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Falschberatung & unberechtigte Einmalforderung bei o2 My Handy (Xbox) trotz Absprache


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Hallo zusammen,

ich brauche dringend die Hilfe eines o2-Moderators, da das Mahnwesen am Telefon jegliches normale Gespräch blockiert und mir schlichtweg falsche Behauptungen vorwirft.

Es geht um meinen o2 My Handy Ratenplan für eine Xbox Series X (25 € mtl.). Am 24. September wurde mir am Telefon verbindlich zugesichert: Wenn ich noch am selben Tag 78,60 € zahle, läuft mein 25-Euro-Ratenplan ganz normal weiter. Das Geld wurde sofort überwiesen.

Jetzt fordert das Mahnwesen plötzlich die gesamte Restsumme von ca. 450 €, da der Vertrag angeblich schon am 3. September automatisch aufgelöst worden sei. Eine Kündigung habe ich jedoch zu keinem Zeitpunkt erhalten!

Schlimmer noch: Eine Mitarbeiterin des Mahnwesens (Frau K.) behauptete vehement, ich hätte im Sommer (Juni bis August) nie mit o2 telefoniert. Meine SMS beweisen schwarz auf weiß, dass sehr wohl Kontakte stattfanden und die o2-Interndokumentation fehlerhaft ist!

Die Sache ist rechtlich für mich eindeutig:

  • § 241 Abs. 1 BGB (Pflichten aus dem Schuldverhältnis): Mündliche Zusagen und Verträge sind im deutschen Recht absolut bindend. Der o2-Mitarbeiter hat am 24. September eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit mir getroffen: Zahlung von 78,60 € gegen Fortführung des 25 €-Ratenplans. Diese Pflicht hat o2 nun zu erfüllen.
  • § 130 BGB (Wirksamwerden der Kündigung): o2 behauptet, der Vertrag sei am 3. September automatisch aufgelöst worden. Da mir aber nie eine Kündigung zugegangen ist, war diese rechtlich nicht wirksam. o2 trägt hierfür die vollständige Beweislast. Der Vertrag war am 24. September also ungekündigt und die Absprache vollkommen gültig.
  • § 242 BGB (Treu und Glauben): Dass der Mitarbeiter die Absprache nicht oder falsch im System eingetragen hat, ist ein internes Versäumnis von o2 und darf nicht zu meinen Lasten gehen. Ich habe im guten Glauben an diese Zusage mein Geld überwiesen.

Da ich Grundsicherung vom Sozialamt beziehe, kann ich die 450 € unmöglich auf einmal zahlen. Ich habe mich an alle Absprachen gehalten. Ein offizieller Widerspruch über das Kontaktformular wurde heute bereits eingereicht.

Kann sich das bitte ein Moderator anschauen, die mündliche Absprache einhalten und den Ratenplan wieder auf die vereinbarten 25 € zurückstellen, damit der Betrag wie gewohnt beglichen werden kann?

Vielen Dank

Lösung von Sandroschubert

Wenn die Zahlung zurückging dann ist diese wieder bei der auftraggebenden Bank verbucht. 

Das andere wurde ja schon mehrmals (versucht) zu erklären.

Zum Rest sage ich nichts, es bringt einfach nichts.

​@poales  Danke

​@o2_Dennis Danke.

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29 Antworten

Bumer
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  • October 12, 2026

Hier kann nichts gemacht werden. Kontaktiere erneut das Mahnwesen und frage ob eine Ratenzahlung für die Restsumme möglich ist!?


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  • October 12, 2026

Das Mahnwesen blockiert leider jegliche Einsicht und nutzt lückenhafte Daten. Da mir die Kündigung nach § 130 BGB nie zugegangen ist und mir am 24.09. eine verbindliche Zusage erteilt wurde, ist o2 rechtlich an diese Absprache gebunden. Ich warte hier daher bewusst auf die Prüfung durch einen offiziellen o2-Moderator, der sich die Dokumentationsfehler im System ansehen kann.


