Warum O2
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ENTTÄUSCHT _ GERÄT SCHROTT _ KEIN ERSATZ


partnervertrag bei o2. jahrelange treue. nun ein vertragshandy gekauft, das sich als fehlerhaft erwies. muss eingeschickt werden. für die zwischenzeit wird mir KEIN ersatz gestellt. dabei weiss doch jeder dass heute kaum ein job ohne handy ausführbar ist… woher 10-14 tage nehmen wo das handy nicht unabdingbar ist….. mega enttäuscht. werden partnervertrag kündigen… 

edit Thomas3 : vom dig. Wohnzimmer nach o2 my Handy verschoben und von Frage in Conversation geändert


11 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen

Hallo @TanjaKrüger  in Community,

Ersatzgerät bei anderem Anbieter. AGB geben klare Bedingungen, bei Vertragabschluß genehmigt. Partnervertragskündigung zur Kenntnis genommen.

Im Übrigen wird hier eigentlich normal Kommuniziert denn es handelt sich hier um ein Kunden helfen Kunden Forum. Es ist bedauerlich das du ein defektes Smartphone erhalten hast, aber mit einem Reparaturauftrag zurückgesendet bekommst du sehr wahrscheinlich ein neues Gerät oder das gekaufte wird Instand gesetzt Das du deshalb deinen Partnertarif kündigen möchtest ist bedauerlich. 
Solltest Du eine Frage haben werden wir Dir gerne weiterhelfen. 
 

LG Witti  

Moin,

Leihhandy gibt niemand…

  • Hygiene Gründe 
  • Datenschutz

 

Benutzerebene 7

Hallo @TanjaKrüger,
Auch von mir ein “Willkommen” hier bei uns im Forum.

Ich gehe aber stark davon aus, dass Du zumindest für die Zeit wo Du kein Telefon hast und das Netz also auch nicht nutzen kannst, eine Gutschrift Deiner Beiträge bekommen kannst.
Ebenso würde ich versuchen auch Anteilig die Kaufgebühr zurück zu bekommen.

Lieb und Nett mal bei o2 anfragen - ich kenne die Jungs und Mädels eigentlich nur als nett und hilfsbereit:-)

LG
Micha

danke! 


Ebenso würde ich versuchen auch Anteilig die Kaufgebühr zurück zu bekommen.
 

Jetzt muss ich mal nachfragen, auf welcher Grundlage? Bei einem einmaligen anteiligen Abschlag beim Grundpreis gehe ich noch mit aber das kann ich nicht nachvollziehen.

 

Nützt ja auch nichts, wenn angeblich kein anderes Telefon greifbar ist welches man beruflich benötigt.

Benutzerebene 7


Ebenso würde ich versuchen auch Anteilig die Kaufgebühr zurück zu bekommen.
 

Jetzt muss ich mal nachfragen, auf welcher Grundlage? Bei einem einmaligen anteiligen Abschlag beim Grundpreis gehe ich noch mit aber das kann ich nicht nachvollziehen.

 

Nützt ja auch nichts, wenn angeblich kein anderes Telefon greifbar ist welches man beruflich benötigt.

Ok, ich glaub ich hab mich etwas falsch ausgedrückt.
Ich meinte damit, die monatliche Rate ( falls das telefon in Raten gezahlt wird ). Wenn das gerät durch unverschulden einen Defekt hat und deswegen eingesendet wird, dann würde ich es nicht ganz einsehen den vollen monatlichen Preis zahlen zu müssen.

Nehmen wir nur einmal an, dass die Reperatur inkl. Versandzeiten 4 Wochen dauert.
Warum sollte @TanjaKrüger dann den Betrag zahlen wenn sie das Gerät gar nicht hat ?

Sicherlich ist es eine reine Kulanzsache seitens o2 aber das wäre doch wirklichmal ein Kundenfreundliches verhalten.

Andererseits: Wenn ich de MIete meiner Wohnung im vollen Umfang bezahlen müsste, könnte aber nur 1 Woche darin wohnen - dann würde ich da auf die Barrikaden gehen :grin:

LG
Micha

Benutzerebene 7

@MichaAnja 

Stopp! Du bringst zwei Dinge durcheinander!


Ebenso würde ich versuchen auch Anteilig die Kaufgebühr zurück zu bekommen.
 

Jetzt muss ich mal nachfragen, auf welcher Grundlage? Bei einem einmaligen anteiligen Abschlag beim Grundpreis gehe ich noch mit aber das kann ich nicht nachvollziehen.

 

Nützt ja auch nichts, wenn angeblich kein anderes Telefon greifbar ist welches man beruflich benötigt.

Ok, ich glaub ich hab mich etwas falsch ausgedrückt.
Ich meinte damit, die monatliche Rate ( falls das telefon in Raten gezahlt wird ). Wenn das gerät durch unverschulden einen Defekt hat und deswegen eingesendet wird, dann würde ich es nicht ganz einsehen den vollen monatlichen Preis zahlen zu müssen.

