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Datenroaming in der EU mit O2 Free L Boost

  • July 27, 2025
  • 22 Antworten
  • 619 Aufrufe

Hallo,

nachdem ich im EU-Ausland mein gebuchte Datenvolumen bisher voll nutzen konnte, wird mir nun in der App angezeigt, dass das Volumen in der EU auf etwas weniger als die Hälfte limitiert ist. Laut Vertrag müsste mir aber mein gesamtes Volumen zur Verfügung stehen. Wurde das geändert oder ist es ein Versehen? Damit wäre mein Vertag sonst hinfällig. 

Viele Grüße 

Tobias

22 Antworten

The_Voice_70
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@ninjafunk 

Willkommen in der Community 😉

https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/berechnung-fair-use-policy/

Wurde jetzt geändert. 

VG Thomas


Bumer
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  • July 27, 2025

Das wurde jetzt geändert. Die restlichen Volumentarife werden folgen.


poales
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  • Legende
  • July 27, 2025

im Grunde wird jetzt nur die FUP angewendet,

die eigentlich Bestandteil des Vertrages ist.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • July 27, 2025

Moin ​@ninjafunk,

willkommen zurück in unserer Community 😊

Verständlich, dass du dich darüber nun wunderst. Du hast hier schon gute und schnelle Infos zur geregelten Fair Use Policy bekommen. Wenn du dazu weitere Fragen hast, immer her damit 🙂

Schade, wird dir das nicht ausreichen?


The_Voice_70
Legende
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@o2_Kathi 

Sicherlich ist FUP Bestandteil des jeweiligen Vertrages. 

Aber da hätte ich mir eine etwas offene Kommunikation im Vorfeld seitens o2 gewünscht und nicht “still durch die Hintertür”. 😉

Hätte mit Sicherheit einige Fragen “erspart”. 😊


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • July 27, 2025

The_Voice_70 Ich stimme dir da zu. Das hätte offener kommuniziert werden sollen. Ich finde auch schade, dass es dazu keine direkten Infos gab und dadurch Verwunderungen auftreten.


poales
Legende
  • Legende
  • July 27, 2025

dadurch Verwunderungen auftreten.

wieder mal, …………….

(ohne Worte)


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 27, 2025

In meinen Vertragsdaten - und auch in denen der aktuellen Verträge - steht unter der Info zum Roaming nach wie vor, dass das gesamte Volumen gilt. Die FUP besagt nur „kann bei übermäßigem Gerauch reduziert werden“. Das Datenvolumen benötige ich zum Arbeiten, wenn ich unterwegs bin - in D reichen mir 5 GB … Naja, ich werde das mit der Hotline klären …


Bumer
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  • July 27, 2025

Was willst du mit der Hotline klären? Das Roaming Plus Pack wurde angepasst, dass kann man nicht mehr rückgängig machen.


poales
Legende
  • Legende
  • July 27, 2025

O2 sollte dann mal über Zusatz- Packs nachdenken,

auch wenn das zusätzlich  kostet,  wären die Gebühren dann planbar.

 


The_Voice_70
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Jep, die Auslandskonditionen sind bei o2 zum einen vom Preis und zum zweiten vom Datenvolumen sehr unattraktiv und holen keinen hinter dem Ofen hervor. Und nichts ist wirklich planbar. Ich sage nur : Todeszone Dreiländereck deutsche Seite. 


poales
Legende
  • Legende
  • July 28, 2025

Ich sage nur : Todeszone Dreiländereck deutsche Seite. 

 

die Lösung ist einfach,

stelle auf manuelle Netzeinwahl in Grenznähe,

das betrifft lle Anbieter, das man sich Gedanken machen sollte,

was man nutzen will.

 

nicht kommunizierte Änderungen von bisher gewährten  Datenvolumen

sehe ich kritischer, auch wenns rechtlich wohl ok ist.

