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Probleme bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages :(


Sehr geehrte o2 Mitarbeiter,

und zwar geht es hier simpel eigentlich um eine Rückabwicklung des Kaufvertrages von dem Handy meiner Freundin,aber so simpel wie wir uns das gedacht haben geht es anscheinend nicht.

Es fing alles an schon beim ersten Mal einschicken des Handys an,dieses erwies nämlich nach 1,5 Jahren sämtliche Mängel auf. Freundin ging hin wurde abgespeist mit der Aussage sie bräuchten die Original Rechnung,als sie mir das erzählt hatte staunte ich nicht schlecht was bitte das für ein Service sein soll und die sich nicht die Rechnung aus ihrer Datenbank sagen können, die Technik ist ja heutzutage möglich oder irre ich mich? Naja als ich dann mit ihr dort ware und ich mich Sturm diesbezüglich stellte, funktionierte es dann doch irgendwie,keine Frage warum es jetzt ging,wir hatten immer noch keine Rechnung. So das handy kam von arvato "repariert" und erwies immer noch die selben Mängel. Wieder hingegangen, lange diskutiert und wieder eingeschickt. Vor ein paar Tagen kam es dann wieder von arvato zurück aber es traten wieder die selben Mängel auf,also nach 2 mal der Nachbesserung wollten wir nun die Rückabwicklung des Kaufvertrages vollziehen,denkste..... Man kannte uns ja und man hatte es sich wohl so langsam zum Beruf gemacht um uns ein bisschen zu ärgern habe ich den Anschein.

Hinzufügen muss ich das meine Freundin sich das Handy in einem o2 Shop in Berlin geholt hat,dieser aber seit kurzem zugemacht hat,den jetzigen Shop den wir immer besuchten ist der der jetzt für meine Freundin zuständig ist. Man sagte uns das die Rechnung ihres Handys nur in der Filiale einsehbar ist wo es über die ladentheke ging,nur schlecht wenn dieser zu machte und sie (der neue o2 Shop) jetzt dafür zuständig ist. Also rein logisch müsste ja die Rechnung in dem Zeitalter wo alles archiviert wird auch in der Zentrale einsehbar sein und laut Buchhaltung müsste man die Sachen ja eh für sämtliche Jahre lagern oder irre ich mich dort?

Fakt ist Wir waren gestern beim Shop mit beiden "Reparatur scheinen von arvato" und ihr My Handy Kaufvertrag und er wollte es auf Anhieb nicht akzeptieren... Ich verstehe nicht was die Rechnung damit zu tun hat,die ist ja nur für mich wichtig um zu sehen was ich vor Ort für eine Anzahlung getätigt habe und was der gesamt Betrag ist. Das lustige auf dem Kaufvertrag steht ja alles drauf mit Anzahlung, Gesamtpreis und rate plus Ratenzeit. Mal davon abgesehen das rein rechtlich bei Reklamation von ware nicht mal ein Bon benötigt werde,sondern nur eine Person der dies bezeugen kann oder ein Kontoauszug.

Jetzt meine Frage an euch,könnt ihr eine Rechnung meiner Freundin zukommen lassen?

Mit freundlichen sowie ärgerlichen grüßen

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Lösung von o2_Marc 22 July 2015, 14:09

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6 Antworten




Mal davon abgesehen das rein rechtlich bei Reklamation von ware nicht mal ein Bon benötigt werde,sondern nur eine Person der dies bezeugen kann oder ein Kontoauszug.



Wo kann man das nachlesen bzw. wo steht das?

Gruß

Das gehört zum 1mal1 des Kaufrechts, bin jahrelang in der Branche tätig. Dass das mit dem Zeugen mehr oder weniger schwer nachzuweisen ist,ist schon kla aber so ist die Rechtslage.

Benutzerebene 7
Hi Meyko,

ist das Gerät in einem o2 Shop erworben worden, ist die Rückabwicklung auch nur über diesen möglich.

Wenn der Shop das allerdings nicht akzeptiert obwohl die Original Rechnung und zwei erfolgreiche Reparaturbelege vorliegen, können wir dazu gerne eine Beschwerde aufnehmen. Dazu benötige ich Name des Mitarbeiters sowie des Shops per PM an @o2_Support

Gruß,
Marc

./.

Benutzerebene 6
Hab ich mir auch gedacht

wo er doch lange genug in der Branche war

"Das gehört zum 1mal1 des Kaufrechts, bin jahrelang in der Branche tätig. Dass das mit dem Zeugen mehr oder weniger schwer nachzuweisen ist,ist schon kla aber so ist die Rechtslage."

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Naja. Deine Aussage stimmt jedenfalls nicht pauschal.

Der Kunde muss nachweisen, dass er das Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tag) in dem betreffenden Geschäft gekauft hat. Wie er das macht, ist eigentlich egal, wenn es eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ein Kontoauszug kann durchaus reichen, muss aber nicht. Das kommt ganz darauf an, was man aus dem KA herauslesen kann. In der Regel dürfte ein KA, Kreditkartenabrechnung usw. jedoch zu akzeptieren sein.

Bei einem "Zeugen" ist das schon nicht mehr so einfach; jedenfalls muss der Verkäufer das nicht unbedingt akzeptieren. Ein Kassenbon oder eine Rechnung sind da schon die erste Wahl.  😉

Ich werde es nie verstehen, warum es so schwer ist, Rechnungen oder Kassenbons mindestens für die Zeit der Gewährleistungsfristen aufzubewahren, zumindest für Sachen, die etwas teurer waren...

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