Moin,
das ist ein bekanntes Problem wende dich an die VZ.
Was soll der Blödsinn mit dem bunten Text?
An die VZ habe ich auch tatsächlich gedacht :-)
Was ich im letzten Beitrag noch vergessen habe zu erwähnen ist dass, am Gerät akute Brand- und Explosionsgefahr besteht
da der Akku ebenfalls der extremen Überhitzung von über 65 Grad Celsius ausgesetzt ist
wie geht es jetzt weiter wenn am Gerät auch noch eine akute Brandgefahr besteht?
Vielen Dank
D. Wenn die Bedingungen A oder B nicht erfüllt sind, schalten Sie das Telefon aus und warten Sie, bis es abgekühlt ist, und schalten Sie es dann wieder ein, um zu sehen, ob die Temperatur normal ist. Versuchen Sie andernfalls, die Daten nach der Sicherung zu löschen, und versuchen Sie es dann erneut.
Ergänzender Hinweis:
Wenn die Überhitzung sehr schwerwiegend ist, achten Sie bitte darauf und gehen Sie zur Inspektion zu einem autorisierten Kundendienstzentrum.
Zeigen Sie die Akkutemperatur als Referenz für die Telefontemperatur an. Geben Sie *#*#64663#*#* an der Wählschnittstelle ein, um den Testmodus einzuschalten, und sehen Sie die Batterietemperatur in der Batterieanzeige.
Quelle: https://www.mi.com/de/support/faq/details/KA-21311/
Jetzt ist aber das Problem dass ich während der Letzten 3 Monate Restgarantie mich mit de2 Shop gequält habe und jetzt die Herstellergarantie abgelaufen ist, wegen so ein Mist
Wegen dieses hin und her ist die Herstellergarantie offiziell 25. Mai 2024 abgelaufen.
es besteht kein Anspruch auf Unterstützung des Herstellers.
Nur noch die Gewährleistung besteht.
Ach ja. ich habe 2. (zwei) mal ein komplettes Ersatzgerät erhalten bei allen exakt die selben Probleme
Das Problem ist dass es sich nicht um eine Überhitzung im herkömmlichen sinne handelt, sondern um eine Überhitzung so das akute Brandgefahr besteht
Denn egal welches Gerät ob ein iPad, Galaxy Tab, iPhone oder ein Motorola, das spielt keine Rolle, ein Gerät solcher Art darf nicht einmal 55 Grad Celsius werden da ansonsten akute Brandgefahr durch das sogenannte “Thermisches Durchgehen” besteht.
Die o2 Filiale ist bei solchen Gefahren Gesetzlich dazu verpflichtet das Gerät komplett zu ersetzen
Wir sind nach der dritten Reparatur zum o2 Shop gegangen und die haben einfach ignoriert.
Selbst bei Ultra Low Grafik, 720p Displayauflösung und bei 60Hz sind die 65 Grad in nicht mal 40 Sekunden erreicht.
nicht einmal 40 SEKUNDEN und schon kann das Gerät jeden Moment Explodieren
Ich kann einem Techniker direkt vor den Augen eine App Starten und ihm das Handy in die Hand geben der wird sagen “Das ist eine Tickende Zeitbombe”, weil das Gerät so extrem Heiß wird dass man es nicht mal in der Hand halten kann weil die Oberflächentemperatur schon locker 63 Grad erreicht.
Laut der Deutschlandfunk gilt folgendes für Lithium-Ionen-Akkus:
"Das im Akku enthaltene Lithium ist leicht brennbar."
Martin Schütz, Deutschlandfunk-Nova-Reporter
Diese Gefahr besteht nicht allein bei E-Bikes oder E-Scootern. "Lithium-Inonen-Akkus sind in vielen Geräten verbaut", sagt Martin Schütz. Auch in Smartphones, E-Zigaretten, Kopfhörern, Bluetooth-Boxen, Tablets und so weiter.
