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Ich habe heute in einem O2-Shop eine Prepaid-Karte gekauft. Selbstverständlich habe ich meinen Personalausweis vorgezeigt. Nachdem ich einen kurzen Augenblick abgelenkt war, sah ich, dass der Mitarbeiter meinen Personalausweis mit einem Handy fotografierte. Bevor ich reagieren konnte, war auch schon die Rückseite fotografiert. Als ich meinen Unmut äußerte, meinte der Mitarbeiter, dass das notwendig sei und so ähnlich wie das Video-Ident-Verfahren funktioniere.

Ist das die normale Vorgehensweise beim Freischalten einer Prepaid-Karte? Ich bin in sehr großer Sorge, dass mit meinem fotografierten Personalausweis Missbrauch getrieben wird. Muss ich jetzt Sorge haben, dass mein fotografierter Personalausweis irgendwo bei O2 abgespeichert ist?

Hallo @Margarine,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

In vielen unserer o2 Shops ist es möglich, sich direkt vor Ort für eine Prepaid-Karte zu legitimieren. Damit erspart man sich das Video- oder Postidentverfahren. 

Hierfür ist auch ein Foto beider Seiten des Personalausweises erforderlich. Der Scan oder das Foto wird nach 7 Tagen wieder gelöscht. Du musst also keine Sorge haben, dass es sich hier um eine missbräuchliche Verwendung deines Ausweises handelt.

Viele Grüße

Giulia


Hallo o2_Gulia,

vielen Dank für die zügige Antwort. Bei mir bleibt dennoch ein äußerst ungutes Gefühl zurück. Ich frage mich auch, ob das Fotografieren (Scannen, Kopieren) sowie die 7tägige Speicherung den Datenschutzrichtlinien entspricht. Meiner Meinung nach ist die Anfertigung sowie die Speicherung einer VOLLSTÄNDIGEN Kopie des Personalausweises unzulässig. Ich werde mich an geeigneter Stelle erkundigen.

Frage: Im O2-Shop wurde eigenmächtig (ohne meine Einwilligung) der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten in allen Punkten zugestimmt. Dies entdeckte ich unter „Mein O2“. Ich habe der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten unter „Mein O2“ sofort widersprochen. Reicht dieser Widerspruch unter „Mein O2“ aus oder muss ich zusätzlich noch einen Widerspruch im O2-Shop vornehmen?

Frage: Da ich die Sim-Karte nur zum Telefonieren brauche, möchte ich sicherheitshalber die mobilen Daten sperren lassen. Geht das hier über das Forum oder muss ich mich mit der Hotline in Verbindung setzen?

Viele Grüße

Margarine


Das Problem - es besteht eine Registrierungspflicht und auch bei der Online-Authentifizierung werden Aufnahmen angefertigt.

Das Problem ist ein anderes  - Du hättest die Nummer rechts über der Unterschrift abkleben müssen. Nur das macht die Kopie “unsicher”. Und man weiß eben nie ob die Vorschriften wirklich eingehalten werden. Ich nutze daher gern meinen Reisepass für solche Aktionen.

Anfragen kannst Du hier:

https://www.telefonica.de/unternehmen/datenschutz/kontakt/datenschutz-anfrage.html


Hallo @Margarine,

ich kann verstehen, dass du da auf Nummer Sicher gehen möchtest, und finde es toll, dass du dich um die Verwendung und Aufbewahrung deiner persönlichen Daten kümmerst. Leider hört man ja immer wieder von Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch, von daher kann ich deine Besorgnis gut nachvollziehen.

Wir bei o2/Telefonica legen allergrößten Wert auf die Sicherheit der persönlichen Daten unserer Kunden. Ich kann dir versichern, dass die Ausweisdaten nur für die Legitimation verwendet und nach sieben Tagen gelöscht werden. Dies gilt sowohl für unsere Shops als auch für die Legitimation per Video- oder Postidentverfahren.

Wenn du der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten widersprochen hast, gilt dieser Widerspruch selbstverständlich für alle Service-Bereiche, und natürlich auch für unsere o2 Shops.

Falls noch nicht erledigt, können wir die Sperrung der Datenverbindung gerne für dich durchführen. Bitte gib mir dann noch einmal Bescheid, damit ich dich per privater Nachricht kontaktieren kann.

