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Zusatzvertrag als kostenloser Treuebonus angeboten, jetzt werden Kosten abgebucht und niemand hilft mir weiter


Ich wurde vor etwa zwei Monaten von O2 angerufen. Mir wurde eine zusätzliche SIM-Karte als kostenloser Treuebonus angeboten. Im weiteren Gespräch habe ich den vorgelesenen Vertragsbedingungen zugestimmt. Aufgrund des vorherigen Gesprächs war mir allerdings nicht bewusst, dass ich damit einen eigenständigen, kostenpflichtigen Vertrag abschließe.

Die Vertragszusammenfassung habe ich anschließend erhalten, den Vertrag danach aber nicht erneut in Textform genehmigt. Die SIM-Karte ist nie bei mir angekommen und wurde von mir nie genutzt. Trotzdem wurden bereits Kosten abgebucht.

Als ich versucht habe, das Problem telefonisch mit O2 zu klären, wurde ich mehrfach weitergeleitet. Eine konkrete Antwort oder Lösung habe ich nicht bekommen. Mir wurde lediglich gesagt, ich solle mich schriftlich melden.

Meine Fragen:

• Hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Anruf von O2 bekommen, bei dem eine Zusatzkarte als kostenloser Treuebonus angeboten wurde?

• Hat jemand einen solchen Vertrag erfolgreich angefochten oder auflösen lassen und bereits gezahltes Geld zurückbekommen?

• Wie seid ihr vorgegangen, wenn der Kundenservice euch nicht weiterhelfen konnte?

• Kennt sich jemand mit § 54 Abs. 3 TKG aus? Welche Bedeutung hat es, wenn man die Vertragszusammenfassung zwar erhalten, den Vertrag danach aber nicht in Textform genehmigt hat?

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich frustrierend, dass ich mich jetzt selbst durch die rechtlichen Grundlagen arbeiten muss, während ich beim Kundenservice keine klare Auskunft bekomme.

Ich würde mich wirklich über eure Erfahrungen, konkrete Tipps und Hinweise freuen. Vielleicht hat jemand genau das Gleiche erlebt und kann mir sagen, wie ich am besten weiterkomme. Und vielleicht hilft dieser Beitrag auch anderen, bei solchen telefonischen Angeboten genauer hinzuschauen.

2 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • October 19, 2026

​@lea_uge 

wenn dem Vertrag nicht in Textform zugestimmt wurde,

fechtet den Vertrag wegen der fehlenden Zustimmung in Textform an.

 

Verbraucherzentrale:

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

 

über das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 19, 2026

​@poales Danke für den Hinweis!