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Handy wird noch bei O2 abbezahlt

  • January 30, 2026
  • 7 Antworten
  • 67 Aufrufe

Redneck
Besucher:in
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Ein Handy wurde bei O2 auf Raten gekauft und ist noch nicht vollständig abbezahlt.

Ist es möglich, das Gerät trotzdem zu verkaufen und die verbleibenden Raten anschließend selbst weiter zu tilgen bzw. vorzeitig abzulösen?

Gibt es dabei etwas Besonderes zu beachten (z. B. Vertragsbedingungen, Zustimmung von O2)?

 

Danke für eure Erfahrungen 👍📱

7 Antworten

jsc
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  • January 30, 2026

Das Gerät ist im Besitz von o2  bis zum kompletten Abbezahlen des Ratenplans, du kannst nicht verkaufen, was nicht dir gehört…

Einfach gesagt, erst Auflösen des Ratenplans, dann verkaufen…


Redneck
Besucher:in
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  • Besucher:in
  • January 30, 2026

Das heißt also, o2 hat bis zur vollständigen Abbezahlung einen Eigentumsvorbehalt am Gerät?

Nach meinem Verständnis handelt es sich bei o2 um einen Ratenkauf ohne Eigentumsvorbehalt.


poales
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  • January 30, 2026

Nach meinem Verständnis handelt es sich bei o2 um einen Ratenkauf ohne Eigentumsvorbehalt.

@Redneck 

worauf beziehst du dich?

schau in die AGB s,

Probleme kann es auch bei Garantie bzw. Gewährleistung-Fragen nach einem  Verkauf geben. 

 

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware
Eigentum von Telefónica Germany. Verpfändungen,
Sicherungsübereignungen an Dritte oder sonstige
unberechtigte Verfügungen zu Lasten des Eigentums von
Telefónica Germany sind unzulässig

https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/agb-a-verkauf-lieferbedingungen/


jsc
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  • Legende
  • January 30, 2026

Und noch ausführlicher 😉

Bei einem O2 Handy-Ratenkauf (O2 My Handy) bleibt das Smartphone bis zur vollständigen Bezahlung aller Raten Eigentum von O2.

Der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB bedeutet, dass der Nutzer das Gerät zwar sofort nutzen darf, es aber rechtlich erst nach der letzten Zahlung in das Eigentum des Kunden übergeht. Ein Verkauf vor Vertragsende ist daher nicht zulässig. 

Wichtige Aspekte zum Eigentumsvorbehalt bei O2:

  • Eigentumsübergang: Das Gerät geht erst in den Besitz des Kunden über, wenn die letzte Rate bezahlt ist.
  • Weiterverkauf: Ein Verkauf des Handys ist rechtlich erst nach der vollständigen Abzahlung möglich. Ein Verkauf während der Ratenzahlung kann einen Vertragsbruch darstellen.
  • Vorzeitige Ablösung: Der Ratenkauf kann jederzeit vorzeitig beendet werden, indem der offene Restbetrag in einer Summe beglichen wird. Danach geht das Gerät sofort in das Eigentum über.
  • Nicht übertragbar: Ein „O2 My Handy“-Vertrag kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. 

Bei ausbleibenden Zahlungen kann O2 das Gerät zurückfordern. 

Empfehlung: Um das Handy legal verkaufen zu können, empfiehlt sich die vorzeitige Ablösung des Restbetrags über „Mein O2“. 


0179LoopUP
Legende
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  • Legende
  • January 30, 2026

Bei jedem Ratenkauf gilt Eigentumsvorbehalt :-) Selbst wenn du etwas auf Rechnung kaufst. 

Es geht erst in dein Eigentum über sobald alles bezahlt ist.

Liebe Grüße 


Redneck
Besucher:in
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  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2026

Okay danke für die Antworten. Das hilft mir schon viel weiter.


o2_Ines
  • Moderatorin
  • January 31, 2026

Hallo ​@Redneck, willkommen in unserer Community.

Super, dass du mit der Frage zu uns kommst und ich freue mich, dass du so schnell Antworten bekommen hast.🙂

Du kannst den Vertrag vorzeitig abbezahlen und das Handy dann weiter geben. Schau dazu gern mal hier in den FAQ: o2 Mein Handy Ratenkauf

Viele Grüße, Ines.