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Hallo, da ich bald mal eine neue Smartphone mit Android Kaufen wollte und andere Günstige Anbieter gefunden habe, habe ich noch die restlichen Guthaben auf mein Karte aber ich Rufe sehr selten an und hab mir so gedacht ob man möglich wär wenn man die restguthaben auf meinen Konto überweisen könnte oder als Gutscheine auslösen könnte oder die Guthaben an andere O2 Karte von Kollegen senden könnte? Möchte ungern, dass mein geld von guthaben ausgelöst wär wenn der Vertrag Kündigen in paar Monate...



 



würde mich freuen auf Antwort. 



 



mfg



Man kann sich das Guthaben der Prepaidkarte auch wieder auszahlen lassen. Dazu muss die Prepaidkarte aber gekündigt werden.



 



Heißt also: Schriftlich an o2 wenden, die Karte kündigen und um Auszahlung des Guthabens bitten.



 



Wenn die Numer der Prepaidkarte auf einen anderen o2-Vertrag portiert werden soll, dann hingegen wird das Guthaben automatisch dem o2-Vertrag gutgeschrieben.




Achso also, ich hab mal mit mein Vater gesprochen und meinte das wär kein Vertrag, weil das nur eine O2 Karte ist die man einfach Guthaben aufladen kann und bis ich durchtelefoniert haben wieder neu aufladen, mehr nicht.. obwohl ich zum ersten mal eine Brief bekommen habe von O2 in Januar, dass ich seid 5 Monate nicht mehr die Guthaben neu aufgeladet habe obowhl ich noch bischien Guthaben noch hatte und die wollte von mir, dass ich die Guthaben aufladen sollte für 20€ + 5+ Gutschein oder 30€ + 10€ Gutschein Überweisen sonst hätten die mir bis ende Janaur die O2 Karte "Kündigen" und hab für 20€ Guthaben aufgeladet und hab grad fast noch 30€ Guthaben auf mein Handy und das geht bis 19. Juli die ich dann wieder neu Guthaben aufladen sollte sonst die "Kündigung" das heißt dann aber, dass ich immer mehr geld auf mein Guthaben habe die ich seten Anrufe.. deswegen ich bin mir nicht 100% sicher ob das halt eine normale O2 Karte ist die man nicht Kündigen kann oder doch, weil ich möchte gern zum nächsten Tagen Kündigen und die restlichen Guthaben auf mein Konto überweisen möchte, das lohnt sich nicht für mich und wär schade, wenn mein knapp 30€ aus der Fenster geschmissen wäre.. dann könnte ich die Kündigung schreiben und, dass die rest guthaben auf Konto überweisen könnte. Also kann ich doch Kündigen? danke für Antwort stefaniemaus und würde freuen wenn du mir zurück schreibst.



 



mfg 




Du hast dann eine ganz normale Prepaidkarte.



Bei Prepaidkarten ist es üblich, dass man sie regelmässig aufladen muss, sonst wird das Guthaben eingefroren und später die Karte deaktiviert. Aber auch dann kann man sich das Guthaben noch auszahlen lassen.



 



Du kannst also problemlos die karte kündigen und die das Guthaben auszahlen lassen.




Also wenn ich dann problemlos die Karte Kündigen meinst du dann mit Auszahlung, dass ich  durch Telefonnieren bis ich "fast" 0€ Guthaben auf Karte habe oder werden die dann auf Konto überweisen?




Das Guthaben der prepaidkarte wird dann aufs Konto überwiesen.




Achso dann habe ich doch gut verstanden 😄 dann habe ich wohl doch Glück.



noch eine bitte stefanniemaus.



ich habe im Internet den text für den Kündigungschreiben gefunden:



 



"Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit kündige ich meinen oben genannten Handyvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu."



 



(und wenn ich wegen den Guthaben auszahlen auf Konto möchte, hätte ich dann so den text geschrieben)



 



"Bitte überweisen sie die Guthaben auf meinen Konto unter:



Konto Nr.: xxxxx...



Bankleitzahl: xxxxxxxx



 



Mit freundlichen Grüßen"



 



Ist der satz gut und würden die dann das Akzeptieren? 



 



und hab noch ein kleines Problem, wie kann ich meine O2-Kundennummer finden oder ist das nicht zu wichtig wenn ich das in Kündigung schreibe extra rein schreibe mit O2-Handynummer?



 



mfg




Hallo,



 



der Text ist egal. (also kann formlos sein)



 



Enthalten sein muss:



 



Rufnummer, ID der registrierten Person, Unterschrift und Bankverbindung zum überweisen. Wenn per Brief, dann mit SIM-Karte. Oder notieren, dass die SIM-Karte nicht mehr vorhanden ist.



 



Sollte die Bankverbindung abweichend sein von der registrierten Person, dann muss die reg. Person dies per Unterschrift "erlauben".




Civeras schrieb:



 



Sollte die Bankverbindung abweichend sein von der registrierten Person, dann muss die reg. Person dies per Unterschrift "erlauben".





Was hat das denn für einen Hintergrund?




Danke Civeras! Und wie würde ich dann den Kündigkung schreiben also den erste text wär erstmal so:



 



"Sehr geehrte Damen und Herren,



 



hiermit kündige ich meinen oben genannten Handyvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.



