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Austausch im Rahmen der Gewährleistung


Benutzerebene 3

Hallo

 

Ich habe ein Samsung Galaxy Note 10 Plus, gekauft bei o2 im April diesen Jahres. 

Das Handy weißt einen Defekt auf, wodurch es nicht mehr lädt. Samsung hat mir bestätigt, dass es sich dabei um einen Hardware-Defekt handelt und mir nahegelegt, das Gerät beim Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung austauschen.

Von der Hotline wurde ich zum nächstgelegenen o2 Shop geschickt. Der (übrigens sehr unfreundliche) Mitarbeiter dort meinte nur das gehe ihn nichts an, da das Gerät nicht in seinem Shop gekauft wurde.

Und der Support per WhatsApp verweist mich jetzt, man glaubt es kaum, wieder an die Kundenservice Hotline zur Klärung. 

Ich versteh nicht, was so schwer daran ist einen Gewährleistungsfall zu bearbeiten und ich hab ehrlich gesagt jetzt schon Angst, wie lang ich dann insgesamt noch ohne Handy da sitzen muss, bis das ganze mal abgeschlossen ist. Man verstehe bitte meine inzwischen grenzwertige Frustration, aber sollte das hier immer noch nicht zu einer Lösung führen seh ich mich gezwungen, den Fall meiner Rechtsschutz abzugeben. 

 

Daher bitte ich hier nun letztmalig um Zusendung von Rücksendeunterlagen zum Austausch des Gerätes.

Nein, ich habe keine Handyversicherung. Diese brauche ich auch nicht, da es sich um einen bekannten Hardware Defekt handelt (Fehlermeldung Feuchtigkeit im USB Anschluss). 

Nein, es handelt sich nicht um einen Wasserschaden. Das Handy hat ein IP68 Rating und der Fehler ist bei Samsung bekannt. 

Nein, ich hab keine Kundennummer. Das Handy habe ich von Privat gekauft, inkl. Übertragung der Gewährleistungsrechte an mich.

 

Falls meine Adresse benötigt wird, diese bitte per Message anfragen. Ansonsten bitte ich um Erstellung einer Fallnummer und Zusendung eines Retourenlabels. 

 

Vielen Dank 


30 Antworten

Benutzerebene 7
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Entschuldige bitte die Frage: du hast das Handy von jemandem gekauft, der das Handy über o2 myHandy gekauft hat? War dieses aus noch laufendem Ratenkauf oder war dieses bereits vollständig bezahlt? 

Benutzerebene 3

Das kann ich nicht beantworten, wüsste jetzt aber auch nicht, was das mit dem Schaden an dem Gerät zu tun haben sollte. 

Benutzerebene 7
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Das wäre tatsächlich eine wichtige Frage. Nicht, dass o2 zurecht die Ansprüche ablehnt. Was ich nicht verstehe, wenn der Hersteller den Fehler bestätigt hat, warum tauscht er nicht im Rahmen der Garantie.

Benutzerebene 7
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Das kann ich nicht beantworten, wüsste jetzt aber auch nicht, was das mit dem Schaden an dem Gerät zu tun haben sollte. 

Schlecht, denn wenn das Handy nicht abbezahlt wurde, hätte es nicht weiterverkauft werden dürfen. o2 wird dann die Vertragsdaten haben wollen. Die Abtretung der Gewährleistung wäre in dem Fall egal.

Benutzerebene 7
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Wichtig wäre auch noch, ob das Handy bei Kauf neu war. 

Benutzerebene 3

Worauf die Frage abzielt ist mir schon bewusst. Da ich aber keine Einsicht in die Vertragsdaten des Verkäufers habe kann ich die Frage nicht beantworten. 

Es ist ja nicht so, dass o2 irgend etwas ablehnen würde. Sowohl Hotline als auch WhatsApp Chat haben mir bestätigt, dass ich im Rahmen der Gewährleistung zum Austausch des Gerätes berechtigt bin.

Problem ist ja nur, dass mich A nach B, B nach C und C zurück zu A schickt, und scheinbar niemand dafür zuständig sein will, mir die nötigen Rücksendeunterlagen zuzusenden.

 

Von Samsung wurde ich an den Erstverkäufer verwiesen, da dieser für einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung zuständig sei. 

Benutzerebene 7
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Du hast also den ursprünglichen Kaufnachweis? Und die Abtretung der Gewährleistung schriftlich?

Benutzerebene 3

Ich hab eine Kopie der o2 Rechnung auf der lediglich ein Endbetrag ausgewiesen ist (also kein Teil-/Ratenzahlungsbetrag) und einen Kaufvertrag in dem explizit die Übertragung der Gewährleistungsrechte berücksichtigt ist. Das Handy wurde auch nicht zu einem unglaubwürdig niedrigen Preis verkauft oder sonstiges. 

