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Defektes Smartphone wird nicht ersetzt.

  • April 17, 2026
  • 6 Antworten
  • 55 Aufrufe

the_gentleman04
Besucher:in
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Hallo liebe Community,

 

ich habe vor ca. 3 Wochen ein S26 Ultra (512 GB) bei O2 gekauft.

 

Nach 3 Tagen Nutzung musste ich feststellen, dass es ein Problem mit der Schnellladefunktion gibt. Das Gerät hat bei 40 Watt den Ladevorgang abgebrochen und ist auf 0 Watt gefallen. Demzufolge hat das Gerät bis 40 Watt korrekt geladen. Die Spitzenladeleistung bei diesem Gerät beträgt aber bis zu 60 Watt.

 

Ich habe mehrere Ladegeräte (2) von der Marke Anker ausprobiert, keines davon ist älter als 1 Jahr. Die Ladekabel (2) sind auch hochwertig.

 

Nachdem ich den Mangel festgestellt habe, habe ich mich an O2 gewendet, um das Gerät prüfen zu lassen, um auch eventuelle Fehler meinerseits auszuschließen. 

 

Demzufolge wurde ein Reparaturauftrag erstellt und ich habe das vermeintlich defekte Gerät an den Servicepartner von O2 geschickt, die auf Reparaturen spezialisiert sind.

 

Nach einigen Tagen war ich mir nicht ganz sicher, ob das 1500 Euro teure Gerät bei der Firma eingetroffen war. 

 

Also rief ich bei der Firma an, um sicherzugehen, dass mein Gerät ordnungsgemäß eingetroffen ist. Die nette Dame am Telefon bestätigte den Eingang meines Gerätes. Daraufhin erfragte ich, ob man schon etwas feststellen konnte. Sie bejahte meine Frage mit der Aussage, dass ein technischer Defekt an dem Gerät vorliegt und man nun auf die benötigten Ersatzteile warten würde, was bedeutet, dass man das Gerät öffnen müsste.

 

Meine nächste Frage gegenüber der Dame betraf die Wasserdichtigkeit, da das S26 Ultra gemäß der Schutzklasse IP68 zertifiziert ist.

 

Sie antwortete auf die Frage mit der Aussage, dass die Wasserdichtigkeit nach Öffnen des Gerätes nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Daraufhin habe ich mich an O2 gewendet, um ein neues Gerät zu fordern, da mein Gerät nicht mehr den herstellerspezifischen Angaben entspricht und ich nach dem Kauf dieses Produkts einen rechtlichen Anspruch darauf habe.

 

Man teilte mir dann schon am Telefon mit, dass die Widerrufsfrist abgelaufen wäre und somit ein Umtausch unmöglich wäre.

 

Das sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.

 

1. Ich wollte den Kaufvertrag zu keinem Zeitpunkt widerrufen, da ich mich bewusst für dieses Produkt mit der Eigenschaft der Wasserdichtigkeit nach IP68 entschieden habe.

 

2. Es ist offensichtlich ein Mangel an dem Gerät innerhalb der Gewährleistung entstanden, und ich habe das Recht, nach Paragraph 437 BGB eine Reparatur abzulehnen und ein Austauschgerät zu erhalten.

 

Ich habe dem Reparaturauftrag lediglich zugestimmt, um feststellen zu lassen, ob der Fehler meinerseits begangen wurde oder nicht (zu schwache Ladegeräte, falsches Kabel). Das scheint aber offensichtlich nicht der Fall zu sein.

 

Wenn die Wasserdichtigkeit nach der Reparatur garantiert wäre, hätte ich auch kein Problem damit, das ist aber leider nicht so.

 

Liebes O2 Team, ich bin seit über 20 Jahren mit mehreren Verträgen bei Ihnen Kunde. Ich habe schon mehrere Telefone bei Ihnen gekauft, und dann wird mit einem Kunden so umgegangen?

 

Ich bitte Sie nochmals um eine zufriedenstellende Lösung.

 

Das Gerät kostet 1500 Euro, und ich habe es lediglich 3 Tage in Nutzung gehabt.

6 Antworten

Libertas
Legende
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  • Legende
  • April 17, 2026

Hallo ​@the_gentleman04 bitte gut durchlesen. Da es den Grund des Wunsches von dir nach Umtausch deines Gerätes widerlegt.