Nehmen wir nur einmal an, dass die Reperatur inkl. Versandzeiten 4 Wochen dauert.
Warum sollte @TanjaKrüger dann den Betrag zahlen wenn sie das Gerät gar nicht hat ?

Sicherlich ist es eine reine Kulanzsache seitens o2 aber das wäre doch wirklichmal ein Kundenfreundliches verhalten.

Andererseits: Wenn ich de MIete meiner Wohnung im vollen Umfang bezahlen müsste, könnte aber nur 1 Woche darin wohnen - dann würde ich da auf die Barrikaden gehen :grin:

LG
Micha

 

Auf den letzten Absatz bezogen. Miete ist kein Kauf.

Beim Kauf gilt laut BGB der Kaufvertrag. 

Im Fall von @TanjaKrüger liegt ein Garantiefall vor. Dieser regelt sich nach dem BGB. Beim Onlinehandel habe ich als Kunde zwei Möglichkeiten:

  1. Rücksendung der Ware an den Verkäufer (Widerruf)
  2. Garantie einfordern

Beim letzteren kann der Händler die Reparatur nach Prüfung veranlassen, um das Gerät in den vertraglich zugesagten Zustand zu versetzen, das Gerät austauschen oder den Kaufpreis erstatten.

Aber ein Kaufvertrag (auch mit Ratenzahlung) ist kein Mietvertrag.

 

 


Ebenso würde ich versuchen auch Anteilig die Kaufgebühr zurück zu bekommen.
 

Jetzt muss ich mal nachfragen, auf welcher Grundlage? Bei einem einmaligen anteiligen Abschlag beim Grundpreis gehe ich noch mit aber das kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn das gerät durch unverschulden einen Defekt hat und deswegen eingesendet wird, dann würde ich es nicht ganz einsehen den vollen monatlichen Preis zahlen zu müssen.

Nehmen wir nur einmal an, dass die Reperatur inkl. Versandzeiten 4 Wochen dauert.
Warum sollte @TanjaKrüger dann den Betrag zahlen wenn sie das Gerät gar nicht hat ?

 

Andererseits: Wenn ich de MIete meiner Wohnung im vollen Umfang bezahlen müsste, könnte aber nur 1 Woche darin wohnen - dann würde ich da auf die Barrikaden gehen :grin:

 

 

Der Unterschied zwischen "Miete" und "Kaufrate" ist dir bewusst?

 

Es ist eine irrige Annahme, man hätte bei einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf ein Leih-/Ersatzgerät für den Zeitraum der Reparatur.

Zitat:

"Während der Reparatur besteht ein Anspruch auf ein Leihgerät.

Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, denn ein Anspruch auf Mängelhaftung entspricht keinem Schadensersatzanspruch. Stattdessen müssen Sie dem Verkäufer der mangelhaften Ware eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Dies sollte idealerweise in schriftlicher Weise erfolgen."

https://www.desag.de/infoportal/fachbeitrage/irrtuemer-zum-thema-mangelhaftung/

 

Und bei einem Ratenkauf kann man wegen Reparatur im Rahmen der Gewährleistung natürlich auch nicht die Ratenzahlung aussetzen ... falls o2 eine Gutschrift erteilen sollte (wovon ich nicht ausgehe!), wird diese auf die Mobilfunkrechnung erfolgen.

Die Frage ist nur: 

Was nützt eine GS, wenn man doch so dringend das Gerät braucht? 🤔

Benutzerebene 7

Hi @matrix3937 und  auch Guten Morgen @Sächsin ( fast Übersehen :astonished: )

Ja klar - Miete ist kein kauf, das habe ich jetzt auch nur als Bsp hier ingefügt. Ich war auch erst am Überlegen ob ich nicht ein Autokauf als Beispiel nehme ( hätte ich mal besser gemacht *lach)

Wie ich ja auch schon schrieb: Ein Versuch auf eine kleine Gutschrift ist doch immer da. Egal mit welchem Händler oder welcher Firma man spricht.
Sicherlich hat jetzt auch nicht o2 die Schuld WENN das gerät einen defekt ausweist - aber das ist ja nun auch nicht das Thema.
Ob o2 nun hier bei Hersteller des Gerätes etwas macht ist ja Firmensache.

Ich möchte auch nochmal Betonen: Ich poche nun auch nicht darauf das es hier eine Rückzahlung oder Gutschrift gibt. Es wäre in meinen Augen halt nur wirklich Kundenfreundlich gegenüber eines “verärgerten” Käufers.

Ja versuche kann man das sicher ob da etwas aus Kulanz gutgeschrieben wird.

 

Ich gebe mal den Tip, wenn man beruflich das Telefon benötigt und jetzt nicht nutzen kann, eine Umleitung auf den anderen Vertrag für die Zeit legen.

 

Das mal etwas kaputt gehen kann ist super ärgerlich, es wird behoben. 

Hallo @TanjaKrüger :relaxed:

 

konnten dir die zahlreichen Antworten weiterhelfen oder hast du noch weitereführende Fragen?

 

Viele Grüße,

Michi

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