Bumer
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  • October 12, 2026

An der Auflösung ist nichts mehr zu rütteln! Und Zahlungsvereinbarungen kannst du hier nicht treffen!


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  • October 12, 2026

Du hast weder Einsicht in meine Akte noch kennst du die rechtlichen Hintergründe zu § 130 BGB bezüglich der Beweislast des Kündigungszugangs. Dass o2 massive Dokumentationsfehler im System hat, ist ein Fakt, den ich o2 auf offiziellem Weg schwarz auf weiß beweisen kann. Spar dir deine unqualifizierten Kommentare also bitte für Threads auf, bei denen du tatsächlich helfen kannst. Ich warte ab jetzt ausschließlich auf die Antwort eines offiziellen o2-Moderators (:


poales
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  • October 12, 2026

O2 Moderatoren haben keinen  Einfluss auf Vereinbarungen mit dem Mahnwesen. 


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  • October 12, 2026

Für die Moderatoren:

 


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  • October 12, 2026

Rechtlich gesehen ist o2 ein einheitliches Unternehmen (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) und keine Ansammlung voneinander unabhängiger Firmen. Das übergeordnete Beschwerdemanagement, an welches offizielle o2-Moderatoren Fälle bei berechtigtem Interesse eskalieren können, besitzt die volle Weisungsbefugnis und kann systemseitige Entscheidungen des Mahnwesens jederzeit korrigieren oder aufheben.

Da hier nachweislich eine grobe Falschberatung vorliegt, ist eine interne Eskalation genau der richtige Weg.


jsc
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  • October 12, 2026

...und trotzdem können die O2 Moderatoren hier nix ausrichten, da helfen leider auch keine Screenshots o.ä. …

Entweder beschweren übers Kontaktformular oder weiterhin versuchen sich mit der Mahnabteilung in Verbindung zu setzen...


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  • October 12, 2026

Es ist wirklich faszinierend, mit wie viel gefährlichem Halbwissen die selbsternannten ‚Experten‘ hier im Rudel auftreten und sich gegenseitig die Beiträge liken. Fakt ist: o2 ist ein einheitliches Unternehmen, das übergeordnete Beschwerdemanagement hat volle Weisungsbefugnis und die Moderatoren hier eskalieren solche Fälle bei berechtigtem Interesse täglich an die Fachabteilungen.

Da ich den Widerspruch über das Kontaktformular inklusive aller Beweis-Screenshots (die die Systemfehler des Supports unumstößlich belegen) bereits offiziell eingereicht habe, ist die rechtliche Grundlage nach § 130 BGB und § 241 BGB safe.

Jeder weitere Kommentar von Privatnutzern, die weder Einsicht in meine Akte haben noch die Rechtslage kennen, erübrigt sich ab jetzt von selbst. Spart euch eure Zeit. Ich warte hier ausschließlich auf die Antwort eines offiziellen o2-Moderators. Schönen Tag noch! (:


EikeS.
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  • October 12, 2026

Du wartest auf die Mitteilung des Moderators, dass sie da nichts machen können?

Na dann... 


Frau Bollermann
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​@laylay 

Wie viele Raten hast du nicht bezahlt?

Ein myHandy Ratenkauf ist ein Kredit und kein Vertrag, der einer Kündigung bedarf. Deswegen fällt das Argument schon mal weg. Du hast dich, wie bei einem Kredit, an den Ratenplan zu halten und nicht 2-3 Monate Pause...  Da kann o2 bei Verzug den Ratenplan  vorzeitig auflösen und die Restsumme verlangen. 

Du hast sicherlich Mahnungen und Infos dazu erhalten... 

o2 hat da ganz strenge Regeln.