 

Es ist falsch, dass ein zertifizierter Samsung Partner im Repair nicht mehr die Wasserdichtigkeit gewährleisten kann. Jedes Gerät, welches geöffnet wird, durchläuft einen NACHWEISBAREN Dichtigkeitstest im Repairverfahren. Sind die Geräte undicht, werden sie zurück in den Reparaturkreislauf geschickt. Nach jeder erneueten Reparatur werden die Gerät erneut auf ihre Dichtigkeit überprüft. Erst, wenn der Test erfolgreich bestanden wurde, geht das Gerät zum Kunden zurück. Das ist eine VOrgabe von Samsung und jeder Repairdienstleister von Samsung muss diesen Prozess abarbeiten. Deshalb kann ich die Aussage der Mitarbeiterin nicht nachvollziehen.

Bzw machen wir es so und ich kann mir nicht vorstellen, dass andere Samsung Partner das nicht auch so machen müssen. Samsung erwartet, dass die Geräte nach der Reparatur genau so hochwertig sind, wie sie es waren, als sie das Werk verlassen haben, sprich wie zum Neuzustand.

Grüße von einem Mitarbeiter eines solchen Repairdienstleisters 😉 


the_gentleman04
Besucher:in
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@Libertas vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Also muss ich davon ausgehen, das die Dame mich falsch informiert hat.

 

Wenn in der Theorie das Gerät nicht mehr der IP68 Zertifizierung entspricht, wäre der Dienstleister verpflichtet mir das mitzuteilen, richtig?

 

 

Mit freundlichen Grüßen 


Libertas
Legende
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  • Legende
  • April 17, 2026

@the_gentleman04  Ob der Dienstleister das mitteilen muss, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist. Aber, da die Samsung Reparaturen eigentlich weltweit nahezu standardisiert sind, sollte dein Gerät nach der Reparatur weiterhin wasserdicht sein. Auf die Aussage kann ich dir natürlich keine Gewährleistung geben, da ich nicht bei CDTI arbeite (ich gehe davon aus, dass dein Gerät dorthin verschickt wurde, wenn du es über O2 eingeschickt hast). 

Ich würde euch gern mal so einen Dichtigkeitstest, zb per Video zeigen, darf das aber natürlich nicht. Also ich persönlich würde mir keine Gedanken machen, dass das Gerät nach der Reparatur nicht den wirklich sehr hohen Standards von Samsung entspricht. Samsung ist total kundenfreundlich und will unbedingt, dass alle Kunden mit ihren Geräten 100prozentig zufrieden sind. Deren Standards für Reparaturen sind unfassbar hoch und werden im Jahr mehrfach durch Audits immer wieder gefordert und bestätigt. Soviel darf ich verraten. Stichpunktartig verschickt Samsung nach der Reparatur Umfragen an seine Kunden, wie zufrieden diese mit dem gesamten Prozess der Reparatur, also einschicken, Reparatur, zurückerhalten, sind. 


the_gentleman04
Besucher:in
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@Libertas 

 

Ok, das reicht mir vorerst als Antwort.

 

Werde dann bei dem genannten Dienstleister die entsprechende Nachfrage / Anfrage stellen, wenn es für mich nicht eindeutig erscheint.

 

Mit freundlichen Grüßen 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • April 19, 2026

Hallo ​@the_gentleman04 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Libertas hat dir hier schon super Antworten gegeben. 
Allerdings wird dir niemand nach einer Reparatur eine volkomende Wasserdichtigkeit bestätigen. 
Verwiesen wird generell darauf, dass sich der Kleber im Laufe der Zeit lösen kann und die Wasserdichtigkeit nachläßt. 
Nach einer Reparatur kann der Rahmen nicht wieder so verklebt werden, wie es in der Fabrik bei der Produktion geschieht. 
Gruß, Solveig 
 


the_gentleman04
Besucher:in
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Hallo ​@o2_Solveig

 

 

Dann erwarte ich einen Austausch des Gerätes, ich will es nochmals betonen, das Telefon kostet 1500 Euro und war 3 Tage in Gebrauch. Der Hersteller versichert eine zertifizierte Schutzklasse IP68. Das ist ein wesentliches Merkmal weshalb ich dieses Gerät erworben habe.

 

Laut Paragraph 437 BGB muss ich nicht einmal der Reparatur zustimmen, und kann einen Austausch verlangen. Das ist gesetzlich geregelt.

 

Ich warte jetzt darauf, das ich das Gerät aus der Reparatur zurück bekomme, und prüfe ob der Reparaturservice auf die ggf. fehlende Wasserdichtigkeit hinweist. Sollte das der Fall sein, trete ich vom Kaufvertrag zurück, und werde im Anschluss die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen, wenn O2 sich weigert das Gerät auszutauschen. 

 

Mit freundlichen Grüßen