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Warum O2
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O2 vollzieht Auszahlung Restguthaben nicht - trotz Bestätigung der Richtigkeit meiner Angaben

  • August 20, 2025
  • 13 Antworten
  • 87 Aufrufe

Ich spreche hier auch gezielt Moderatoren an, da ich bei der Emailkommunikation stets andere Ansprechpartner bekomme, und auch telefonisch bisher in einer Sackgasse landete.

 

Hallo,

es scheint ein Dauerbrenner zu sein, dass O2 Restguthaben von Prepaidverträgen nicht ohne Störungen auszahlt.

Der Hintergrund: Kündigung meines Uralt-Prepaid Vertrages (von ca. 2001) im März 2025 durch O2. (Die Simkarte selbst ist jüngeren Datums, da sie einmal getauscht werden musste wg. Gerätewechsel und die alte “Riesen-Sim” da nicht rein passte)

Soweit so gut. Formular Antrag auf Auszahlung von Restguthaben eingereicht (Anfang Juni 2025).

Eingangsbestätigung von O2 liegt vor. Bestätigung der Richtigkeit meiner Angaben (!) seitens O2 liegt vor.

Vertrag lief stets nur auf mich. Ebenso ist das Auszahlungskonto auf mich registiert.

Was fehlt ist eine Auszahlung.

 

Warum?

O2 beharrt auf die Vorlage einer Ausweiskopie. Die Richtigkeit all meiner Daten wurde mir jedoch von O2 schon schriftlich bestätigt.

Zur Vorlage einer Ausweiskopie bin ich gesetzlich weder verpflichtet, noch darf O2 dies zur Bedingung für die Auszahlung meines Geldes machen.

Denn:  Gem. Rechtssprechung stellt diese Aufforderung eine unnötige bürokratische Bedingung dar (LG Kiel,Urteil 19. Mai 2015, Az.: 8 O 128/13).

Ich werde keine Ausweiskopie einreichen, weil ich dies nicht muss.

Ich teile meine Daten nur unter den notwendigen gesetzlich fixierten Rahmenbedingungen.

 

Eine Fristsetzung f. die Auszahlung ließ O2 unbeantwortet verstreichen (5-8-25)

Einen RA einzuschalten für eine Summe von rund € 10,00 halte ich für überzogen - bis jetzt.

 

Wie bekommen wir die Kuh vom Eis? Und ich mein Geld.

Freue mich über Hilfestellung.

Vielen Dank.
 

 

 

13 Antworten

Bumer
Legende
  • August 20, 2025

Du bist nicht alleine:

Die Auszahlung steht dort immer noch aus.


poales
Legende
  • Legende
  • August 20, 2025

o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 22, 2025

Hallo ​@Alleathea,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Es freut mich, dass du dich bezüglich deiner Auszahlung an uns gewandt hast.

Grundsätzlich können wir die Auszahlungen von Prepaid-Guthaben hier in der Community leider nicht bearbeiten.

Ich kann aber nachvollziehen, dass dir die Einreichung einer Ausweiskopie übertrieben erscheint.

Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter angehalten, bei abweichenden Daten einen Nachweis der Identität anzufordern.

Ich kann leider nicht nachvollziehen, welche Abweichung jetzt bei dir genau zu dieser Anforderung geführt hatte.

Ich hoffe jedoch, dass du auf deine Anfrage eine positive Antwort erhältst.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 26, 2025

Hi ​@Bumer ,

da können wir ja schon bald eine Selbsthilfegruppe aufmachen...😇😂

 

Die Abwickliung von Restguthabenauszahlungen kann nach all den jahren mit Sand im Getriebe mal vom Unternehmen gestreamlined werden.

Der rechtliche Anspruch besteht, der Ablauf, die gesetzlichen Dos and Don´ts sind festgelegt.

Trotzdem immer wieder “Gezappel” - seit Jahren.

I don´t get it.

So geht weltbester Kundenservice nicht und es kann auf Mitarbeiterseite keinen Spass machen.

Ah, well….

 


The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • August 26, 2025

Vielleicht kann man das Restguthaben auch an die Mitarbeiter von o2 spenden die hier jeden Tag einen 1a Job machen. Muss mal gesagt werden. 

So für die Kaffeekasse oder so. 😊


Sandroschubert
Legende

Das nehmen die Moderatoren nicht an. Unabhängig davon bleibt stehen das O2 sich nicht an Gesetze hält bzw. an ausgeurteilte Entscheidungen. Ich würde auch die Verbraucherzentrale dazu kontaktieren damit das end konform abgewickelt wird.


The_Voice_70
Legende
Forum|alt.badge.img+23
  • Legende
  • August 26, 2025

@Sandroschubert 

Das war ein Joke😉

Und was das andere betrifft: bin ich bei dir. 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 26, 2025

@o2_Giulia 

Hallo Giulia,

Danke für Deine Antwort - das ist es ja gerade: O2 hat mir schon schriftlich bestätigt !!! dass ALLE meine Angaben inklusive des genannten Kontos korrekt sind!