 

 


poales
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  • October 12, 2026

 

spannend, wie viel “Wissen” über die Firmenstruktur vorzu liegen scheint,

aber über die Bearbeitung von Vertragsanglegenheiten in öffentlichen Foren

fehlen wohl die Kenntnisse.🤷🏻

 

hier ist kein Kundenservice,

den findest du hier https://www.o2online.de/kontakt/


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  • October 12, 2026

Wer behauptet, dass es in dieser offiziellen Community keinen Kundenservice gibt, beweist einfach nur die eigene, absolute Ahnungslosigkeit.

Und um den juristischen Unsinn von wegen ,ein Ratenkauf ist kein Vertrag, der gekündigt werden muss‘ direkt komplett zu zerlegen: Ein o2-My-Handy-Ratenplan ist rechtlich ein Verbraucherdarlehensvertrag nach § 491 BGB. Für genau diese Verträge schreibt das Gesetz in § 498 BGB ganz strenge, zwingende Regeln vor, bevor der Anbieter den Vertrag überhaupt wegen Verzugs vorzeitig auflösen und die Restsumme fordern darf. Wer hier also ohne rechtliches Fundament klugscheißt, blamiert sich nur selbst.

Jeder Nutzer mit Verstand weiß, dass die o2-Moderatoren hier im Forum deutlich mehr Kompetenz und Spielraum für individuelle Lösungen besitzen als die Hotline am Telefon. Genau deshalb schreibe ich hier und verschwende keine Sekunde mehr in die Inkomptenz telefonischer Gespräche.

Aber hey, wenn du dich nach deiner Aussage natürlich etwas besser fühlst, ist es vollkommen in Ordnung. Ich wünsche dir eine gute Besserung. Muss hart sein, mit einem fragilen Ego zu leben. 🩷


Sandroschubert
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Austeilen und mit KI Infos zusammenschnippeln klappt schon ganz gut, pünklich Ratenzahlen eher nicht.

Warte bis ein Moderator sich meldet. Ich bin gespannt was bei Dir gemacht werden kann.


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  • October 12, 2026

Ach, noch so ein fragiles Ego 😂

Ich verstehe natürlich deine Aussage darüber, dass ich mithilfe einer KI "austeilen" würde. Es kostet allerdings nichts und dauert auch nicht lang, sich mit seinen eigenen Rechten als Kunde sowie Mensch zu beschäftigen, ebenso die eigene Ausdrucksweise zu verbessern.

Zudem hast du keinerlei Kenntnis darüber, wie es zu dem Zahlungsverzug kam und genauso bin ich auch nicht in der Pflicht, solche Informationen öffentlich preiszugeben. Deine Nachricht sagt wesentlich mehr aus über dich als mich.

Achte auf deinen Rachen und die Stimmbänder. Nicht, dass du dir durch das Bellen irgendetwas verletzt.


matrix3937
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“Austeilen und mit KI Infos zusammenschnippeln klappt schon ganz gut, pünklich Ratenzahlen eher nicht.”

 

Dazu:

Etwa 91 % zeigen KI-Schreibmuster

Sprachgebrauch und Formulierungsmuster deuten auf automatisierte Erzeugung statt auf eigenständiges menschliches Schreiben hin. Der Text stützt sich auf wiederholte Satzmuster, was den natürlichen Fluss und die Flexibilität einschränkt.

KI-geschrieben 91%

Übermäßige Muster

Von Menschen geschrieben 9%

Sehr begrenzt Satzstruktur 1/5

Unnatürlich

Lesbarkeit 1/5

Schwer lesbar

Plagiat im eingereichten Inhalt erkannt

Wesentliche Abschnitte dieses Textes ähneln stark Inhalten aus externen Quellen und enthalten lange, ununterbrochene Passagen, die deutlich auffallen.

Plagiatsrisiko 98%

Quellenkopie Übereinstimmende Wörter 153

Kritisch

 

+14 Quellen gefunden

Abschließende Zusammenfassung wird vorbereitet...

Dein Text weist mehrere Probleme auf, einen KI-artigen Tonfall, sich wiederholende Formulierungen, unregelmäßigen Rhythmus, ein mögliches Plagiat und geringe Eingängigkeit. Diese Unstimmigkeiten beeinträchtigen Stil, Fluss und Glaubwürdigkeit.

