Mir wurde die Abbuchung von Telefonica zurück gebucht und jetzt wollte ich wissen ob sie das dann beim nächsten mal doppelt abbuchen bitte um Dringende Hilfe Danke im Voraus LG Lucas
Lösung von juniorspapa
Zur Antwort springenMir wurde die Abbuchung von Telefonica zurück gebucht und jetzt wollte ich wissen ob sie das dann beim nächsten mal doppelt abbuchen bitte um Dringende Hilfe Danke im Voraus LG Lucas
Lösung von juniorspapa
Zur Antwort springenGuten Morgen
Ich bin auch nur Kunde bei O2 .Aber die buchen den Betrag nicht nochmal ab von deinem Konto. Den musst du dann überweisen mit deiner Kundennummer.
Hier mal die Bankverbindung
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Bank: HypoVereinsbank AG München
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE16 7002 0270 0005 7131 53
Danke
Hallo,
unter „ Mein o2“ kann man überprüfen ob noch eine Einzugsermächtigung vorliegt.
LG
Woher hast du diese Information? Das SEPA-Mandat erlischt nicht nach einem fehlgeschlagenen Einzug. Nur wenn das häufig vorkommt würde sich ein Unternehmen eventuell weigern, einem diese Zahlungsart weiter anzubieten. Wichtig ist, dass der Betrag schnellstmöglich überwiesen wird.
hi, auf jeder Rechnung steht immer, ob abgebucht wird.
Diese wird ca. 7 Tage vor der Fälligkeit
im meinO2 Bereich oder in der O2App bereit stehen.
mfg
Bei Hardware wird keine Rechnung in mein-o2 angezeigt, die Abbuchungszeitpunkte stehen im Ratenplan.
Hallo,
LG
Erst einmal natürlich ist es für den Abbucher ersichtlich warum zurückgebucht wurde. Meine Einschätzung zu 80% sonstige Gründe (was zu 99% mangels Deckung ist).
Wie geschrieben wird im Folgemonat weiter abgebucht, sofern der Rückstand ausgeglichen ist.
Gruß
Hallo
herzlich willkommen in unserer o2 Community Wie ich sehe, wurde dir dchon weitergeholfen, vielen Dank
Im Falle einer Rücklastschrift wirst du in der Regel von uns schriftlich informiert, dem Schreiben kannst du entnehmen, wie du den Betrag überweisen oder bar in einem unserer Shops einzahlen kannst. Wir informieren in dem Schreiben außerdem, ob das Lastschriftverfahren weiterläuft und ob die nächste Rechnung dann wieder normal abgebucht wird.
Wenn das Lastschriftverfahren ausgesetzt wird, dann nur vorübergehend bis der offene Betrag gezahlt wurde. Eine erneute Erteilung einer Einzugsermächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Viele Grüße
Giulia
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