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Widerruf der reaktivierung.


Hallo zusammen,

 

Kann ich eine Reaktivierung widerrufen? 

 

Bitte um Hilfe.

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Lösung von o2_Sandra 10 September 2020, 12:06

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11 Antworten

Benutzerebene 7

Hallo und 💙lich Willkommen in der Community @Mrn9ne

 

da die Reaktivierung und die Verlängerung in einem Shop erfolgt sind, ist ein Widerruf leider nicht möglich. 

 

Bist du denn unzufrieden mit dem ausgewähltem Tarif? Können wir da irgendwas für dich tun?

 

Lieben Gruß

Sandra

Hallo, 

 

wie verhält es sich, wenn die Reaktivierung online (E-Mail) durchgeführt wurde, da hat man doch ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. 

 

Viele Grüße

Hallo @Madlen21,

ja hat man. Geht es um eine Vertragsreaktivierung?

LG

Hallo @Vilureef

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Da gibt es leider seitens O2 unterschiedliche Aussagen, obwohl es ja gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ja, es geht um eine Vertragsreaktivierung (gibt es noch einer andere Art der Reaktivierung bei O2?) Ich habe den Widerruf zur Reaktivierung fristgerecht per Mail eingereicht, dennoch wurde mein Vertrag um ein Jahr verlängert. Ich habe seit ein paar Wochen Schriftverkehr mit O2, verschiedene Widerrufe, außerordentliche Kündigung, alles fristgerecht. Habe mich auch schon schriftlich an die Bundesnetzagentur gewandt und warte da noch auf Rückmeldung. 

Versorg uns mal mit Datumsangaben.

Hallo @Madlen21,

was heißt um 1 Jahr verlängert, die Verträge sind jetzt monatlich kündbar wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen war.

LG

Hej @bielo 

Formular zur Reaktivierung per Mail am 22.05.2023

Widerruf der Reaktivierung per Mail am 26.05.2023 

Außerordentliche Kündigung per Mail am 01.06.2023

 

Widerruf der Reaktivierung per Mail am 26.05.2023 

 

An welche E-Mail-Adresse?

 

Außerordentliche Kündigung per Mail am 01.06.2023

Mit welcher Begründung? Sehe da grad keinen Grund.

 

Wann der der Vertrag wirklich reaktiviert?

Was kam an Anworten und Begründungen?

@Vilureef, ich weiß, das dachte ich auch! Genauso wie ich dachte, dass man eine 14-tägiges Widerrufsrecht hat, bei einem Fernabsatzgeschäft hat. Aber O2 sagt zu allem nein und meine Kündigungsbestätigung von der außerordentlichen Kündigung ist der 24.05.2024.

 

Ich habe in der Eile nicht das Kleingedruckte auf dem Formular zur Reaktivierung gelesen und da steht, dass man mit einer Reaktivierung ein Jahr verlängert. Dass man monatlich kündigen kann, greift wohl anscheinend in meinem Fall nicht. 

Hallo @Madlen21,

wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hattest du mit uns dazu bereits Schriftverkehr. Was war denn bislang die Begründung zu deinen Anfragen oder gab es dazu zuletzt noch eine Klärung für dich?

VG
Dennis

Formular zur Reaktivierung per Mail am 22.05.2023

Wo gibt es denn das Reaktivierungsformular? Ohne den Inhalt des Formulares zu kennen meint meine Kristallkugel:

Es wird sich vermutlich rechtlich gesehen um eine Kündigungsrücknahme handeln. Damit liegt KEIN Neuabschluss vor mit neuen Konditionen und Vertragsbedingungen, sondern ein bestehendes Vertragsverhältnis wird fortgesetzt. Der Kunde kennt seit 2 Jahren die Bedingungen und das Produkt. Damit sind die Gründe für die Einrichtung der Widerrufsfrist hinfällig.
Daher kann es kein Widerrufsrecht geben. Nach der MVLZ gilt aber monatliches Kündigungsrecht. Somit dürfte der Schaden begrenzt sein. Nachtrag: das eine Jahr dürfte noch aus früheren Zeiten stammen. Oder Du stellst das Formular ohne persönliche Daten hier rein.

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