Um das Brandrisiko zu senken, gibt es einige Tipps:
- Akkus von E-Bikes oder E-Scootern zwischendurch mal in einer Fachwerkstatt kontrollieren lassen
- Vor allem empfiehlt sich eine Kontrolle nach einem Unfall oder wenn der Akku auf den Boden gefallen ist
- Wenn sich ein Gerät aufbläht, ist das kein gutes Zeichen. Auf jeden Fall kontrollieren lassen
- Grundsätzlich immer mal die Temperatur des Gerätes oder des Akkus überprüfen, wenn es lädt
- Wenn der Akku beim Laden heiß wird, dann den Händler aufsuchen; mehr als 60 Grad verträgt kein Akku
- Akkus laden wie es empfohlen wird: Nicht voll aufladen, eher zwischen 30 und 70 Prozent
Lithium-Ionen-Akkus sind sehr temperaturfühlig, das heißt, sie sollten nicht der prallen Sonne ausgesetzt sein. "Auch Temperaturen unter 5 Grad können den Akku schon schädigen", erklärt Martin Schütz. Der TÜV rät dazu, Geräte nur mit originalem Zubehör zu laden.
Quelle: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/brandgefahr-durch-akkus-e-scooter-und-e-roller
Das habe ich auch geschildert aber es wurde ohne jegliche Mühe einfach abgeschlagen.
Xiaomi gibt nur 6 Monate Garantie auf den Akku und bei der gesetzlichen Gewährleistung gilt ab dem 12. Monat die Beweislastumkehr, und dann kann o2 (nicht der einzelne Shop) ein Gutachten verlangen, dass das Problem beim Kauf vorlag.
@F.Ü.
Wann nach dem Kauf hast du denn das Problem erstmalig gemeldet?
Viele vielen Dank für diesen Link :-)
ich bemühe mich sehr gerne solche Problematiken zu vermeiden aber das man einfach von einem Mitarbeiter zurückgelassen wird (eigentlich haben diejenigen die im Namen einer Firma nur Schäden verursachen eine Kündigung im Briefkasten verdient) und ein Gerät hat das jeden Moment in Brand geraten kann was im schlimmsten fall einen Hausbrand in unserer Eigentumswohnung auslösen kann was wiederum ein Potenzial hat unvorstellbare Schäden verursachen kann
Und solche Verstöße sind rechtswidrig, so sagt es das Gesetz.
Nicht nur das Gerät ist für die Tonne sondern auch die komplette kohle ist von flöten.
Und ja ich mach mir auch tatsächlich sorgen dass es zum Hausbrand kommen kann weswegen ich das Teil so schnell wir möglich weg von mir haben will aber ich auch immerhin nicht über 1200 Euro in der miese sein will - und über 1200 Euronen Ist schon ein ordentlicher Betrag den man nicht einfach so Shreddern würde
o2 ist der einzige Anbieter der auch wirklich mit D1 und D2 so richtig konkurrenzfähig ist weswegen ich auch o2 Kunde bin :-)
Du schreibst immer wieder von gesetzlichen Verpflichtungen, schreibst aber nicht welche? Wenn du das machen würdest, könnte man eventuell besser Tipps geben.
@F.Ü.
Wann nach dem Kauf hast du denn das Problem erstmalig gemeldet?
schon am 17.11.2023 wurde die erste Reparatur durchgeführt mit Resultat “gerät wurde aufgrund irreparablen defekts ersetzt” weil es da schon richtig gefährlich wurde und erst dann festgestellt wurde dass ein herstellungsbedingter Defekt vorliegt, gerät wurde anschließend 2x durch Neugerät ersetzt das Problem bestand weiterhin, also ein Gerät mit bestehenden Mängel bei der Herstellung habe auch allesamt Nachweise zu den Defekten vorliegen die auch in der Cloud als Backup gelagert ist sodass wenn mein PC oder Handy abrauchen sollte immer darauf zugreifen kann
Also ich habe über 6 Monate dran gequält
Wie kommst du darauf dass das Telefon nach 2 Jahren noch 1.200 Euro wert sein soll? Du schreibst doch selbst was im Gesetz stehen soll, warum gehst du dann nicht die dahinterliegenden Schritte wenn du meinst im Recht zu sein? Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Wenn du das Handy seit 2 Jahren hast, war die Garantie im November 2023 ja schon ewig abgelaufen.
