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Kann ich beim Aufladen meines Prepaid-Handys direkt am Postschalter auch eine kleinere, beliebige Summe einzahlen (wie bei einer Überweisung, z.B. 1 oder 5 Euro) oder sind Mindestsummen festgelegt?



Anmerkung: Mein Guthaben beträgt noch 12 T€uro, die 6-Monatsfrist läuft aber bald ab.



Am Postschalter sollten Mindestsummen gelten.



Gruß




Ich wusste bislang noch garnicht das man auch am Postschalter Prepaidkarten aufladen kann, sondern nur via Cashcode, Bankautomat, ... etc. Fürchte aber das am Postschalter auch ein "Instant-Aufladesystem" genutzt wird, und deshalb ein Mindesbetrag gilt.



Aber was spricht denn gegen eine Überweisung?




Man kann bei der Post aufladen, das stimmt. Hier sind mir allerdings auch nur die Voucherbeträge bekannt. (15€/20€/30€)



VG




Danke für eure Antworten!



Hab heute auch noch mal direkt am Postschalter nachgefragt: Unter 15,- €uro geht nichts.



Tscha, auch direkt am Schalter darf also nur das Gleiche wie am Postautomaten gebucht werden.



- Mich wundert, daß O² sich da doch recht hart an der Grenze der gesetzlichen Vorgaben bewegt.



Habe jetzt halt eine Überweisung über 5 T€uro vorgenommen.







Bei Fonic, immerhin der selbe Konzern (sic!), werden Gering-Telefonierer etwas freundlicher behandelt.



Also bleibt das Handy meiner Frau dort.






- Mich wundert, daß O² sich da doch recht hart an der Grenze der gesetzlichen Vorgaben bewegt.



Was für eine gesetzliche Grenze?



Habe jetzt halt eine Überweisung über 5 T€uro vorgenommen.

5.000 Euro? Respekt.









Bei Fonic, immerhin der selbe Konzern (sic!), werden Gering-Telefonierer etwas freundlicher behandelt.



Was heisst denn freundlicher behandelt? Wurde da netter geagt, nein Sie können nur ab xx Euro aufladen oder was meinst du?









Gruß






Guten Abend Sandroschubert!



Wir sind hier zu Gast in dem Haus-Forum von O², da reicht eine kleine Spitze,



die die Mitarbeiter vermutlich recht gut zu werten wissen. Ich bin halt ein Gast.



Ich hatte auch nicht von einer "gesetzlichen Grenze" geschrieben, sondern nur von "gesetzlichen Vorgaben".



Näheres dazu findest Du via Google; es ging da in den Urteilsbegründungen  im Wesentlichen um das Verfallen von Guthaben.



Hinsichtlich meiner 5 Teuro (T€uro) muß ich leider anmerken, daß es keinen kleinen Buchstaben für das uro-Symbol



auf meiner Tastatur gibt.



Der "Teuro" - in dieser Schreibform - ist ein fester Begriff und schon seit Langem in der Wikipedia zu finden . . .



Hinsichtlich der Schwester "FONIC" ist deren Freundlichkeit ein wenig darauf begrenzt, daß diese



nicht mit Bettelbriefen droht, die den Inhalt haben, daß eine Sperrung des Handys droht, solange



da noch ein wenig Guthaben auf der Prepaid-Karte ist und Zinsen bringt.



Allerdings sollte man dabei den Vorteil der einfachst einzurichtenden Surf-Tagesflat bei O² nicht vergessen,



die mit 99 Cent nur halb so viel kostet wie die bei der lieben Schwester FONIC.



Mann kann halt bei einem Anbieter nicht alle guten Dinge aller Anderen Anbieter in einem einzigen Paket finden. :-)




Schätzen, habt Euch lieb! ☺️



Kleine Anmerkung jedoch noch. Ein Provider kann Guthaben erst nach Verbrauch nutzen. In dem Moment, in dem das Geld auf einer Prepaidkarte ist, jedoch nicht verbraucht wurde, zählt es nicht zum CF eines Unternehmens.

Denn es könnte ja ausgezahlt werden, oder man bezahlt z.B. Fremddienste (Google etc.) damit.



Klugscheißermodus off. Lieb haben und die EM genießen!




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