Hallo zusammen,
Hallo liebe o2Gurus,
ich bin mit meinem Latein am Ende. Keiner von der Hotline kann mir eine eindeutige und klare Aussage nennen zu meinem Fall.
Vorab meine Frage:
Wie leite ich den Wandlunsgprozess meines Note 20 Ultras ein, nachdem es bereits zum VIERTEN Mal in Reparatur war?
Zusammenfassung was geschehen ist:
- Samsung Galaxy Note 20 Ultra 5G gekauft am 20.05.2021, also vor weniger als 12 Monaten
- Im März konnte ich nicht nach einem Systemupdate nicht mehr telefonieren. Es wurden keine Sim Karten mehr erkannt, trotz Zurücksetzen des Notes. Das Display war voll funktionfähig und ohne Kratzer, was die Dame im Shop auch gesehen hat.
- 1. Reparatur: Am 23. März habe ich das Note das erste mal eingeschickt
- 2. Reparatur: Als ich das Note im Shop abholen wollte, habe direkt VORORT festgestellt, dass das Display einen Defekt (eingebrandte Streifen) hat. Die Mitarbeiterin war auch schockiert und ich habe es direkt im gleichen Moment am gleichen Tag wieder eingesendet und die 2. Reparatur reklamiert. Als es wieder zurück kam hieß es laut W-Support es sei ein Verschleß.
- 3. Reparatur: Daraufhin habe ich es nochmal einsenden lassen und das Display wurde dann doch ausgetauscht
- 4. Reparatur: Am 29. April habe ich es nochmal einsenden müssen, weil es Probleme mit dem Laden, flackernden Display und Neustarts gab.
Es wird weiterhin die Rate abgebucht für ein Smartphone was ich seit über einem Monat nicht mehr nutzen kann.
Als ich die Hotline hierzu angesprochen habe konnte mir keine weiterhelfen..
Hier in der Community habe ich etwas von einer Wandlung gelesen.
Ich habe o2 das Recht zur BEseitigung der Mängel gemäß §440 BGB eingeräumt und möchte nun von meinem Recht §323 Abs. 1 BGB gebrauch machen. GErne bin ich bereit ein anderes Smartphone zum gleichen oder Aufpreis einzutauschen/wandeln.
Frage: Wie leite ich den Wandlunsgprozess meines Note 20 Ultras ein, nachdem es bereits zum VIERTEN Mal in Reparatur war?
Ich habe keine Lust mehr auf dieses Smartphone, es ist total nervig ständig hinterher rennen zu müssen.