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Wandelung in jedem beliebigen O2-Shop?


Benutzerebene 1
Hallo O2-Community,

kann ich ein Handy, welches im Rahmen eines My-Handy-Kaufvertrages in einem O2-Partnershop gekauft wurde, auch in jedem anderen O2-Partnershop zurückgeben (Wandelung)? Und wenn ja, was muss ich dabei beachten?

Hintergrundinformation:

Das Handy weist nach zweimaliger erfolgloser Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist denselben Defekt zum dritten Mal auf. Nach §440 BGB kann ich deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten und mir den Kaufpreis erstatten lassen (Wandelung). Es ist mir jedoch nicht möglich die Wandelung im selben O2-Partnershop durchführen zu lassen, in dem das Handy gekauft wurde, da ich in der Zwischenzeit umgezogen bin über 300 km entfernt wohne. Kaufvertrag und beide Reparaturbelege von Arvato liegen vor.

Im Forum habe ich bereits folgenden Beitrag vom O2-Experten o2_Henning gefunden, der auf eine ähnliche Frage bestätigt, dass man die Wandelung in jedem anderen Shop durchführen lassen kann, solange es dieselbe Art von Shop ist (in diesem Fall ein O2 Partnershop und kein Direktshop):

https:///message/330638#330638






Um mich zu vergewissern habe ich noch ZWEIMAL bei der O2-Hotline angerufen:

Im ersten Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich das Handy nur in dem O2-Partnershop zurückgeben könnte, in dem ich es auch gekauft habe. Allerdings bin ich aufgrund der mangelhaften Deutschkenntnisse ihres Hotline-Mitarbeiters nicht sicher, ob er mein Anliegen korrekt verstanden hat. Zudem macht diese Aussage vor dem Hintergrund, dass der My-Handy-Kaufvertrag zwischen mir und Telefonica Germany geschlossen wurde und es sich bei dem Partnershop nur um einen Vertriebspartner handelt, relativ wenig Sinn.

Im zweiten Gespräch, wurde mir dann von einer anderen Hotline-Mitarbeiterin, nachdem Sie sich extra 5 Minuten lang vermutlich bei ihrem Vorgesetzten informiert hatte, fälschlicherweise (und ebenfalls in äußerst schlechtem Deutsch) mitgeteilt, dass ich das Handy erst dreimal reparieren lassen müsste, bevor ich es lediglich umtauschen lassen kann. Dies ist falsch und ich hoffe, dass es sich dabei nur um ein Versehen oder schlechte Deutschkenntnisse gehandelt hat und nicht um ein systematisches Vorgehen von O2.

Das sind nun drei widersprüchliche Informationen von O2 Mitarbeitern. Ich möchte an dieser Stelle auch keine Diskussion darüber entfachen, wie untransparent die Aufteilung zwischen Partner- und Direktshops ist und dass ich es eine Frechheit finde, dass ich als Kunde von O2 nicht in jedem Shop die gleiche Hilfe bekomme. Mir geht es lediglich darum, herauszufinden, wie ich bei der Wandlung mit den oben genannten Rahmenbedingungen vorgehen muss.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus! ☺️

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Lösung von o2_Marc 22 August 2015, 13:38

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8 Antworten

Benutzerebene 7
Hi Max_Mustermann,

vorab, sollte die Reparatur zweimalig erfolglos geblieben sein, hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dafür benötigst du die Reparatur Belege als Nachweis.

Henning hat mit seinem Kommentar auch Recht. Die "Wandlung" kann nur im selbigen Shop erfolgen.

Gruß,
Marc

Benutzerebene 1
Hallo Marc,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Allerdings verwirrt mich deine Antwort, da du dir widersprichst. Hat Henning nun Recht, dass es sich lediglich um die gleiche Art von Shop handeln muss, also einen Partnershop. Oder kann die Wandlung, wie du sagst, nur im selbigen Shop (also in dem das Handy gekauft wurde) erfolgen?

Benutzerebene 1
Hallo Marc,

ich wäre dir sehr dankbar, wenn du diese widersprüchliche Aussage noch kurz klarstellen könntest! ☺️

Bitte weder pushen noch Doppelpost. Es wird sich zu gegebener Zeit ein Mod melden. Geduld!

Benutzerebene 1
Hallo o2_Marc,

sei doch bitte so freundlich und antworte mir kurz auf deine Frage, um die Widersprüche aufzuklären ☺️

bielo, vielen Dank für deinen Beitrag. Wenn der Moderator jedoch in der Zwischenzeit eine größere Anzahl jüngerer Beiträge beantwortet, sind Angaben wie "zu gegebener Zeit" und "Geduld" nicht besonders zweckdienlich. Ich bin mir sicher, dass auch O2 wärmestens daran gelegen ist, dass ihre Kunden zufrieden sind und die vertraglichen und gesetzlichen Leistungen erhalten, welche ihnen zustehen! 😉

Mach was du für richtig hältst. Ich denke, die Mods machen das auch. EOD

Benutzerebene 7
Hi Max,

sorry, undeutlich von mir ausgedrückt. Henning hat Recht. Es muss die selbe Art vom Shop sein.

Gruß,

Marc

Benutzerebene 1
Die Wandelung im Shop hat problemlos geklappt. Vielen Dank für die kompetente Hilfe!

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