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Warum O2
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Hallo,

ich habe am 08.07.24 die Portierungs Opt In Option der o2 App genutzt für die Mitnahme der Rufnummer (bisher Prepaid) zu einem neuen Anbieter. Die Bestätigungs-SMS dazu kam. Ich habe dazu auch das Formular zur Auszahlung und Rufnummerfreigabe genutzt. Der neue Anbieter schrieb nach mehmaliger Nachfrage wegen Verzögerung am 29.08.24 die Nummernportierung werde vom bisherigen Anbieter (o2) abgelehnt, da diese zu spät beantragt wurde.

Laut o2 Kundendienst Aussage vom 30.08.24 sei es zu einer Kündigung gekommen am 04.08.24 und damit zur endgültigen Deaktivierung und unmöglichen Weiternutzung der Nummer. Eine Rückgängigmachen der Kündigung wurde ebenfalls abgelehnt. Bei Prepaidkunden werde wegen technischer Abfolgen durch die zusätzliche Kündigung egal ob vor oder nach dem Portierungsauftrag die Portierung verunmöglicht. 

Das TKG schleißt dieses Verwirken der Portierungsmöglichkeit innerhalb der Fristen für Prepaidnutzer jedoch nicht aus. Welche Lösungen gibt es?

Hallo @Tanzbefehl ,

so, ich komme nun endlich mit guten Nachrichen um die Ecke. 😀

Die Kolleg;innen der Fachabteilung haben mir geantwortet und
mitgeteilt, dass die Portierung deiner Rufnummer nun zum 16.10.2024 bestätigt wurde.

Puh, das war wirklich eine harte Nuss.
Aber ich habe ja versprochen dran zu bleiben und das bis zum Schluss.

Nun gehe ich davon aus, dass alles am 16.10.24 über die Bühne geht und
der Fall endlich zu den Akten gelegt werden kann. 😊

Viele Grüße Maria

 

EDIT:
P.S. Es wurde nun, wie du zuletzt gewünscht hast, nicht zu Vodafone portiert, sondern intern.
Hast du dazu vielleicht sogar schon eine schriftliche Nachricht von den Kolleg:innen erhalten?


Hallo,

ja, ich habe gestern die Nachricht zum Wechseltermin o2 zu o2 für den 16.10. erhalten. Ich danke dafür. Was jetzt genau den Ausschlag gegeben hat ist nicht bekannt. Noch die Anmerkung, dass das ursprüngliche Guthaben der alten Karte (~20€) noch nicht ausbezahlt wurde. Es sind mir auch im Verlauf des Verfahrens geringe Kosten (~40€) entstanden. Ist da irgendeine Form von Erstattung noch möglich?


Das Guthaben steht dir zu. Weitere Kosten werden nicht erstattet.


Hallo @Tanzbefehl ,

super, dass es nun mit der Portierung geklappt hat.
Bitte fülle noch mal das Formular zur Auszahlung aus und schick es noch rein.

Ich hoffe, dass es dann auch damit klappt.

Wenn nicht, melde dich gerne hier noch mal.

Viele Grüße Maria


https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/prepaid-guthabenauszahlung/


Ich habe das Formular zur Guthabenauszahlung einmal vor, einmal mit und ein drittes mal nach der Kündigung gesendet. Dieses ständige Hinterherlaufen, mehrstündiges Inverstieren von Zeit, Herumschlagen mit einem “Kundendienst” und “Fachabteilungen” für einfache und gewöhnlich vorkommende Vorgänge. Nach diesem ganzen Theater diese Sache nicht vollständig abzuschließen lässt tief blicken. Irgendeine Minimalkompensation für diesen ganzen Ärger gibt es auch nicht. Kann man nur damit erklären mit möglichst viele Hürden die Leute zum Resignieren zu bringen oder, dass auf Vergessen von vorherigem Guthaben gesetzt wird. Unterirdisch.


Habe das Formular nun nochmals gesendet. 


Hallo @Tanzbefehl,

die Auszahlung deines Guthabens wurde am 18.10.2024 veranlasst.

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia


Das Guthaben wurde mittlerweile mit Verzögerung ausgezahlt. Kennt sich jemand mit den Entschädigungsmöglichkeiten nach § 59 Abs. 4 Satz 1 TKG o.ä. (Unterbrechung des Dienstes bei fehlgeschlagenem Anbieterwechsel) aus? 


nö, aber schau hier

(4) Wird der Dienst des Endnutzers bei einem Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Endnutzer vom abgebenden Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat die Verzögerung zu vertreten. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom abgebenden oder aufnehmenden Anbieter versäumt, kann der Endnutzer von dem jeweiligen Anbieter für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Auf eine nach diesem Absatz geschuldete Entschädigung ist § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 entsprechend anwendbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html

 

nutze das Kontaktformular zur Anfrage einer Entschädigung

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


Ok, danke.


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