Ich wiederhole: zwischen Vertragsinhaber und Kontoinhaber gibts es auch keine Diskrepanz: das bin ich jeweils. Der Prepaid-vertrag lief auch auschließlich auf mich.

Es gibt also keine Diskrepanzen. Auch ist der Betrag des Restguthabens nicht hoch: rund € 10,00.

(Summe spielt ohnehin keine Rolle)

 

Muss ich O2 jetzt rechtlich festnageln wegen eines Kleinbetrages, der mir zusteht?

Seit meiner Fristsetzung (Auszahlung zum 05.08.25) hat sich O2 nicht mehr gemeldet, eine Zahlung ist auch nicht eingegangen bis dato.

 

Direkt könnt ihr die Auszahlung hier im Forum nicht bearbeiten, ich weiß aber aus Beispielen hier, dass sich Moderatoren hier schon um genau solche Fälle wie den meinen -, also: alle Daten da, alle Daten korrekt, keine Auszahlung, -  gekümmert haben. Eine PM Kommunikation über das Forum ist möglich.

Und darum gehts mir: könnt ihr/kannst Du/kann einer von euch, bitte den Vorgang einmal ziehen und sich anschauen? Und die Auszahlung veranlassen?

Da wäre ich sehr erfreut.

Denn Telefon und Email sind Kommunikations-Deadends.

 

Herzlichen Dank!


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 26, 2025

@Sandroschubert ​@poales :

Re. Verbraucherzentrale: mit denen kommunizierte ich schon, bevor ich hier im Forum die Thematik ansprach.

 

Die VBZ verlangt eine €25 Gebühr, wenn sie tätig wird in diesem Fall - für einen Betrag rund € 10 ist das dann ein disporportionaler Einsatz meiner Ressouren (nicht dass ich die VBZ für die Gebühr kritisiere, die müssen auch ihre Kosten decken).

 Noch gehe ich davon aus, das O2 seinen rechtlich fixierten Verpflichtungen nachkommt.

Ich habe meine Bringschuld jedenfalls erfüllt.

Ich verstehe das O2 Mindset hier nicht.

 

Nebenbei:

Und ja, die Mitarbeiter verdienen eine Kaffee-Flatrate, wenn sie sich mit berechtigt unzufriedenen Kunden auseinandersetzen müssen und das seit Jahren häufig über die gleichen Themen.

Das scheint ein strukturelles Problem zu sein, womöglich auch ein Führungsproblem. Definitiv ein Mindset-Problem.


poales
Legende
  • Legende
  • August 26, 2025

@Alleathea 

Direkt könnt ihr die Auszahlung hier im Forum nicht bearbeiten, ich weiß aber aus Beispielen hier, dass sich Moderatoren hier schon um genau solche Fälle wie den meinen -, also: alle Daten da, alle Daten korrekt, keine Auszahlung, -  gekümmert haben.

 

das ist zwar richtig, aber durch Änderungen der Datenschutz Vorgaben

wurde der Zugriff stark eingeschränkt.

Dazu kommt, dass O2 gerade eine neue Plattform für den prepaid Bereich einführt

und deine beendete Prepaid Rufnummer noch im “alten” Bereich verwaltet wurde.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 26, 2025

@poales 

Danke für Deine Info!

Alles kommt eine interne CS-Umstruktierung auch noch dazu.

Beautiful.

Nun, dann “verstehe” ich das Chaos besser - wenn ich es auch nicht goutiere.

 

Was ist Dein Vorschlag hier?


poales
Legende
  • Legende
  • August 26, 2025

schwierig, da O2 zäh ist

Vielleicht kannst du ein Musterbrief vom Verbraucherschutz nutzen,

Manchmal helfen  Paragraphen. 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/prepaidrestguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-23828

 

Ansonsten  nur schriftlich übers Kontaktformular. 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 27, 2025

@poales 

Dank Dir.

Grundsätzlich ist ALLES (Antragseinreichung, weitere Kommunikation) via Kontaktforumlar O2-HP gegangen - das läuft wenigstens.

 

Ja, nach der ersten Aufforderung durch O2 (via Briefpost tatsächlich) zur Einreichung einer Personalausweiskopie, habe ich sachlich, klar und genau in dem Stil der von der VBZ vorschlägt kommuniziert. Inkl Hinweis auf das in meinem Ursprungspost (s. ganz oben) auch zitierte Urteil des LG Kiel, das die Forderung einer solchen Ausweiskopie ein unnötiges bürokratisches Hindernis darstellt (und somit zur unterlassen ist).

 

Auch ist mir die Option einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Antrag auf Streitschlichtung dort bekannt.

 

Das kann es aber doch nicht sein.

O2 ist zäh - eher O2 ist schlecht strukturiert - und was enstcheidend ist, hält sich (bisher) nicht an die Gesetze und ausgeurteiltes Recht.