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Warum O2
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"Guten"'Abend,



Ich habe es noch nie so bereut einen Handyvertrag verlängert zu haben.



Mittlerweile zahle ich mein viertes Telefon bei o2 ab und bin seit vielen Jahren dort Kunde.



Als ich die vorzeitige Auflösung meines My Handy Ratenplans beantragt hatte wusste ich nicht dass mir etwas dazwischen kommen würde.



Also bat ich am 15ten Tag nach dem Auftrag noch einmal davon zurück treten zu dürfen.



Die erste Dame am Telefon trug es ein und teilte mir mit ich würde nichts bekommen, sondern einfach weiter die Raten zahlen.



Weil es mich wunderte rief ich doch noch mal an und die Dame meinte Sie würde es weitergeben und mir am gleichen, oder am nächsten Tag bescheid geben.



Leider kam nichts.



Als ich dann nochmal anrief teilte mir eine andere Dame, genauso wie beim Ersten mal, mit es wäre überhaupt gar kein Thema und würde alles in Ordnung gehen, ich dürfe ganz normal die Raten weiterzahlen. (Bei allen Gesprächen habe ich der Aufnahme zugestimmt!!!).



Am nächsten Tag kam mit der Post ein Schreiben dass die Auflösung nicht rückgängig zu machen sei.



Ich rief wieder an, die Zusagen am Telefon interessierten überhaupt nicht.



Auf die Frage wie ich denn nun das Geld auf einmal aufbringen soll wurde mir vom Mitarbeiter (!!!) empfohlen das Handy, welches ja noch nicht mir gehört, zu verkaufen und davon die Auflösung zu zahlen!



Erst bekommt man von mehreren Leuten Zusagen die keinen Pfifferling wert sind, obwohl sie sogar aufgenommen wurden, und dann soll man sich strafbar machen indem man fremdes Eigentum verkauft?!



Super, noch zwei Jahre bis ich kündigen kann...



Okay, im Ratenplan steht irgendwo der Passus "die Ware bleibt so lange Eigentum der Telefonica Deutschland bis sie vollständig bezahlt ist" oder so ähnlich.



Heiß übersetzt, du bist erst dann Eigentümer, wenn das Gerät abgezahlt ist und solange das Gerät nicht dein Eigentum ist, darfst du es nicht verkaufen oder verschenken - so gesehen teile ich deine Bedenken ☺️



Allerdings ist mit der Auflösung des Vertrages, also indem du die Vorzeitige Auflösung beantragst, O2 dem stattgibt und dir eine Abschlussrechnung stellt, der Vertrag eigtl. de jure aufgelöst (der verschwindet sogar schon vor Zahlung der letzten Rate aus der App). Alles was noch fehlt ist die Abschlussrate, worauf o2 jetzt aber (da Frist abgelaufen) auch Anspruch hat. Ohnehin wäre man kaum an dem Gerät interessiert.



Meine laienhafte Meinung dazu: in dem Moment wo die Vertragsauflösung "durch ist", kannst du das Gerät verkaufen und ich möchte sehr bezweifeln, dass du damit irgend einen Straftatbestand erfüllst 😉 - denke aber, dass es dir darum garnicht geht, oder? Ich denke doch, du willst es auch weiterhin nutzen.







Auch wenn es jetzt vllt. überheblich klingt, aber wie hoch ist denn die Schlussrate, dass die dich jetzt vor unüberwindliche Hindernisse stellt? Jeder wird doch irgendwie Geld auf Spar-/Tages- oder Depotkonten haben, oder Familie/Freunde, die mal kurz einspringen können - immerhin wolltest du das Gerät ja auch abzahlen, musst dafür doch Geld gehabt haben? 200-300€ können dich doch jetzt nicht finanziell an den Rand des Ruins treiben, oder?







Generell ist eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht mehr aufzuheben, wenn sie einmal in Gang gesetzt wurde. Schade, dass du in der Hotline falsche Infos bekommen hast, hätte aber letztlich für die Situation in der du jetzt steckst keinen Unterschied gemacht - nämlich die, dass du irgendwie das Geld auftreiben musst.







LG






Doch, hätten die Herrschaften bei O2 wie mehrmals versprochen die Auflösung rückgängig gemacht würde ich nun weiter die Raten abbezahlen und hätte überhaupt kein Problem.