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 28, 2025

… es ist für mich tatsächlich nicht nachvollziehbar. O2 beruft sich bei der Drosselung des Datenpakets auf die „Regelung über die angemessene Nutzung“. Schreibt aber selbst in der Regelung, dass ein übermäßiger Gebrauch bei einer Dauernutzung von mehr als vier Monaten am Stück im EU-Ausland in Kraft tritt. Wenn nun aber von vornherein gedrosselt wird, widerspricht das aus meiner Sicht der „Roam-like-at-home“-Regelung und auch meinen einst abgeschlossenen Vertragskonditionen. 

Auch müsste o2 im Vorfeld darüber informieren, was sie zwar per SMS bei Einreise in das Land machen, dann ist es aber für mich als Nutzer bereits zu spät. 

Am Ende ist es zumindest alles sehr schwammig aber vermutlich erstmal nicht zu ändern.

Danke für eure Kommentare.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • July 28, 2025

Hallo ​@ninjafunk,

die Bestimmungen der EU Fair Use Policy beim EU-Roaming sind schon immer ein fester Bestandteil der o2 Tarife, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

Eine zusätzliche Information, dass sie jetzt erst umgesetzt wird, musste hier nicht erfolgen. Ich kann aber nachvollziehen, dass die Umsetzung für dich überraschend war weil du nicht damit gerechnet hast.

Die Fair Use Policy basiert auf Vorgaben der Europäischen Kommission und sieht die Erhebung von Aufschlägen vor, soweit die Datennutzung deines Tarifs im EU-Ausland einen festgelegten Schwellwert überschreitet.

Dieser Schwellenwert richtet sich unter anderem nach der Höhe deines Tarifs.

Weitere Informationen zur Fair Use Policy finden du auch hier: https://www.o2online.de/service/ausland-roaming/eu-verordnung/

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 28, 2025

Hallo ​@o2_Giulia , 

danke für deine Antwort. Die FUP sieht doch eine Drosselung nur vor wenn eine missbräuchliche Nutzung, übermäßige Nutzung (vier Monate) oder keine Nachweis erbracht wird? Momentan wird das Volumen offenbar pauschal gedrosselt, was dann m.E. dem Roam-like-at-home nicht entspricht. Mein Vertrag - und vermutlich auch der aller, die wie ich unterwegs arbeiten müssen - ist für mich dann so leider nicht mehr zu gebrauchen. Zudem müsste es in dem EU-Hinweis des Vertrags - wie bei den unlimited Verträgen - einen Hinweis geben, dass eben nicht das gesamte Datenvolumen zur Verfügung steht. Momentan steht z.B. beim aktuellen Vertrag 100+, dass das gesamte Volumen auch im EU-Ausland zur Verfügung steht. 

Und wie verhält es sich, wenn ich z.B. das Zusatzpaket Unlimited für 4 Wochen dazu buche? Da finde ich ebenfalls keinen Hinweis, dass es nicht im EU-Ausland gilt. Hier werfe ich dann ebenfalls vermutlich mein Geld zum Fenster raus?

Was kann o2 mir anbieten, damit ich für zusätzliche 60-70 GB nicht rund 100 EUR extra zahlen muss?


  • Besucher:in
  • July 28, 2025

Auszug aus Bundesnetzagentur:

 

Angemessene Nutzung und zusätzliche Roaming-Aufschläge

Mit der Einführung des Roam-Like-At- Home-Prinzips (RLAH-Prinzip) fallen grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge innerhalb der Europäischen Union an. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

 

Die Mobilfunkanbieter können von ihren Endkunden Roaming-Aufschläge verlangen, wenn die Nutzung von Roamingdiensten nicht einer angemessenen Nutzung entspricht. Mit dieser Maßnahme soll eine missbräuchliche Nutzung und das permanente Roaming unterbunden werden. Dies wäre der Fall, wenn beispielsweise der Kunde eine günstigere SIM-Karte im Ausland kauft und diese im Inland nutzt oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.