Benutzerebene 7
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Wann ist denn das Handy von deinem Verkäufer gekauft worden? 

Benutzerebene 3

Wann ist denn das Handy von deinem Verkäufer gekauft worden? 

April diesen Jahres. 

Ich verstehe Samsung da nicht ... wenn sie den Hardwaredefekt bestätigen, dann sollte das doch anstandslos über die Garantie abgewickelt werden können.

 

Benutzerebene 7
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Eben... Das fällt eigentlich unter  Garantie.  Ist nicht mal 6 Monate alt... 

Benutzerebene 3

Ich verstehe Samsung da nicht ... wenn sie den Hardwaredefekt bestätigen, dann sollte das doch anstandslos über die Garantie abgewickelt werden können.

 

Bei Samsung heißt es, man könne im Rahmen der Garantie lediglich das defekte Bauteil, also USB Buchse samt Controller, austauschen. Der Tausch des Gerätes sei nur über die Gewährleistung und damit über den Erstverkäufer möglich, und das wurde mir auch nahegelegt. 

Da kann man sich ja jetzt drüber streiten, ob das sinnvoll ist, da o2 das am Ende auch mit Samsung abwickeln muss. Aber der Erstverkäufer ist halt nunmal für die Gewährleistung zuständig und wie man hier ja sieht scheint o2 das wohl gerne aussitzen zu wollen.

 

Aber ich hab das ganze jetzt an meine Rechtsschutz abgegeben. Auch wenns traurig ist, dass man sich mit einem so großen Unternehmen da sein Recht erstreiten muss. Ich sitz jetzt bereits seit Wochen mit einem toten Telefon da. 

Mit Kundenservice hat das alles inzwischen nichtsnichts mehr zu tun. 

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Garantie hat aber auch garnix mit Gewährleistung zu tun. 
 

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/garantie-gewaehrleistung/kurz-erklaert-unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung
 

 

Benutzerebene 3

Garantie hat aber auch garnix mit Gewährleistung zu tun. 

 

Dessen bin ich mir wohl bewusst. Deswegen schreib ich hier ja auch von einem Gewährleistungsfall und nichts von einer Garantie. 

Benutzerebene 7
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“Abgeben" kann man an den Rechtsschutz nichts und wenn du noch keine Ablehnung von o2 bekommen hast ist es fraglich, was man dort für dich tun kann - außer erstmal ein Schreiben an o2 zu schicken. Wenn o2 dann antwortet, das Handy ist noch nicht abbezahlt, sieht es eher schlecht aus. Aber wenn du eine Anfrage bei deiner Rechtsschutzversichrung gestellt hast, wird man dir sicherlich bald sagen, wie es weitergeht.

Ich verstehe Samsung da nicht ... wenn sie den Hardwaredefekt bestätigen, dann sollte das doch anstandslos über die Garantie abgewickelt werden können.

 

Bei Samsung heißt es, man könne im Rahmen der Garantie lediglich das defekte Bauteil, also USB Buchse samt Controller, austauschen. Der Tausch des Gerätes sei nur über die Gewährleistung und damit über den Erstverkäufer möglich, und das wurde mir auch nahegelegt. 

Da kann man sich ja jetzt drüber streiten, ob das sinnvoll ist, da o2 das am Ende auch mit Samsung abwickeln muss. Aber der Erstverkäufer ist halt nunmal für die Gewährleistung zuständig und wie man hier ja sieht scheint o2 das wohl gerne aussitzen zu wollen.

 

Aber ich hab das ganze jetzt an meine Rechtsschutz abgegeben. Auch wenns traurig ist, dass man sich mit einem so großen Unternehmen da sein Recht erstreiten muss. Ich sitz jetzt bereits seit Wochen mit einem toten Telefon da. 

Mit Kundenservice hat das alles inzwischen nichtsnichts mehr zu tun. 

Ich möchte dich nicht enttäuschen, aber auch bei Gewährleistung würde es erst Reparaturversuche geben.

Infos https://www.o2online.de/service/handy-defekt/

Um das anzumelden, nutzt man das Reparatur-Portal https://www.repix-plus.com/online_selfcare/OrderCreation/Index#/deviceandcustomersearch

Benutzerebene 7
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Garantie hat aber auch garnix mit Gewährleistung zu tun. 
 

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/garantie-gewaehrleistung/kurz-erklaert-unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung
 

 

Auch wenn es viele Leute nicht tun, ich denke der TE kennt den Unterschied, und darum geht es hier auch.

Benutzerebene 3

 

Ich möchte dich nicht enttäuschen, aber auch bei Gewährleistung würde es erst Reparaturversuche geben.

 

Dem ist eben nicht so. Ob Reparatur oder Austausch ist meine Entscheidung, nicht die des Verkäufers. 