 

Ergebnis eines KI-Checks

 

 


poales
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  • October 12, 2026

​@laylay 

ist deine Anschrift und Mailadresse im Kundenkonto aktuell? 

wenn dich die Kündigung nicht erreicht hat , 

prüfe das mal.


o2_Dennis
  • Moderator
  • October 12, 2026

Hallo ​@laylay,

lass uns das hier respektvoll besprechen. Jemanden ein fragiles Ego und noch ein paar andere Sachen vorzuwerfen, gehört in meinen Augen nämlich nicht dazu. 

Am Ende kann ich aber nur der Tatsache zustimmen, dass wir hier in der Community keinen Einfluss darauf haben. Ich könnte jetzt auch nicht im Detail sehen, was da bei den Zahlungen passiert ist. Aber scheinbar ist das Geld, welches kurzfristig überwiesen wurde, nicht in dem genannten Zeitraum bei uns angekommen. Der Erfahrung nach, wird der Ratenvertrag nicht wieder neu aufgenommen. Eine erneute Vereinbarung ist aber eventuell möglich. Das ist dann aber erneut mit den Kolleginnen und Kollegen des Mahnwesens zu besprechen. Das sind Abläufe, die wir hier nicht anstoßen können. Tut mir leid.

VG
Dennis


matrix3937
Legende
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​@laylay 

Ich verstehe natürlich deine Aussage darüber, dass ich mithilfe einer KI "austeilen" würde. Es kostet allerdings nichts und dauert auch nicht lang, sich mit seinen eigenen Rechten als Kunde sowie Mensch zu beschäftigen, ebenso die eigene Ausdrucksweise zu verbessern.

 

Soweit stimmt es. Und doch erlaube ich mir einen Hinweis: KI ist kein Fachanwalt. Und KI halluziniert in solchen Fällen sehr oft, will sagen, erfindet dann Zusammenhänge, die glaubwürdig klingen aber nicht unbedingt sind und ja, sie verweist auch auf Quellen, die dann bei tieferer Recherche ganz einfach falsch sind.

 


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  • October 12, 2026

Fühlst du dich besser, nachdem du deine Zeit darin investiert hast, Detektiv zu spielen? 😂😂

Wie gesagt, es dauert nicht lang, sich über seine eigenen Rechte zu informieren und sie sachlich zu formulieren.

Legt eure Emotionen doch etwas beiseite und bleibt sachlich. Kein Grund, sich so sehr über die Schreibweise eines fremden Menschen aufzuregen. Geht raus, schnappt etwas frische Luft. ❤️


poales
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  • October 12, 2026

​@laylay 

du hast jetzt deine O2 Moderatoren Antwort bekommen,

berichte gerne wie es weiter geht . 


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  • October 12, 2026

​@o2_Dennis Danke für die Antwort. Ich halte Menschen lediglich einen Spiegel vor, aber hierbei geht es ja auch nicht darum.

Die Transaktion wurde allerdings den 24. September getätigt und ist ebenfalls bei der App der Sparkasse zusehen. Ist es möglich, dass die Zahlung zurückging und sie deshalb als “nicht bezahlt” gilt?


poales
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  • October 12, 2026

​@laylay 

wurde vielleicht die falsche Kundennummer verwendet? 

und das Geld ist auf einem anderen (Mobilfunk) Vertrag gelandet?


jsc
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  • Legende
  • October 12, 2026

​@laylay Falls die Zahlung zurückging, wirst du das auf deinem Bank Kontoauszug auch sehen…


Sandroschubert
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Wenn die Zahlung zurückging dann ist diese wieder bei der auftraggebenden Bank verbucht. 

Das andere wurde ja schon mehrmals (versucht) zu erklären.

Zum Rest sage ich nichts, es bringt einfach nichts.

​@poales  Danke

​@o2_Dennis Danke.