Mit freundlichen Grüßen"



 



Vor dem Text von "Mit freundlichen Grüßen" hätte ich dann noch geschrieben: "Bitte überweisen Sie meinen Konto unter:



Konto Nr.: xxxxx...



Bankleitzahl: xxxxxxxx



"



und welche seite soll ich dann die ID eintragen? rechte seite mit handynummer und wie meinst du den mit dem SIM-Karte, muss der im Brief drin auch dabei sein oder soll ich den Sim Karte Nummer extra drin schreiben?



 



mfg








bielo schrieb:

Civeras schrieb:



 



Sollte die Bankverbindung abweichend sein von der registrierten Person, dann muss die reg. Person dies per Unterschrift "erlauben".





Was hat das denn für einen Hintergrund?



Und wenn die Karte auf ein Haustier oder Fantasie-Daten registriert ist? Muss die Katze dann auch unterschreiben 😛 ?




Polska-HH schrieb:

Danke Civeras! Und wie würde ich dann den Kündigkung schreiben also den erste text wär erstmal so:



 



"Sehr geehrte Damen und Herren,



 



hiermit kündige ich meinen oben genannten Handyvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.



Mit freundlichen Grüßen"



 



Vor dem Text von "Mit freundlichen Grüßen" hätte ich dann noch geschrieben: "Bitte überweisen Sie meinen Konto unter:



Konto Nr.: xxxxx...



Bankleitzahl: xxxxxxxx



"



und welche seite soll ich dann die ID eintragen? rechte seite mit handynummer und wie meinst du den mit dem SIM-Karte, muss der im Brief drin auch dabei sein oder soll ich den Sim Karte Nummer extra drin schreiben?



 



mfg







Am besten die Sim-Karte mitschicken.




@Zündi/bielo: Damit man keine Fremdkarten auszahlen lässt, bzw. diese kündigen lässt. (wird oft genug bei Ehestreit usw. versucht)



 



Kann ja auch sein, dass ich Dir Dein Handy klaue. Deinen Namen nennen kann und Du die Karte aus welchen Gründen auch immer nicht hast sperren lassen o.Ä.



 



Es muss einfach die reg. Person sein. Wenn da Die Katze Miaming registriert ist, dann ist das ansich eh Datenfake und wäre ggf. strafbar. (achtet nur keiner drauf), dann muss erst ein Besitzerwechsel gemacht werden.



 



@Themenersteller: Du kannst auch schreiben: Ey, gebt mir mein Geld. und dann die Daten. Es kommt nur auf das Schreiben als solches an, es gibt bei Prepaidkarten kein genormtes Schreiben. (fast einmalig in Deutschland... etwas ohne Formular...) 😛




Dabei ist es gerichtlich entschieden worden, das man nicht verpflichtet ist ewig aufzuladen. diese pflicht ist weder bei t-mobile noch bei d2 oder e+, nur o2 wollen das so.



meineserachtens die absolute illegale abzocke




Pendarian75 schrieb:meineserachtens die absolute illegale abzocke 



Definiere mal bitte die Abzocke in diesem Fall.



 



Pendarian75 schrieb:Dabei ist es gerichtlich entschieden worden, das man nicht verpflichtet ist ewig aufzuladen.  



 



Hast du dazu eine Quelle?







 



 




Pendarian75 schrieb:

Dabei ist es gerichtlich entschieden worden, das man nicht verpflichtet ist ewig aufzuladen. diese pflicht ist weder bei t-mobile noch bei d2 oder e+, nur o2 wollen das so.



meineserachtens die absolute illegale abzocke



Wieder so ein Schwachsinns-Beitrag -.-



Es ist entschieden worden, das Guthaben nicht einfach so verfallen darf. Tut es ja auch nicht.



Bei jedem Prepaid-Anbieter muss man regelmässig aufladen um die Karte aktiv zu halten.




Deshalb frage ich ja nach einer Quelle.



 



Sag mal Stefan, wurde das TKG schon veröffentlicht? Ich finde nichts im BGBl.




Nein, ist bisher noch icht veröffentlicht worden.



Morgen kommt die nächste Ausgabe, vielleicht ist die Novelle da drin... oder auch nicht ;-)




Ich habe lediglich die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (Drucksache 17/7521) zum lesen hier. So soll es ja beschlossen worden sein. 



Na gut, dann beobachte ich das mal weiter.




Was anderes findet man sonst auch nicht; ein paar Punkte wurden ja noch geändert, aber ich denke die Punkte, die unsere Arbeit hier insbesondere betreffen (Portierung und Sperrung ab 75€), dürften wohl geblieben sein.




In der mir vorliegenden Drucksache steht folgendes dazu:



 



§ 45k wird wie folgt geändert: a)  In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „an festen Standorten“ gestrichen.



 



§ 46 wird wie folgt gefasst:



(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten ins- besondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.




Eben.



 



edit: Mit "geblieben" meinte ich so geblieben wie im Entwurf ;-)




http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/uuups_blau-001.gif




War vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt von mir ;-)




Du meinst bisschen verdrückt ausgekehrt? 



http://www.3d-smilies.de/smiley.php?bild=M2Qtc21pbGV5cy1zbWlsaWVzL3dzXzNkLXNtaWxpZV8yNy5naWY=



 



 



Nun ist es ja geklärt.



 



http://www.3d-smilies.de/smiley.php?bild=M2Qtc21pbGV5cy1zbWlsaWVzL3dzXzNkLXNtaWxpZV81NS5naWY=