Die Mobilfunkanbieter können Aufschläge erheben, wenn sie nachweisen, dass durch das EU-Roaming ihr nationales Entgeltmodell gefährdet ist. Sie müssen belegen, dass ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nicht gedeckt werden können. Falls ein solcher Nachweis durch einen Mobilfunkanbieter erbracht wurde, kann die Bundesnetzagentur dem entsprechenden Mobilfunkanbieter auf Antrag gestatten, ausnahmsweise zur Kostendeckung entsprechende Roaming-Aufschläge zunächst über einen Zeitraum von 12 Monaten zu erheben. Pauschale Preiserhöhungen inländischer Preise für Mobilfunkdienste sind nicht Gegenstand eines solchen Verwaltungsverfahrens.

 

 


  • Besucher:in
  • July 28, 2025

Angemessene Nutzung von Roamingdiensten

Da die Preise in den EU-Ländern unterschiedlich sind, wurden Schutzklauseln für eine sog. angemessene Nutzung („fair-use“) vereinbart. Diese sollten einen eventuellen Missbrauch vorbeugen. Die angemessene Nutzung wird vom Mobilfunkanbieter nach Vorschriften über die Anwendung sog. Regelungen einer angemessenen Roamingnutzung und zur Tragfähigkeit der Abschaffung von Roamingaufschlägen festgelegt. Wendet der Mobilfunkanbieter Regelungen über eine angemessene Nutzung an, müssen diese zuvor Bestandteil des Vertrages geworden sein. Insoweit können Kunden die Regelungen zur angemessenen Nutzung ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

 

Eine angemessene Nutzung kann von den Mobilfunkanbietern wie folgt festgelegt werden:

 

Stabile Bindung

Die Mobilfunkanbieter können von ihren Kunden Nachweise verlangen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt oder andere stabile Bindungen zum Heimatnetz in Deutschland belegen. Als stabile Bindung können beispielsweise Nachweise über Wohnsitz, Arbeitsverhältnis für Grenzpendler, Studienaufenthalt, Rentenbescheinigung dienen. Wenn keine stabile Bindung an einen Mitgliedstaat nachgewiesen werden kann, kann der Mobilfunkanbieter Aufschläge für die Roamingnutzung verlangen bis der Kunde wieder eine normale Nutzung vorweist.

 

Objektive Indikatoren

Aufschläge können auch erhoben werden, wenn der Mobilfunkanbieter anhand der folgenden objektiven Indikatoren feststellt, dass der Kunde den inländischen Tarif überwiegend im Ausland nutzt:

 

Auslandsaufenthalt: Hält sich der Kunde mit seiner SIM-Karte überwiegend im Ausland auf und

Auslandsnutzung: Das mobile Endgerät wird gleichzeitig überwiegend im Ausland genutzt.

Stellt der Mobilfunkanbieter in dem mindestens viermonatigen Beobachtungszeitraum fest, dass beide objektiven Indikatoren erfüllt sind, sendet er dem Kunden einen Warnhinweis. In diesem muss der Mobilfunkanbieter darauf hinweisen, dass Roaming-Aufschläge berechnet werden können, sofern der Kunde nicht sein Nutzungsverhalten innerhalb von zwei Wochen ändert. Nutzt der Kunde sein mobiles Endgerät innerhalb des Beobachtungszeitraums überwiegend im Inland oder hält er sich wieder überwiegend im Inland auf, entfällt dieser Aufschlag wieder


  • Besucher:in
  • July 28, 2025

Begrenzung des Datenvolumens bei offenen Datenpaketen

Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig (ab 07/2022: Kosten pro GB weniger als 2,00 €/GB) oder unlimitiert ist. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dafür gibt es eine Formel: Preis des Mobilfunkvertrags ohne MwSt. dividiert durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2,00 €/GB). Das Ergebnis muss verdoppelt werden, damit der Kunde ein ähnliches Datenvolumen wie im Inland zur Verfügung hat. Wenn der Kunde dieses Volumen während des Roamings überschreitet, kann der Anbieter nach einer entsprechenden Mitteilung einen Aufschlag für die weitere Datennutzung erheben (max. 2,00 €/GB zzgl. MwSt. für 2022).