 

 

“Abgeben" kann man an den Rechtsschutz nichts und wenn du noch keine Ablehnung von o2 bekommen hast ist es fraglich, was man dort für dich tun kann - außer erstmal ein Schreiben an o2 zu schicken. Wenn o2 dann antwortet, das Handy ist noch nicht abbezahlt, sieht es eher schlecht aus. Aber wenn du eine Anfrage bei deiner Rechtsschutzversichrung gestellt hast, wird man dir sicherlich bald sagen, wie es weitergeht.

 

Abgegeben insofern, dass ich gezwungenermaßen eine Rückmeldung unter Fristsetzung erwirken lassen muss. Ich bekomme ja schlicht gar keine Antwort von o2 auf "normalem" Wege. 

Benutzerebene 7
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Nein, das ist die Entscheidung des Verkäufers. Meines Wissens kannst du nach 3 erfolglosen Reparaturen eine Wandlung verlangen.

 

 

 

Benutzerebene 7
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Abgegeben insofern, dass ich gezwungenermaßen eine Rückmeldung unter Fristsetzung erwirken lassen muss. Ich bekomme ja schlicht gar keine Antwort von o2 auf "normalem" Wege. 

Ob das Schreiben von dir oder von einer Anwaltskanzlei kommt macht da wenig Unterschied, nur, dass das Schreiben der Kanzlei ggf. von der Rechtsabteilung beantwortet wird. Auch ein Anwalt kann keine Rückmeldung erwirken, das kann höchstens ein Gericht! Aber wenn die RSV das kostenneutral für dich (im Rahmen der normalerweise kostenlosen Erstberatung) übernimmt, dann ist es auch verständlich, dass du das übernehmen lassen willst.

 

Ich möchte dich nicht enttäuschen, aber auch bei Gewährleistung würde es erst Reparaturversuche geben.

 

Dem ist eben nicht so. Ob Reparatur oder Austausch ist meine Entscheidung, nicht die des Verkäufers. 

 

 

 

 

Nicht ganz, BGB § 439 Satz 4 bitte beachten.

 

Nachzulesen auch hier

https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/

 

 

Benutzerebene 3

Nein, das ist die Entscheidung des Verkäufers. Meines Wissens kannst du nach 3 erfolglosen Reparaturen eine Wandlung verlangen.

 

Nix für ungut, aber dann doch bitte statt Belehrungen selber nochmal nachlesen.

 

 

Abgegeben insofern, dass ich gezwungenermaßen eine Rückmeldung unter Fristsetzung erwirken lassen muss. Ich bekomme ja schlicht gar keine Antwort von o2 auf "normalem" Wege. 

Ob das Schreiben von dir oder von einer Anwaltskanzlei kommt macht da wenig Unterschied, nur, dass das Schreiben der Kanzlei ggf. von der Rechtsabteilung beantwortet wird. Auch ein Anwalt kann keine Rückmeldung erwirken, das kann höchstens ein Gericht! Aber wenn die RSV das kostenneutral für dich (im Rahmen der normalerweise kostenlosen Erstberatung) übernimmt, dann ist es auch verständlich, dass du das übernehmen lassen willst.

 

Klar kann ich die Frist auch selbst setzen, aber nach X Telefonaten, Mails usw. überlasse ich das jetzt einfach lieber einer Vertretung, die das nachdrücklich genug macht. 

Ist ja nicht so, als hätte ich nicht bereits genug Zeit eingeräumt. Aber wenn nach knapp 2 Wochen immer noch keinerlei Reaktion erfolgt... 

Benutzerebene 7
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Wobei 1000 Euro nur ein Beispiel ist. Wenn Samsung sagt, dass der Austausch der USB-Buchse und Controller den Fehler behebt, dürfte der Austausch bei einem Galaxy Note 10+ unverhältnismäßig sein.

Benutzerebene 3

 

Ich möchte dich nicht enttäuschen, aber auch bei Gewährleistung würde es erst Reparaturversuche geben.

 

Dem ist eben nicht so. Ob Reparatur oder Austausch ist meine Entscheidung, nicht die des Verkäufers. 

 

 

 

 

Nicht ganz, BGB § 439 Satz 4 bitte beachten.

 

Nachzulesen auch hier

https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/

 

 

 

Was erst mal nichts daran ändert, dass o2 gar nichts ablehnt, Einräumt, bestätigt oder sonst was, sondern einfach nicht antwortet, korrekt? 

"Verlangen" kann ich einen Austausch. Den kann o2 bei ggf. vorhandener Unverhältnismäßigkeit ablehnen und Reparatur versuchen. Sich tot stellen ist aber keine Option. 

(Ganz davon abgesehen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass eine zertifizierte Reparatur eines wasserdichten Gerätes mit verkleben Glasteilen deutlich billiger ist, als der aktuelle Marktpreise des Gerätes von 600€) 

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