Hallo,
ich habe für den Prepaidtarif meines Vaters die automatische Aufladung per Bankeinzug eingestellt. Einmal hat die automatische Aufladung auch geklappt. Vor drei Tagen war jedoch das Guthaben aufgebraucht und er konnte nicht mehr telefonieren, obwohl er sein Handy dringend benötigt hätte. Gestern habe ich das Guthaben dann mit einer anderen Methode aufgeladen.
Heute habe ich dann festgestellt, dass der Betrag für die automatische Aufladung in Höhe von 30 Euro schon am 8.1. vom Konto meines Vaters abgebucht worden ist. Daran, dass der Einzug nicht geklappt hat, kann es also nicht gelegen haben. Obwohl die 30 Euro also eingezogen worden sind, waren sie bis zum 11.1. noch nicht dem Prepaidguthaben gutgeschrieben worden.
Ich habe deshalb heute die Rückgabe der Lastschrift angestoßen, da hier einfach Geld abgebucht wurde, ohne die versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Meine Frage ist nun, ob ich damit rechnen muss, dass meinem Vater wegen der Rückgabe der Lastschrift die Gebühr für Rücklastschriften berechnet wird. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich nicht bereit bin, diese Gebühr zu bezahlen. Die Rücklastschrift ist in diesem Fall ja von O2 zu verantworten, da für den abgebuchten Betrag keine Leistung erbracht wurde.
Es kann m.E. auch nicht sein, dass es nach der Abbuchung vom Bankkonto mehrere Tage dauert bis der Betrag dem Prepaidguthaben gutgeschrieben wird. Auf die Weise ist nicht gewährleistet, dass die Gutschrift rechtzeitig erfolgt, um zu verhindern, dass mein Vater aufgrund eines aufgebrauchten Guthabens nicht mehr telefonieren kann. Leider lässt sich die automatische Aufladung durch Bankeinzug nicht anders einstellen, als dass sie erst vorgenommen wird, wenn das Guthaben unter 4 Euro gesunken ist.
Gruß
Zoobotaniker