Beachte bitte, dass die Reaktionszeiten hier in der Community etwas länger sein können. Alternativ und wenn es eilt, helfen dir auch gerne unsere Mitarbeiter von der Kundenbetreuung weiter.

Viele Grüße

Giulia


Ich würde immer das Postidentverfahren bevorzugen weil dann keine Kopie angefertigt wird, sondern nur die für die Registrierung erforderlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisnummer und Ablaufdatum (weil gesetzlich vorgeschrieben) ausgelesen.

Mit einem Handy fotografieren geht gar nicht. Wenn, dann muss es ein sicheres, nur mit dem Firmennetz verbundenen und nur für diesen Zweck verwendetes Gerät sein.


@bs0 Die Info ist leider nicht korrekt, näheres dazu PN


@Sandroschubert mir bitte auch Infos per PN, danke! 🙂


@Sandroschubert Gerne Infos per PN. Ich bin gespannt was daran falsch ist.


Es geht sicher um die Ausnahmeregelungen im Personalausweisgesetz?


Zumindest das 

Nachdem ich einen kurzen Augenblick abgelenkt war, sah ich, dass der Mitarbeiter meinen Personalausweis mit einem Handy fotografierte. Bevor ich reagieren konnte, war auch schon die Rückseite fotografiert. 

steht dem

entgegen ... die Zustimmung des Ausweisinhaber muss natürlich vor dem Anfertigen einer Ablichtung stattfinden!

Und, wie @bs0 schon schrieb, nicht mit einem Handy (womöglich noch das private 🙈)…

 

Falls man sich mal wieder identifizieren muss und eine Kopie gebraucht wird, empfehle ich​​​​, selbst Kopien anzufertigen und nicht benötigte Angaben des Ausweises zu schwärzen  (auf diese Schwärzung von Angaben muss sogar hingewiesen werden)

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html


@Klaus_VoIP Aber dann wäre mein Beitrag nicht falsch gewesen, denn ich hatte geschrieben, dass man das (aufgrund der Ausnahmeregelung an sich legitime) Kopieren umgehen kann wenn man Postident macht.

@Sandroschubert wird uns hoffentlich aufklären, was er gemeint hat.

Edit: Ein wichtiger Hinweis von @Sächsinbezüglich des Schwärzens


Es gab ja keinen Zweifel bei mir. Es ist ja nur lustig welche netten Vorschriften hier bestehen und im EU-Ausland sieht alles wieder anders aus. Da schert man sich ohnehin nicht um deutsches Recht und die Ausweise werden kopiert wie nix. 😯

Da die Bestätigung von o2 oben kam, das der Prozess so vorgesehen ist, kann auch ich nur hoffen, das es ein Firmen-Handy von o2 war und den Shop nicht verlässt und sicher verwahrt wird. Ansonsten habe auch ich Zeifel an der Konformität.

Mit Postident bin ich ganz bei Dir. Alternativ der Reisepass, der nur einen Teil der Daten (z.B. ohne Adresse) angibt.


Mit Postident bin ich ganz bei Dir. Alternativ der Reisepass, der nur einen Teil der Daten (z.B. ohne Adresse) angibt.

Es soll Leute geben, die keinen haben... 😉


Wichtiger als Perso … 😉


Du machst mich neugierig ... erzähl mal, warum.


@bs0 du müsstest mir mal bitte folgen, ich kann die aktuell keine PN schreiben.


Du machst mich neugierig ... erzähl mal, warum.

Mit dem Reisepass kann ich mich weltweit bewegen. Versuch das mal mit dem Perso. In Australien kommst Du damit jedenfalls nicht rein.
Die Notwendigkeit für den Perso sehe ich für mich nicht. Der Reisepass ist ein ausreichendes, gültiges Personaldokument, das überall auf der Welt gilt. 


Ok, dann müsste dein Satz

Wichtiger als Perso … 😉

also korrekt lauten

"Wichtiger als Perso für Leute, die weltweit reisen wollen..." ... für alle anderen ist der Perso ausreichend, weil auch günstiger. 😉

 


Ich muss meine Aussage relativieren. Beim Postident werden teilweise auch Ausweise an die Anbieter übermittelt, kopieren im Shop geht meiner Meinung nach gar nicht. Der Ausweis wird geprüft vom Mitarbeiter und fertig. Meine Meinung dazu.


