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Alle wichtigen Informationen zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  • 14 May 2018
  • 1 Antwort
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Am 25. Mai 2018 ist europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie gilt ergänzend zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und setzt einen zentralen rechtlichen Rahmen in Europa, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Seit dem 15. Mai informiert Telefónica seine Kunden per SMS zu diesem neuen Gesetz. Unsere Kunden, die keine SMS erhalten können (z.B. DSL-Kunden ohne Mobilfunknummer oder Nutzer eines Datentarifs), werden über die neue DSGVO per Brief informiert.

Das Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist die Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa im digitalen Zeitalter der Sozialen Medien und die Stärkung der Rechte der Betroffenen. Kerngedanke der DSGVO ist es, den Menschen die Hoheit über ihre Daten zurückzugeben. Dafür setzt sich Telefónica ein, damit unsere Kunden ihr digitales Leben souverän gestalten können.

Die DSGVO ersetzt die seit 1995 geltende EU-Richtlinie und deshalb lautet ihr offizieller Name auch Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. In 99 Artikeln regelt die Verordnung, wie Unternehmen, Behörden und Vereine mit personenbezogenen Daten - also Daten, die sich direkt oder indirekt auf einen identifizierbaren Menschen beziehen lassen - umgehen sollen.

Neue Rechte und Pflichten durch die Datenschutzverordnung sind:

  • Erweiterte Informationspflicht

Unsere Neu- und Bestandskunden werden bei jeder Datenerhebung über die Datenschutzrichtlinie informiert.

  • Löschpflicht oder das "Recht auf Vergessenwerden"

Kundendaten müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn der Grund zur Speicherung entfällt (z.B. nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist), oder wenn die Löschung seiner Daten vom Kunden verlangt wird.

  • Rechenschaftspflicht und "Privacy by Design" / "Privacy by Default"

Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Grundsätze ist zu dokumentieren bzw. nachzuweisen.
Die Technik der Datenverarbeitung ist so entworfen und ausgerichtet (Design) und die Voreinstellungen (Defaults) sind so ausgewählt, dass die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden.

Ein Widerspruch der Datennutzung ist jederzeit möglich.

Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und deren Verwendungszwecken bei Telefónica sowie zu den Rechten unserer Kunden können ab dem 25. Mai unserem aktualisierten Datenschutzmerkblatt entnommen werden.


1 Antwort

Da fallen mir prompt Fragen ein:

1. wenn man bisher bereits der Nutzung der Daten zu Marketingzwecken widersprochen hat, dann erübrigt sich hoffentlich ein neuer Widerspruch?

2. Was geschieht bei Verträgen mit mehreren Rufnummern auf den Namen einer Person? Dann sollte der Widerspruch doch unter einer Nummer ausreichen um auch auf den anderen Nummern nicht mit Werbung belästigt zu werden? Sehe ich das richtig?

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