Hallo,
das mit den Kindern liegt in deiner Verantwortung.
Wenn die Kundenbetreuung bereits abgelehnt hat wird es keine Möglichkeit geben.
@d1116156252
Du kannst versuchen , die 089 787979456 anzurufen um den Restbetrag auf maximal 4 Raten zu vereinbaren.
Es sollte nicht möglich sein, dass Kinder sowas beantragen können.
Sowas ist nur möglich wenn das Kind Zugriff auf das Kundenkonto hat, und kann auch nicht aus Versehen mit nur einem Klick passieren. Gerade der Zugriff aufs Kundenkonto sollte man als Vertragsinhaber nicht ermöglichen.
Selbst in den AGB wird darauf hingewiesen, dass Dritten kein Zugang zu meino2 gewährt werden sollte/darf. Der Vertragsinhaber selbst haftet.
Es sollte nicht möglich sein, dass Kinder sowas beantragen können.
Sowas ist nur möglich wenn das Kind Zugriff auf das Kundenkonto hat, und kann auch nicht aus Versehen mit nur einem Klick passieren. Gerade der Zugriff aufs Kundenkonto sollte man als Vertragsinhaber nicht ermöglichen.
Das Kind ist mit im Vertrag und hat somit zugriff auf jegliche Einstellungen und Daten über die o2 App oder die o2 Website.
Nein, somit nicht, sondern nur wenn du dem Kind deine Zugangsdaten gegeben hast! Vertragsinhaber und Nutzer müssen nicht die gleiche Person sein, aber der Vertragsinhaber haftet für alles, was (ggf. vom berechtigten Nutzer) mit seinem Vertrag gemacht wird.
Hallo @d1116156252 ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Bei dem Datensatz den ich hier über deinen Account einsehen kann, liegt keine vorzeitige Vertragsauflösung für eine Hardwarebestellung vor. Der myHandy Vertrag den ich hier sehe, läuft noch ganz regulär weiter bis zum normalen Laufzeitende. Wenn du mehrere Hardwarebestellungen bei uns hast, dann wird der Auftrag um den es dir geht, unter einem anderen Datensatz geführt. Du müsstest dich dann einmal mit dem dortigen Vertrag registrieren und hier melden, ansonsten können wir da keine Änderungen durchführen oder auch nur etwas sehen.
Schöne Grüße, Sven