meine Schwiegermutter, die nicht bei uns wohnt, wünscht sich ein neues Handy. Da sie sich aber nicht damit auskennt soll dieses an unsere Anschrift als abweichende Lieferanschrift geschickt werden. Ich würde nun gern wissen ob ich dieses Smartphone für sie ggf. mit Vollmacht annehmen darf. Mobilfunkverträge werden ja bekanntlich als Ident-Sendungen verschickt, wie ist dies bei reinen O2MyHandy-Verträgen?
Gruß
Lösung von AndroidenMick
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