Das würde mich auch interessieren. Ich lebe im Ausland und nutze den Vertrag auch hier ganz normal. Das mache ich schon seit zwei Jahren und nun kommt so eine "tolle" Fair Use Regelung. Habe meinen Vertrag erstmal vorsorglich gekündigt, möchte keine Zusatzkosten haben.
Wenn mir aber nun wer sagt, dass keine erhoben werden, dann bleibe ich gern auch.
Ich verbrauche im Monat ca 3 GB Internet und telefoniere vllt 2-3 Std im Monat. Das wird wohl nicht übermäßig sein?
Verstehe die Berechnung auch nicht ganz. Würde mich über eine Antwort seitens o2 freuen
Hi zusammen,
der Satz hat es aber auch in sich .
Die "tolle" Fair Use Regelung @freakiix7 ist so ein bisschen der EU-Verrordnung geschuldet (daher auch die Begriffe wie offenes Datenpaket und WholeSaleDataCap).
Ich versuche mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen mit zwei Beispielrechnungen, die genaue Erklärung findet ihr hier: https://static2.o9.de/blob/10317104/v=151/Binary/preisliste-mobilfunk-postpaid.pdf
Die Formel ist:
FUP-Roamingvolumen = 2x Pigesamt : Wholesalecap Data
Wobei:
Pigesamt = reine Grundgebühr des Vertrages - Rabatte (ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer) bzw. falls einzelnes kostenpflichtiges Datenpaket (Genion, o2o etc. nicht all-in, Free) die Kosten des Datenpaketes
Wholesalecap Data = Vorgabe der EU zu den maximalen Kosten pro GB der Anbieter untereinander ohne Steuer (reguliertes maximales Roamingvorleistungsentgelt)
bis 31:12.2017: 9,163 EUR/GB
ab 01.01.2018: 7,140 EUR/GB
ab 01.01.2019: 5,355 EUR/GB
ab 01.01.2020: 4,165 EUR/GB
ab 01.01.2021: 3,570 EUR/GB
ab 01.01.2022: 2,975 EUR/GB
Alles klar?
Jetzt mal die Beispiele dann wird es logischer
Beispiel 1
Free S für 19,99 EUR, "Nutzung" nach dem 01.01.2018 (schaut euch dazu gerne nochmal das PDF an (Seite 6, Fair-Use-Policy Abs. 1)
FUP-Roamingvolumen = 2x Pigesamt : Wholesalecap Data =
= (2 x (19,99 EUR : 1,19 9-19% Mehrwertsteuer])) : 7,140 EUR/GB =
= (2 x 16,798 EUR) : 7,140 EUR/GB =
= 33,596 EUR : 7,140 EUR/GB =
= 4,705 GB
Beispiel 2
All-in-S für 19,99 EUR - 5 EUR Rabatt, "Nutzung" nach dem 01.01.2018
FUP-Roamingvolumen = 2x Pigesamt : Wholesalecap Data =
= (2 x ((19,99 EUR - 5 EUR) : 1,19 -19% Mehrwertsteuer])) : 7,140 EUR/GB =
= (2 x (14,99 EUR : 1,19 1-19% Mehrwertsteuer])) : 7,140 EUR/GB =
= (2 x 12,596 EUR) : 7,140 EUR/GB =
= 25,192 EUR : 7,140 EUR/GB =
= 3,528 GB
Grüße,
Emanuel
freakiix7 schrieb:
Das würde mich auch interessieren. Ich lebe im Ausland und nutze den Vertrag auch hier ganz normal. Das mache ich schon seit zwei Jahren und nun kommt so eine "tolle" Fair Use Regelung. Habe meinen Vertrag erstmal vorsorglich gekündigt, möchte keine Zusatzkosten haben.
Wenn mir aber nun wer sagt, dass keine erhoben werden, dann bleibe ich gern auch.
Ich verbrauche im Monat ca 3 GB Internet und telefoniere vllt 2-3 Std im Monat. Das wird wohl nicht übermäßig sein?
Verstehe die Berechnung auch nicht ganz. Würde mich über eine Antwort seitens o2 freuen
Du solltest dich mehr für den Abschnitt 3 der FUP interessieren:
(Auszug)
3) Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung
a. Telefónica Germany kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkundenpreisen bereitgestellt werden, faire, angemessene und verhältnismäßige Kontrollmechanismen anwenden, die auf objektiven Indikatoren zur Bestimmung des Risikos einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung über vorübergehende Reisen in der Union hinaus beruhen.
b. Objektive Indikatoren dienen der Feststellung, ob die Inlandsnutzung die Roamingnutzung überwiegt und ob der Inlandsaufenthalt den Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten überwiegt. Missbräuchliche oder zweckwidrigen Nutzung ist nicht anzunehmen, wenn die Inlandsnutzung bzw. der Inlandsaufenthalt höher (>50%) sind als die Roamingnutzung bzw. der Auslandsaufenthalt. Dazu können wir die erforderlichen Daten über Ihren Aufenthaltsort sowie Ihr Telefonieund Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen.