 

Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert.

 

Beispielberechnung für das mindestens zur Verfügung zu stellende Roaming-Datenvolumen: (Monatliche Grundgebühr ohne MwSt.: 30 € für unlimitierte Datennutzung im Inland ) / (Vorleistungsentgelt pro GB: 2,00 € für 2022) mal 2 = mindestens 30 GB Roaming-Datenvolumen

Begrenzung eines Prepaid-Datenangebotes

Ähnlich der Berechnung des Roaming-Datenvolumens bei den offenen Datenpaketen kann das Datenvolumen bei Prepaid-Tarifen limitiert werden. Maßgeblich bei der Begrenzung ist das Guthaben, welches bei der Einreise ins Ausland auf der SIM-Karte verfügbar ist.

 

Beispiel: Bei der Reise in einen anderen Mitgliedstaat hat der Kunde noch ein verfügbares Guthaben von 14,00 €. Das Guthaben dividiert durch die Kosten, die dem Mobilfunkanbieter entstehen (d.h. 2,00 €/ GB), ergibt ein Mindestdatenvolumen von 7 GB, das beim Roaming genutzt werden kann. Bei einer über 7 GB hinausgehenden Nutzung kann der Mobilfunkanbieter zusätzlich Roaming-Aufschläge maximal in Höhe des Vorleistungsentgelts berechnen.

 

Bei Überschreitung der angemessenen Nutzung können ab 1. Juli 2022 folgende Aufschläge erhoben werden:

0,022 € pro Minute für Sprachanrufe zzgl. MwSt.

0,004 € pro SMS zzgl. MwSt.

ab 1. Juli 2022: 2,00 € pro GB

2023: 1,80 € pro GB;

2024: 1,55 € pro GB;

2025: 1,30 € pro GB;

2026: 1,10 € pro GB;

2027 bis zum 30.06.2032: 1,00 € pro GB


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 28, 2025

Danke ​@Tsipis, das hatte ich mir bereits durchgelesen, kann aber nicht nachvollziehen, auf was sich o2 hier beruft … ich hab das nun mal bei der Bundesnetzagentur direkt angefragt und hoffe, dass mir von dort etwas Licht ins Dunkel gebracht wird. 


  • Besucher:in
  • July 28, 2025

Das einzige was sich jetzt auch für mich geändert hat ist das die Begrenzung des Datenvolumens bei offenen Datenpaketen auch bei fixen Datenvolumen angewendet wird.

Ich habe den O2 L Boost mit 140 Gb und kann diesen Sommer "nur" bis zu 62,1 Gb ohne einen Aufschlag nutzen.

Letztes Jahr konnte ich die gesamten 140 Gb nutzen.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 28, 2025

Ja, so auch bei mir. Das Absurde ist u.a., dass ich, wenn ich auf „zusätzliches Datenvolumen buchen“ gehen, nach dem jeweiligen Land gefragt werde und mir anschließend mitgeteilt wird, dass ich mit meinem aktuellen Vertrag mein volles Datenvolumen nutzen könnte - unter Berücksichtigung der FUP und ggfs. Mehrkosten bei Vielnutzung. Vielnutzung ist hier aber gar nicht der Fall.

Hallo ​@o2_Giulia und ​@o2_Kathi, könnt ihr mir bitte erläutern auf welchen der beiden Punkte der FUP (siehe oben) sich o2 hier genau beruft?

Danke.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 29, 2025

Da o2 selbst es offenbar nicht schafft, eine adäquate Antwort zu liefern, sei auf diesen Artikel verwiesen: https://www.iphone-ticker.de/roaming-bei-o2-fair-use-regelung-schraenkt-datenvolumen-ein-260983/

Viele Grüße