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Lösung

My Handy

  • August 2, 2021
  • 8 Antworten
  • 643 Aufrufe

Guten Tag,

kann man das Handy, den man noch über MyHandy abbezahlt privat verkaufen? und weiterhin die monatlichen Raten zahlen? 

Lösung von Anonymous

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.

8 Antworten

Vilureef
Legende
  • August 2, 2021

Hallo,

klar. Hier mehr Infos: https://www.o2online.de/service/myhandy/

LG


  • August 2, 2021

Eine Frage ist dann natürlich wie ein Garantiefall abgewickelt werden kann?


  • Lösung
  • August 2, 2021

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 2, 2021

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.

Wenn ich aber weiterhin die Rate normal abbezahle?


  • August 2, 2021

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.

Wenn ich aber weiterhin die Rate normal abbezahle?


ich habe mich nicht durch alle O2 AGB’s durchgearbeitet,

aber irgendwo darin gibt es mit Sicherheit einen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung.

 


bielo
Legende
  • August 2, 2021

Wirksam kann nur der Eigentümer und nicht der Besitzer verkaufen. Ich habe die Klauseln nun nicht erneut gelesen, vermute aber, dass o2 bis zur Bezahlung Eigentümer bleibt. 

 

Edit: Hab die AGB doch schnell quer gelesen:

 

 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 2, 2021

Hallo,

klar. Hier mehr Infos: https://www.o2online.de/service/myhandy/

LG


Nichts klar 😉 Man kann natürlich, darf aber nicht. Geht also nur wenn man das Handy auf einmal abbezahlt.


o2_Lars
  • Moderator
  • August 15, 2021

Hallo @Sclk,

du hast hier ja schon eine ganze Menge an Antworten bekommen, es gilt, wie schon angesprochen wurde der Eigentumsvorbehalt. Ein Verkauf ist also erst dann gestattet, wenn der Kaufpreis komplett abbezahlt ist. :-)

Gruß,

Lars