Hallo @helpi ,
schön, dass du dich meldest.
Bei den unlimted Tarifen ist es so, dass beim “o2 Free unlimited Basic” Tarif das Datenvolumen im EU-Ausland zunächst auf 15 GB , beim “o2 Free unlimited Smart” auf 20 GB und beim “o2 Free unlimited Max auf 24 GB begrenzt ist.
Danach werden 4,165 €/GB berechnet.
Du erhälst eine Benachrichtigung, wenn das Datenvolumen verbaucht ist. Aber wie wir dich 14 Tage vor Verbrauch informieren sollen, verstehe ich gerade nicht ?
Berechnet wird einfach, wenn das Volumen verbraucht ist.
Gruß, Solveig
Hallo @helpi ,
schön, dass du dich meldest.
Bei den unlimted Tarifen ist es so, dass beim “o2 Free unlimited Basic” Tarif das Datenvolumen im EU-Ausland zunächst auf 15 GB , beim “o2 Free unlimited Smart” auf 20 GB und beim “o2 Free unlimited Max auf 24 GB begrenzt ist.
Danach werden 4,165 €/GB berechnet.
Du erhälst eine Benachrichtigung, wenn das Datenvolumen verbaucht ist. Aber wie wir dich 14 Tage vor Verbrauch informieren sollen, verstehe ich gerade nicht ?
Berechnet wird einfach, wenn das Volumen verbraucht ist.
Gruß, Solveig
Weil es bei der Bundesnetzagentur so steht?
"Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig (2021: Kosten pro GB weniger als 3,00 €/GB) oder unlimitiert ist. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dafür gibt es eine Formel: Preis des Mobilfunkvertrags ohne MwSt. dividiert durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2021: 3,00 €/GB). Das Ergebnis muss verdoppelt werden, damit der Kunde ein ähnliches Datenvolumen wie im Inland zur Verfügung hat. Wenn der Kunde dieses Volumen während des Roamings überschreitet, kann der Anbieter nach einer entsprechenden Mitteilung einen Aufschlag für die weitere Datennutzung erheben (max. 3,00 €/GB zzgl. MwSt. für 2021).
Stellt der Mobilfunkanbieter in dem mindestens viermonatigen Beobachtungszeitraum fest, dass beide objektiven Indikatoren erfüllt sind, sendet er dem Kunden einen Warnhinweis. In diesem muss der Mobilfunkanbieter darauf hinweisen, dass Roaming-Aufschläge berechnet werden können, sofern der Kunde nicht sein Nutzungsverhalten innerhalb von zwei Wochen ändert. "
Das es sich hier um unterschiedliche Sachverhalte handelt, ergibt sich aus
Stellt der Mobilfunkanbieter in dem mindestens viermonatigen Beobachtungszeitraum fest, dass beide objektiven Indikatoren erfüllt sind,
Es gibt Spezialisten, die das Volumen binnen 7 Tagen saugen. Das das niemand 14 Tage vorher wissen kann und auch kein viermonatiger Beobachtungszeitraum möglich ist, sollte klar sein. Die Klausel zieht eben nur, wenn jemand langfristig im Ausland seinen Vertrag nutzt. Das normale Roaming ist aber eigentlich für normale Urlaubsreisen ausgelegt.
Deine Fragestellung passt somit nicht zum Zitat der BNetzA.
Hallo @helpi ,
danke @Klaus_VoIP , genaus steht es auch in unserer “Fair Use Policy “.
Ist deine Frage damit beantwortet ?
Gruß, Solveig
Bestimmt, denn die Frage hat er mehrfach im Internet gestellt.
Bestimmt, denn die Frage hat er mehrfach im Internet gestellt.
Wie kommen Sie bitte darauf?
Och, nur so eine Vermutung, denn gestern war die identische Fragestellung u.a. auf TT.
Da es dabei ebenso um eine Fehlinterpretation von Volumen und langfristiger Nutzung ging, bestand eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Aber kann natürlich Zufall sein.
Hallo @helpi ,
melde dich einfach, wenn wir noch etwas tun können.
Schau’ dich gerne weiter in unserer Community um. Vielleicht möchtest du dich als Tester für das Testgerät der Woche bewerben ?
Gruß, Solveig