c. Objektive Indikatoren für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung sind:
i. überwiegende Auslandsnutzung (>50%-Regel)
ii. überwiegender Auslandsaufenthalt (>50%-Regel)
iii. lange Inaktivität einer bestimmten SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen aber nicht ausschließlichen Nutzung zum Roaming;
iv. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden zum Roaming.
d. Die Indikatoren unter b) beziehen sich auf folgende Mobilfunkendkundendienste: alle öffentlichen MobilfunkKommunikationsdienste, die für Endnutzer bereitgestellt werden, und umfassen alle Sprach-, SMS- und Datenkommunikationsdienste (einschl. MMS).
e. Um das Risiko einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von Roamingdiensten zu erkennen, wird Telefónica Germany die Aufenthalts- und Nutzungsindikatoren unter b) zusammengenommen und über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten beobachten. Der anrechenbare Beobachtungszeitraum beginnt mit dem ersten Tag nach Beginn des Auslandsaufenthalt/der Auslandnutzung und erstreckt sich über vier Kalendermonate.
Alles klar.Ich steige aber immer noch nicht durch, bzw ich bekomme es nicht auf meinen Fall umgerechnet. In meiner Rechnung ist alles ohne Mwst angegeben
o2 Free von Base: 16,8067 € / Monat
EU Roaming Flat Voice: 4,1932 € / Monat
Guthabenbuchung: 10,0840 € / Monat
Rabatt auf Grundgebühr: 1,6723 € / Monat
Könnte mir wer helfen bei der Berechnung? Wäre sehr nett.
Gibt es denn generell bei Aufenthalten über 4 Monaten pro Jahr im Ausland Aufschläge? Oder wirklich nur bei übermäßiger Nutzung?
@TBCMagic: Habe ich bereits gelesen. Aber ich lebe seit insgesamt 2 Jahren im Ausland & nutze den Vertrag seitdem ganz normal. Bisher kamen keine Zusatzkosten. Auch nicht seit Wegfall der Roaminggebühren.
LG
@freakiix7
Mal unter uns: Diese ganzen theoretischen exakten Berechnungen mit verschiedenen Szenarien ist ja alles schön und gut. Die EU Kommission musste auf Druck der Telefonanbieter diese EU-weit konforme FUP festlegen. Wir haben jetzt den 15.12.2017. Exakt vor 6 Monaten ist die jetztige Form der EU-Roaming Regulierung in Kraft getreten.
Ist dir ein Fall bekannt, wo diese Regelung bisher angewandt wurde? Mir nicht und genau da liegt der Knackpunkt.
Es geht wie @TBCMagic beschrieben hat, nicht darum, irgendwelche zahlenden Kunden zu bestrafen. Es geht hier um Missbrauch im großem Umfang. Es kann und soll auch nicht sein, dass sich jemand für 10€ eine SIM-Karte aus dem EU-Ausland kauft und in Deutschland dann mehrere 100GB pro Monat damit auf Kosten des Telefonanbieters hier surft.
Es gab ja vor dem 15.06.2017 schon Angebote, die eine EU-Roaming Flat nach den jetztigen Verhältnissen waren, wie z.B. Telekom und Vodafone. Der Vorreiter hierbei war wohl ehemals BASE im Jahre 2014, als sie die EU Reise Flat mit 5€/Monat zusätzlich angeboten hatten und sogar aktiv damit geworben hat, dass man diese im EU-Ausland benutzen kann, was ich dann auch zu 90% meiner Zeit getan habe.
Die großen Telefonanbieter wie Telekom haben sogar ihre Tarife um 5€ erhöht, damit EU-Roaming für sie nicht teurer wird. Einfach sich nicht so viele Gedanken machen, was passieren kann und könnte. Du bist Deutscher, mit deutschen Bindungen an Deutschland und somit berechtigt, eine Deutsche SIM-Karte zu haben. Wenn du dich für längere Zeit im EU-Ausland aufhältst, dann kannst du dies ja begründen. Somit begehst du keinen Missbrauch und solltest von der FUP ausgenommen sein.
Wer anderer Meinung ist, der soll mir bitte nach nun 6 Monaten einen Fall schildern, der Aufschläge nach der FUP zahlen muss.
Und selbst wenn Telefónica irgendwann anfangen sollte missbräuchliche Nutzung zu berechnen:
Ergeben sich aus den objektiven Indikatoren objektive und fundierte Nachweise, die auf das Risiko hinweisen, dass ein bestimmter Roamingkunde regulierte Endkundenroamingdienste zum inländischen Endkundenpreis in der Union missbräuchlich oder zweckwidrig nutzt, wird Telefónica Germany den Kunden auf das festgestellte Verhaltensmuster, das ein solches Risiko erkennen lässt, hinweisen, bevor er einen Aufschlag erheben darf. In seinem Warnhinweis an den Roamingkunden wird Telefónica Germany dem Kunden mitteilen, dass bei Ausbleiben einer Änderung des Nutzungsverhaltens (in dem der Kunde den tatsächlichen Inlandsverbrauch oder Inlandsaufenthalt demonstriert) innerhalb eines Zeitraums, der nicht kürzer als zwei Wochen sein darf, mit der eine tatsächliche Inlandsnutzung oder ein tatsächlicher Inlandsaufenthalt nachgewiesen wird, bei einer künftigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste mit der betreffenden SIM-Karte ab dem Zeitpunkt eines solchen Hinweises ein Aufschlag gem. 4) h erhoben werden kann.
https://static2.o9.de/blob/10317104/v=151/Binary/preisliste-mobilfunk-postpaid.pdf
Ich sehe keinerlei Grund für irgendeinen Kunden sich Sorgen zu machen.