Aber jetzt wird sich dazu anscheinend ausgeschwiegen wieso man am Telefon mündlich z.B. seinen Vertrag verlängern kann, mehrmalige Zusagen von O2 allerdings nichts Wert sind.




Die Auflösung kann nicht rückgängig gemacht werden. Was hätte man dir also versprechen können?



1.) Du beantragst die vorzeitige Vertragsauflösung.



2.) Du beantragst die Rückkehr zur Ratenzahlung



3.) Diese ist nicht möglich.



4.) Du meldest dich bei der Hotline



5a) man sagt dir, dass eine Rückkehr zur Ratenzahlung nicht möglich ist = der Vertrag ist aufgelöst, du musst die Schlussrate zahlen



5b) man verspricht dir dir Rückkehr zur Ratenzahlung, die man nicht halten kann (siehe Punkt 3.) = der Vertrag ist aufgelöst, du musst die Schlussrate zahlen



Ja, die Hotline hat dir eine falsche Information gegeben, aber die Folge ist in jedem Fall die selbe. Was wäre die Folge gewesen, wenn dir dir Hotline die richtige Antwort gegeben hätte? Du musst zahlen? Na, das musst du nun auch - du kannst auch nichts Unmögliches verlangen.




1.) Du beantragst die vorzeitige Vertragsauflösung.



2.) Du beantragst die Rückkehr zur Ratenzahlung



3.) Dir wird zugesagt dass die Rückkehr zur Ratenzahlung gar kein Problem ist.



4.) Du meldest dich noch mal bei der Hotline weil es dir komisch vorkommt dass es keine Bestätigung gibt.



5.) Du bekommst mitgeteilt dass du am gleichen oder am nächsten Tag bescheid bekommst ob es mit der Rückkehr zur Ratenzahlung klappt.



6.) Du bekommst keine Mitteilung und rufst noch einmal an, beim Gespräch bekommst du mitgeteilt dass die Rückkehr zur Ratenzahlung kein Problem ist und du ganz normal weiterzahlst.



7.) Du bekommst am nächsten Tag Post dass die Rückkehr zur Ratenzahlung nicht möglich ist.



8.) Du rufst wieder bei der Hotline an und dir wird gesagt wenn du das Geld nicht hast sollst du halt das Handy verkaufen (das dir gar nicht gehört).




Das einzige, was hier schief gelaufen ist, ist die Tatsache, dass dir am Telefoin etwas gesagt wurde, das doch nicht stimmt. Das ist ärgerlich, keine Frage, ist allerdings für den weiteren Verlauf unerheblich, denn du hattest die vorzeitige Auflösung beantragt und diese wurde genehmigt. Auch wenn du eine richtige Information bekommen hättest, würdest du jetzt nicht anders dastehen, da der Vertrag bereits aufgelöst wurde. Insoifern verstehe ich nicht ganz, was du jetzt erwartest und vor allem nicht, inwiefern es Kundenverarsche ist.




Weil ich auch nicht einfach sagen kann:



Ich hab zwar vor drei Wochen der Änderung meines Internetpackets zugestimmt, aber eigentlich habe ich dann was bei 1&1 gebucht und deshalb zahle ich jetzt das neue Internetpaket nicht.



Oder muss ich mich etwa daran halten was ich zugesagt habe?



Leider hab ich hier nie reingeschaut, sonst hätte ich gewusst was so los ist und zumindest mal den Mobilfunkvertrag gekündigt.



Das was andere Leute hier schreiben ist ja mindestens genauso gruselig.



Falschaussagen und "vergessene" Zusagen noch und nöcher...




Du scheinst leider nicht wirklich verstehen zu wollen, dass die "Falschaussage" hier vertraglich irrelevant ist. Du hast um eine Information gebeten, die leider falsch war. Ich würde es vielleicht eher verstehen, wenn du nur aufgrund dieser Aussage etwas unternommen hättest, aber das hattest du bereits voher. Was die Buchung und Bezahlung eines Internetpacks damit zu tun hat weiss ich auch nicht, denn das ist natürlich vertraglich relevant.



Und zum Thema Beiträge im Forum: Natürlich gibt es einige andere Fälle, aber bei über 21 Millionen Kunden erwartest du hoffentlich nicht, dass alles immer glatt läuft. Und natürlich melden sich fast ausschließlich Leute, wenn sie ein Problem haben, und nicht wenn sie glücklich und zufrieden sind.