Hallo @Margarine und alle interessierten Mitlesenden,

ich habe mich wegen der Datenschutzkonformität dieses Vorgangs noch einmal schlau gemacht.

Die Ablichtung des Ausweises erfolgt ausschließlich mit den Shop-eigenen Smartphones.

Der Scan wird nicht mit der Foto-App des Handys gemacht, sondern mit einer speziellen App, die auch keine Zwischenspeicherung eines Ausweises auf dem Smartphone zulässt.

Nur über diese App wird das Foto des Ausweises an Telefonica übermittelt. Es ist damit gesichert, dass die Kopie des Ausweis in keiner Weise gespeichert oder für andere Zwecke verwendet werden kann.

Ich hoffe, dass ich deine Bedenken damit ausräumen konnte. Falls du noch Fragen hast, lass es mich gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia


@o2_GiuliaDanke für die Information, allerdings bleibt die Frage warum überhaupt ein Foto übermittelt wird. In einem Shop ist das gar nicht nötig, da der Mitarbeiter die Richtigkeit der Daten prüfen und bestätigen kann. Falls es einen internen Grund gibt, warum dies nicht möglich ist, sollten auf jeden Fall die zur Identitätsprüfung nicht erforderlichen Daten (alles außer Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer) vorher geschwärzt /abgedeckt werden (können) und darauf sollten die Mitarbeiter im Shop eigentlich hinweisen.


Hallo @bs0,

ich bin nicht sicher, ob das möglich ist. Bei einer Legitimation per Videoident oder Postident besteht diese Möglichkeit, Teile des Ausweises zu schwärzen, meines Wissens auch nicht.

Viele Grüße

Giulia


Auch hier macht o2 das, ähnlich wie bei der eV, wieder zu einfach. Das was o2 macht, ist nicht erlaubt. Siehe dazu das hier zitierte Gesetz (§ 20 Abs 2 PAusG):

 

(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. 

 

Ergänzung:

 

Personalausweis und Datenschutz | LDI - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (nrw.de)

 

Wenn Sie zum Beispiel einen Mobilfunkvertrag abschließen oder einen Telefonanschluss anmelden, dürfen Anbieter*innen Ihren Personalausweis kopieren. Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 1 i.V.m. Absatz 3 Telekommunikation-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), wonach der Diensteanbieter im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen kann, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist. Hierzu kann er auch eine Kopie des Ausweises erstellen, welche aber unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen An-gaben (in der Regel: Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer) der Teilnehmenden zu vernichten ist. Daten des Personalausweises, die für die Identifikation Ihrer Person nicht notwendig und für den Vertragsabschluss nicht erforderlich sind, dürfen nicht verarbeitet werden und können auf der Kopie geschwärzt werden. Unabhängig davon sind die Diensteanbieter auch dann zur Erhebung und Speicherung gewisser Kund*innendaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und ggf. auch die Gültigkeitsdauer verpflichtet, wenn diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind.

 

Eine Pflicht zur Überprüfung der Daten, etwa durch Vorlage des Ausweises, besteht dagegen nur in Fällen von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten gemäß § 172 Absatz 2 Satz 1 TKG (Prepaid-Handys).

 

 


Hallo @bielo,

in diesem Fall ging es um eine Prepaidkarte und nicht um einen Vertrag.

Ich bin sicher, dass das Vorgehen rechtlich abgesichert und datenschutzrechtlich einwandfrei ist.

Viele Grüße

Giulia

 


So gruselig ich die Smartphone-Abfotografiererei finde, so unsinnig ist das deutsche Kopier-Verbot auch wiederum. Wer einen Urlaub im EU-Ausland(!!!) macht, der wird schon oft hingenommen haben, das die Ausweise im Hotel wegen der dortigen Vorschriften kopiert werden. Von Nicht-EU ganz zu schweigen.
Auch hier hilft der Reisepass, der nicht mal die Adresse enthält. So fällt es schwerer an Räuberbanden zu übermitteln “ an der Adresse xyz ist das Haus leer”. 😉


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