Hi
@freakiix7 ,
mach dir keine Sorgen du bist aus der "Nummer" komplett raus
.
Du hast ein individuelles Roamingpack (EU-Roaming-Flat Data D5GB] und Voice) und keine Option nach EU-Regulierung -> Die fair-use-policy ist somit für dich vollkommen uninteressant
Grüße,
Emanuel
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@o2_Emanuel: Wirklich? Ich hatte ein paar mal Kontakt zum Kundenservice, da sagte mir niemand, dass die Fair Use Regeln in meinem Fall keine Bedeutung haben. Dann muss ich bei der Kundenrückgewinnung wohl doch mal ans Telefon gehen
Wirklich, "fair use policy" gilt für Roaming nach der EU-Verordnung (Roaming basic)
Wenn ich also in meinem zwei wöchigem Urlaub über die berechnete Grenze komme, kann mir o2 einen Zuschlag aufbrummen. Sind das denn Minatswerte oder Jahres kumulierte werte?
wenn ich im free mit 2 GB jeden amongst 10 GB verbrauche, darf ich das im Ausland also nicht?
Es gilt ein 4 Monatszeitraum, wenn du dort über 50% der Zeit im Ausland bist, springt die FUP ein. Wie gesagt, dass ist alles nur rein theoretisch.
Praktisch wird dir nichts geschehen bzw. ist noch keinem was passiert ;-)
Top, vielen Dank für die Info.
Dann hoffe ich mal, dass die Kundenrückgewinnung nochmal anruft.
Ja, für solche Ausnutzer oder berufliche Nutzer ist das auch okay.
Leider hat die FUP gerade auf mich zugeschlagen. Während ich in meinem Auto sitze und gerade nach Salzburg rein gefahren bin, bekomme ich eine Nachricht von o2 dass ich nur 28,1 GB freien Datenvolumen in Österreich habe. Da dachte ich mir seit wann das? Erst im Nachhinein nach 110 mal durchlesen von verschiedensten Artikeln bin ich drauf klar gekommen, was das heißt. Wie vorhin einer gesagt hat ( @convertere ), das mit der SIM Karte für 10€, ich zahle nämlich sau viel Geld für eine Unbegrenzte Datenvolumen Tarif, schließlich würde ich sie nicht auswählen, würde mir begrenztes Datenvolumen reichen. In diesem Jahr war ich 2x á 3 Tage in Kroatien + 1 Woche in Spanien. Und bekomme so eine Nachricht? Das lustigste an der ganzen Geschichte kommt, dass wie erwähnt in der SMS-Nachricht stand, ich hätte diese 28 GB zur Verfügung, aber in der App steht plötzlich 6 GB? Was soll ich jetzt glauben? Ich hole mir auch am besten gefühlt 10 Simkarten aus dem Ausland und wenn eine sperre bekommt tue ich andere rein, weil so macht das kein Sinn. Freue mich schon auf das neue Gesetz, wo Verträge nur 1 Jahr lang gehen dürfen und dann monatlich Kündbar sind.
Das “Gesetz” ist seit 01.12.2021 in Kraft. Allerdings beinhaltet es nicht ganz das was du schreibst.
@Sandroschubert dass das „Gesetz“ in Kraft ist, ist mir schon bewusst.
Hallo @Luciaan ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community
Die Bestimmungen der EU Fair Use Policy beim EU-Roaming sind fester Bestandteil der o2 Free Unlimited Tarife, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Die Fair Use Policy (FUP) basiert auf Vorgaben der Europäischen Kommission und sieht die Erhebung von Aufschlägen vor, soweit die Datennutzung deines Tarifs im EU-Ausland einen festgelegten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert richtet sich unter anderem nach der Höhe deines Tarifs.
Weitere Informationen zur Fair Use Policy findest m du unter Ausland Roaming/EU-Verordnung
Deine Aufenthalte in Kroatien und Spanien wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Wir haben die Umsetzung der FUP in den Unlimited Tarifen Schritt für Schritt umgesetzt. In deinem Fall ist dies am 01.12.2021 passiert. Es wurde deshalb ein anteiliges Datenvolumen für diesen Zeitraum von 6 GB gewährt. Ab morgen beginnt bei dir der neue Abrechnungszeitraum und dann stehen dir die vollen 28 GB zur Verfügung.
Als Grundlage für die Berechnung gilt die reguläre Grundgebühr. Der Rabatt, der dir auf die Grundgebühr gewährt wird, fällt also nicht ins Gewicht.
Gruß, Solveig