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Letzter Versuch vor weiteren Schritten: Gewährleistung ignoriert

  • May 19, 2026
  • 5 Antworten
  • 50 Aufrufe

Hallo zusammen,

​ich nutze das Forum hier als absolut letzten Versuch, da ich vom normalen Kundenservice seit Monaten nur im Kreis geschickt und absolut nicht ernst genommen werde. Mich würde vorab brennend interessieren: Gibt es hier noch andere Kunden, bei denen o2 versucht hat, sich mit einem späteren Gehäuseschaden aus der gesetzlichen Gewährleistung herauszureden?

​Wenn sich hier kein Moderator findet, der das Problem pragmatisch löst, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten und sämtliche Verträge bei o2 kündigen. Dann ist o2 für mich und meine Familie endgültig Geschichte.

​Der Fall:

Mein Samsung Galaxy Z Fold 7 hat innerhalb der ersten 12 Monate einen Pixelfehler bekommen. Erst danach gab es einen Sturz mit einer Schramme am Scharnier. Da der Pixelfehler nachweislich VOR dem Sturz existierte, greift die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB). o2 ist in der Pflicht.

​Meine Beweise, die der Kundenservice einfach ignoriert:

​Eine schriftliche Zeugenaussage einer dritten Person, die den Zustand bestätigt.

​Der offizielle Kostenvoranschlag von Samsung.

​Die Hinhaltetaktik:

o2 ignoriert diese Fakten und verlangt stur, ich solle das Gerät noch mal einschicken. Da o2 aber bereits schriftlich angekündigt hat, den Fall wegen des späteren Sturzes nicht anzuerkennen, ist eine erneute Einsendung zur reinen „Prüfung“ ohne vorherige Anerkennung der Rechtslage für mich unzumutbar. Das ist reine Zeitverschwendung.

​Weil o2 blockiert, läuft seit dem 30.03.2026 bereits ein offizielles Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. 

​Ich habe keine Lust mehr auf automatisierte Textbausteine. Ich erwarte, dass sich das hier ein kompetenter Moderator anschaut, der den Fall an die zuständige Eskalationsabteilung weiterleiten kann, um den kostenlosen Austausch des Geräts zu veranlassen.

​An alle in der Community: Wie lief das bei euch ab? Musstet ihr auch erst mit der Bundesnetzagentur oder dem Anwalt drohen, bevor o2 eingelenkt hat?

​Viele Grüße,Dominik Graf

5 Antworten

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • May 19, 2026

Hallo ​@Dommi24 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Das ist eine verzwickte Situation. 
Ich habe es richtig verstanden, dass du das Handy eingesickt hast mit allen Belegen und Aussagen, die erklären, dass der Fehler vorher schon bestanden hat
Nur die Kollegn und Kolleginnen dort können eine Entscheidung darüber treffen, ob eine kostenlose Reparatur innerhalb der Garantie möglich ist. 
Niemand von der Hotline oder auch hier kann dazu Aussagen treffen.  
Gruß, Solveig


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 19, 2026

 

​Hallo Solveig,

​nein, da hast du mich falsch verstanden: Ich habe das Handy eben NICHT noch einmal eingeschickt. Warum auch? Der Kundenservice hat mir bereits schriftlich mitgeteilt, dass eine Gewährleistung wegen des späteren Sturzes abgelehnt wird. Der Samsung-Kostenvoranschlag liegt o2 längst vor – der technische Fehler ist also von Experten dokumentiert.

​Es geht hier auch überhaupt nicht um eine freiwillige "Garantie" der Werkstatt, sondern um meine gesetzliche Gewährleistung gegen o2 als Verkäufer (§ 439 BGB). Da der Pixelfehler nachweislich vor dem Sturz auftrat, greift die gesetzliche Beweislastumkehr.

​Es ist für mich absolut unzumutbar, das Handy jetzt auf gut Glück einzuschicken, nur damit mir die Werkstatt den nächsten automatisierten Kostenvoranschlag schickt, weil dort nur stumpf auf die Schramme geschaut wird. Ich habe ehrlich gesagt die Schnauze gestrichen voll davon, wie hier permanent um den heißen Brei herumgeredet wird. Niemand nimmt die vorliegenden Beweise ernst.

​Die Bundesnetzagentur weiß bereits über diesen Fall Bescheid und das offizielle Schlichtungsverfahren läuft. o2 ist hier rechtlich in der Pflicht.


o2_Senay
  • Moderatorin
  • May 20, 2026

Hallo ​@Dommi24 ich kann absolut nachvollziehen, dass dich das Ganze inzwischen sehr belastet und frustriert.😕Damit der Fall aber überhaupt einmal sauber geprüft und bewertet werden kann, müsstest du das Gerät tatsächlich einsenden.👍 Bitte lege dabei unbedingt alle vorhandenen Unterlagen und Nachweise mit bei, insbesondere die Dokumentation zum Pixelfehler vor dem Sturz sowie den bisherigen Kostenvoranschlag. Vorab können wir hier leider nicht beurteilen oder zusichern, wie die Fachabteilung den Fall letztendlich bewertet.😕 Die Entscheidung kann erst nach einer technischen Prüfung getroffen werden. Sobald diese Einschätzung vorliegt, kannst du dann immer noch weitere Schritte daraus ableiten beziehungsweise entscheiden, wie du weiter vorgehen möchtest.😊

Liebe Grüße,

Senay


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • May 20, 2026

Wenn du bereits einen Schlichtungsantrag gestellt hast und diesen auch von der BNetzA angenommen wurde, musst du das Verfahren laufen lassen. Parallel kannst du zwar weiterhin versuchen, dich mit o2 zu einigen, aber wenn du nicht bereit bist, das Gerät trotz Aufforderung erneut einzuschicken, kann sich das negativ auf das Verfahren auswirken (mangelnde Kooperation).


Libertas
Legende
Forum|alt.badge.img+31
  • Legende
  • May 20, 2026

Die Frage ist eher, wie du nachweisen willst, dass der Pixelfehler, den es bei Folds und FLips definitiv geben kann, vor dem Sturz aufgetreten ist? Eine Zeugenaussage irgendwelcher dir nahestehenden Personen dürften hier nur wenig Gewicht finden. Da Samsung die Garantiereparaturen bezahlt, solche Fälle aber, zu Recht, ablehnt, haben die Werkstätten hier absolut keinerlei Handhabe, da sie es sonst auf eigene Kosten reparieren müssten, was sicherlich niemand macht. 

DU glaubst gar nicht, wie oft Werkstätten solche Fälle vorliegen haben, wo Kunden behaupten, dass der eigentliche Fehler lang vor dem Sturz passiert ist. In solchen Fällen würde ich höchstens direkt bei Samsung um Kulanz bitten, auch wenn du O2 hier in der Pflicht siehst. Samsung kann dafür sorgen, dass eine Vollkulanz erstellt wird, allerdings sehe ich das bei einem selbstverschuldeten Sturzschaden eher nicht. 

Wer sein Gerät fallen lässt, hat laut Garantiebestimmungen von Samsung seinen Garantieanspruch verwirkt. Gleiches gilt für Gewährleistungsansprüche. Dass du behauptest, dass der Displayschaden vor dem Sturz war, ist am Ende widerrum, meiner Meinung nach, in deiner Beweislast und sowas zu beweisen ist nahezu unmöglich. Trotzdem viel Glück und berichte gern, wie es ausgegangen ist.