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Warum O2 Service
Frage

Sterbefall My Handy Vertrag


Hallo,

leider ist meine Mutter Ende Februar verstorben. 
Sie hat zwei Verträge, aber die Geräte sind nicht auffindbar. Was Ist nur zu tun, um zu kündigen

Mit freundlichen Grüßen

11 Antworten

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • 35530 Antworten
  • 15. April 2025

Hallo ​@Karin.Nannen ,
mein herzliches Beileid zu deinem Verlust. 
Ich denke, eigentlich hat man jetzt anderes im Sinn, als sich mit solchen Fragen zu beschäftigen. 
In dem folgenden Beitrag haben wir zusammen getragen, was nun zu tun ist. 

Die Kolleg:innen kümmern sich dann um alles Weitere.
Ich wünsche dir alles Gute.
Gruß, Solveig 


  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 15. April 2025

Hallo Solveig,

 

danke für die netten Worte. 
 

da hatte ich schon geschaut, aber da steht nur kündigen mit Rücksendung der Geräte. 
Diese sind ja nicht da, trotzdem alles so ausfüllen ?


poales
Profi
  • Profi
  • 11323 Antworten
  • 15. April 2025

@Karin.Nannen 

herzliches Beileid auch von mir,

um welche Geräte geht es?

2 Handys?

die SIM-Karten solltest du sperren lassen, wenn diese nicht auffindbar sind.

ich fürchte ihr müsst die Kosten für die Handys abzahlen,

wenn diese nicht auftauchen.

 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • 35530 Antworten
  • 15. April 2025

Hallo ​@Karin.Nannen ,
du kannst es entweder trotzdem darüber versuchen oder direkt formlos ein Schreiben, in dem du den Sachverhalt erklärst, über unser Kontaktformular hochladen. 
Am besten dann hier direkt die Sterbeurkunde mit hochladen. 
Gruß, Solveig 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • 35530 Antworten
  • 15. April 2025

Hallo ​@Karin.Nannen ,
gibt es denn auch noch Mobilfunkverträge oder nur die Ratenzahlungen für die Handys ? 
Gruß, Solveig 
 


  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 15. April 2025

Hallo,

nein. Es sind nur die beiden my Handy Verträge. 


Omikron
Fortgeschritten
  • 207 Antworten
  • 16. April 2025

poales schrrieb:
ich fürchte ihr müsst die Kosten für die Handys abzahlen, wenn diese nicht auftauchen

Das gilt (nur) für diejenigen, die als Erbe oder Erbin neben Hab und Gut ggfs. auch vertragliche Verpflichtungen erben, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen.

 


Bollermann
Star
Forum|alt.badge.img+10
  • 27193 Antworten
  • 16. April 2025

Ich wusste gar nicht, dass o2 myHandy Geräte im Sterbefall zurück nimmt? Ich dachte immer, die Geräte müssen von den rechtmäßigen Erben abbezahlt werden. 

Wusste deine Mutter überhaupt von den Handys? 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41732 Antworten
  • 16. April 2025

Ist meines Wissens Kulanz von o2 (sofern die Schulden geerbt worden sind). Rechtlich ist es in dem Fall so, dass o2 Anspruch auf den Restbetrag hat.


poales
Profi
  • Profi
  • 11323 Antworten
  • 16. April 2025

@Omikron 

du hast natürlich recht,

wobei die Erben oder andere Personen, ohnehin eine Berechtigung nachweisen müssen.

Dürfen Sie den Sterbefall melden?

Bitte bestätigen Sie, dass Sie berechtigt sind, nach dem Sterbefall über den Vertrag zu verfügen (z. B. als Erbe). Als Nachweis muss im Verlauf des Formulars die Sterbeurkunde oder der Erbschein hochgeladen werden.https://www.o2online.de/service/vorgehen-vertrag-todesfall/


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • 35530 Antworten
  • 28. April 2025

Hallo ​@Karin.Nannen ,
die Kolleg:innen bearbeiten dein Anliegen gerade und haben dir dazu heute eine Mail geschickt. 
Gruß, Solveig 
 


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