Dokument ist hier auch bereits verlinkt worden, ich kopiere die Berechnungsformel hier aber noch einmal rein.

 

Gruß
Antje


Libertas
Legende
Forum|alt.badge.img+29
  • Legende
  • August 13, 2025

Naja, trotzdem finde ich das Ganze komisch und Endkundenunfreundlich. Dass man damit dem Missbrauch vorbeugen will, verstehe ich, aber wenn man überall davon spricht, dass man ein Europa ist und generell zusammenwachsen will, dann aber innereuropäisch und Inner-Eu ab der Landesgrenze anfängt Erbsen zu zählen, ist das für mich widersprüchlich. Es sollte schlichtweg so sein, dass man sein Datenvolumen innerhalb der EU überall nutzen darf. Punkt. Wenn hier festgestellt wird, dass jemand aber dauerhaft im Ausland seine Verträge missbraucht, kann man immer noch einschreiten.


The_Voice_70
Legende
Forum|alt.badge.img+26
  • Legende
  • August 13, 2025

Jep, sehe ich genauso.

Was mir besonders dabei sauer aufstößt ist wie es umgesetzt wurde. 

Schön zum 1.7. mitten in der Urlaubszeit. 

Und egal ob FUP Regel hin oder her: es dreht sich wie immer nur ums Geld. 


poales
Legende
  • Legende
  • August 13, 2025

ja, dass wäre schön,

ärgerlich ist das eine striktere Anwendung der FUP nicht vorher mitgeteilt wurde.

 

weiß denn jemand, ob und wie zwischen den europäischen Anbietern abgerechnet wird?

pauschal oder einzeln?