Habe es mit den Gesetzen gefunden und hier ist dessen Inhalt:
Alle Gesetzestexte stammen direkt vom Bundesministerium der Justiz und sind somit Gültig
Dieser Text ist befindet sich in der ursprünglichen Text Formatierung
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
und zum Thema Brandgefahr:
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt * (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(1) Sofern ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es
1.
die in den Rechtsverordnungen vorgesehenen Anforderungen erfüllt und
2.
die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.
(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:
1.
die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,
2.
die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,
3.
die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,
4.
die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere.
Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen.
(3) Wenn der Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet wird, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
(5) Ein Produkt, das die Anforderungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllt, darf nur dann ausgestellt werden, wenn der Aussteller deutlich darauf hinweist, dass es diese Anforderungen nicht erfüllt und erst erworben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung dieser Produkte sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu treffen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/__3.html
Wie kommst du darauf dass das Telefon nach 2 Jahren noch 1.200 Euro wert sein soll? Du schreibst doch selbst was im Gesetz stehen soll, warum gehst du dann nicht die dahinterliegenden Schritte wenn du meinst im Recht zu sein? Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ich bin schon seit über 6 Monaten am hin und her, auch wenn das Gerät keine 1200 Euro wert hat wird in der Regel entweder für Ersatz gesorgt zum Beispiel durch ein anderes Modell das diese Probleme eben nicht hat, oder es muss das Geld zurückerstattet werden entweder in form einer Preisreduzierung oder vollständig
beim gewerblichen Handel sind die Gesetze anders als beim Privathandel
Der Grund warum ich auch im gesetzlichen Recht bin ist das das Gerät 3 Mal zur Reparatur ging und ich 2 Austauschgeräte erhalten habe aber exakt das selbe Problem nicht behoben wurde#
mfG
Moin,
dann gehe zur VZ oder nimm Dir einen Anwalt.
Ich werde erst Mal versuchen mit einer anderen Mitarbeit:in das Problem zu lösen, die Chance ist höher als erwartet da ich ja nachweisen kann was Sache ist.
Und falls eine Mitarbeiterin dann Probleme macht dann werde ich das natürlich auch die Firmenzentrale von o2 auch entsprechend informieren, bzw der VZ
MfG
Ich bitte Admins/Moderatoren die Adresse der o2 Filiale vom ersten Beitrag direkt zu entfernen oder falls erforderlich ggf. diesen Thread zu löschen.
MfG
Hallo @F.Ü. ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Ich habe das einmal wie gewünscht aus deinem Beitrag rausgenommen. Bitte unterlasse in weiteren Beiträgen dann auch die permanente Verwendung von Fettschrift, du wurdest diesbezüglich hier ja schon auf die Netiquette hingewiesen.
Schöne Grüße, Sven
Ich werde mal übermorgen am Montag die Beschwerdestelle von o2 Anrufen und mal dort mich erkundigen denn die bei der Beschwerdestelle von o2 könnten mir hoffentlich doch noch helfen, denn die haben ja auch eine eigene Abteilung für schwierigere Fälle die nicht unter allgemeine Themen zuzuordnen sind sondern eher für rechtliche Angelegenheiten fokussiert sind.
Denn ein/e Mitarbeiter/in meiner lokalen Filiale hatte sich tatsächlich geweigert das Gerät zu ersetzen obwohl beweise vorlagen und immer noch vorliegen
somit sollte es einfacher sein auch entsprechend das Gerät loszuwerden und auch die Finanziellen Schäden zu korrigieren
Ich hoffe dass ich das Ding nur loswerden kann aber auch gleichzeitig der Finanziellen schaden beseitigt wird.
MfG
allen einen Guten Sommer
@F.Ü.
ich würde das schriftlich und nachweisbar machen,
telefonisch hast du keine Belege.
nutze das Kontaktformular
https://www.o2online.de/service/kontaktformular/