Eben, eine Auflösung eines MyHandy Vertrages ist unmöglich rückgängig zu machen. Und egal wer dir das Gegenteil verspricht, es bleibt dabei, verstehst du das?



Wenn ich dir verspreche, dass die Sonne morgen nicht untergeht, wird sie das trotzdem 😉



Und der Auslöser war (das wollen wir mal nicht vergessen), dass du die vorzeitige Auflösung beantragt hast und jetzt nicht zahlen willst/kannst - daran jetzt o2 oder der Hotline die Schuld zu geben ist ein wenig blauäugig von dir.



Und wie oben schon gesagt, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass man durch 200-300€ so aus der Bahn geworfen wird. Was ist denn, wenn deine Waschmaschine kaputt geht und du kurzfristig eine neue brauchst? Oder wenn am Auto was kaputt geht und repariert werden muss? Oder in der Wohnung? Hast du eine Ahnung, was eine Handwerkerstunde in diesem Land kostet? - Ich meine, dafür muss man doch irgendwo Reserven haben.



Egal, ich wünsche dir alles Gute.



LG




Egal, mein Schlusswort dazu:



Es ist sehr wohl möglich die Auflösung innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen.



Bei mir war es der 15te Tag und leere Versprechungen anscheinend das einfachste.



Was das Geld angeht:



Es gibt doch tatsächlich Leute die Dank "das wird so gemacht" oder "wir bearbeiten das" und der wunderbaren Bürokratie innerhalb von 4 Monaten Auto, Erspartes und sonstige Wertsachen verlieren nur um ne Wohnung und was zu essen zu haben.



Von daher sollte man mit solchen Aussagen vll etwas vorsichtiger sein, denn es kann Jeden erwischen.




Eigentlich wollte ich hier ja nichts mehr schreiben, aber irgendwie finde ich deine Beiträge widersprüchlich. Einerseits bist du sehr exakt bei der Begrifflichkeit von Eigentum, hast Probleme damit etwas zu verkaufen, was dir nicht gehört (99% der Bevölkerung hätten dieses Problem nicht), aber andererseits bist du was eine Frist angeht, dann sehr großzügig.



hätten die Herrschaften bei O2 wie mehrmals versprochen die Auflösung rückgängig gemacht würde ich nun weiter die Raten abbezahlen und hätte überhaupt kein Problem.



aber eigentlich habe ich dann was bei 1&1 gebucht



innerhalb von 4 Monaten Auto, Erspartes und sonstige Wertsachen verlieren nur um ne Wohnung und was zu essen zu haben.







Und ganz ehrlich, wenn ich Probleme hätte eine Wohnung und was zu Essen aufzutreiben, dann würde ich auch nichts bei 1&1 buchen. Wenn du wirklich innerhalb von 4 Monaten deine ganzen Ersparnisse verloren hast (hoffentlich nicht mit VW-Aktien 😊), dann hier mein Mitgefühl dafür, aber dann hast du ganz sicher größere Probleme als eine Rechnung über ein Handy - bzw. hätte ich in solch' einer Situation dann auch keine Probleme mehr mit dem Verkauf des guten Stücks, das wäre mir dann nämlich egal - Eigentum hin oder her. Und wenn du tatsächlich Probleme hättest für ein Dach über dem Kopf und Essen auf dem Teller zu sorgen, dann bekämst du auch ganz sicher früher oder später Probleme mit den (fortgesetzten) Raten.



Naja, ich wünsch dir viel Glück bei der schweren Zeit.



CU








Egal, mein Schlusswort dazu:



Es ist sehr wohl möglich die Auflösung innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen.



Bei mir war es der 15te Tag und leere Versprechungen anscheinend das einfachste.



Wo steht das? Diese Info ist mir neu.



Gruß




Hallo Sandroschubert,



es gibt tatsächlich die Möglichkeit, die vorzeitige Auflösung bis zu 14 Tage nach der Beantragung zu stornieren. Hier war die Frist bereits verstrichen, so dass dieses nicht mehr möglich war.



Gruß,



Carina




Danke für die Info und die Aifklärung Carina.



Gruß




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